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Die Paracelsus-Heilpraktikerschulen stellen auf dieser Webseite online die Prüfungsmodalitäten zur amtlichen Heilpraktiker-Prüfung für die einzelnen Bundesländer zur Verfügung.
Zwar sind das Heilpraktiker-Gesetz und die hierfür ergangenen Durchführungsverordnungen Bundesrecht, allerdings verlangen Bundesländer und Kommunen zum Teil unterschiedliche Nachweise, erheben verschieden hohe Kosten und stellen unterschiedliche Prüfungsregeln auf.
Durch Mausklick auf die Karte erfahren Sie Näheres über Prüfungsorte, -termine und -modalitäten im Rahmen der Heilpraktiker-Ausbildung für Ihr Bundesland.
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Im Folgenden stellen wir Ihnen einige Prüfungsrichtlinien für die amtliche Heilpraktiker-Prüfung vor:
Prüfungsrichtlinien für die amtliche Heilpraktiker-Prüfung
Voraussetzungen für die amtliche Heilpraktiker-Prüfung sind:
- Mindestalter 25 Jahre
- Mindestens Hauptschulabschluss
- Gesundheitliche, geistige und sittliche Eignung zur Berufsausübung
- Auch EU-Bürger können die Prüfung ablegen
Der Zugang zum Heilpraktiker-Beruf ist in Deutschland zu Recht so offen, denn die Begabung zum Heilen, so meinen wir, ist nicht von der Abitur-Eins abhängig, weit eher von der natürlichen Begabung und dem inneren Bedürfnis zum Helfen und Heilen.
Was Sie jedoch unbedingt mitbringen müssen, ist eine gehörige Portion Fleiß und Beharrlichkeit für die Bewältigung der anspruchsvollen Heilpraktiker-Ausbildung und die Bereitschaft, sich für die Philosophie und Ethik unseres Berufsstandes „Heilpraktiker“ einzusetzen.
1995 haben die meisten Bundesländer neue Durchführungsverordnungen für die Heilpraktiker-Prüfung erlassen und sich auf konkrete Themen und analoge Prüfungskriterien geeinigt. Als Beispiel zitieren wir die wichtigsten Bestimmungen zur Heilpraktiker-Prüfung aus der DVO zum HPG gültig für das Bundesland Bayern:
Vorzulegen sind zur Heilpraktiker-Prüfung in Bayern:
- eine Geburtsurkunde
- ein ärztliches Zeugnis, das nicht älter als 3 Monate sein darf, wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der antragstellenden Person infolge eines körperlichen Leidens oder wegen Schwäche ihrer geistigen oder körperlichen Kräfte oder wegen einer Sucht die für die Berufsausübung erforderliche Eignung fehlt
- ein amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als 3 Monate sein darf
- eine Erklärung darüber, ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
- ein Nachweis darüber, dass sie mindestens die Hauptschule erfolgreich abgeschlossen hat
Gegenstände der Überprüfung sind in der Heilpraktiker-Prüfung:
- Berufs- und Gesetzeskunde einschließlich rechtlicher Grenzen der nichtärztlichen Ausübung der Heilkunde als Heilpraktiker
- Grenzen und Gefahren diagnostischer und therapeutischer Methoden des Heilpraktikers
- Grundkenntnisse der Anatomie, pathologischen Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie
- Grundkenntnisse der allgemeinen Krankheitslehre, Erkennung und Unterscheidung von Volkskrankheiten, insbesondere der Stoffwechselkrankheiten, der Herz- und Kreislaufkrankheiten, der degenerativen und der übertragbaren Krankheiten, der bösartigen Neubildungen sowie schwerwiegender seelischer Krankheiten
- Erkennung und Erstversorgung akuter Notfälle und lebensbedrohender Zustände
- Technik der Anamneseerhebung, Methoden der unmittelbaren Krankenuntersuchung (Inspektion, Palpation, Perkussion, Auskultation, Reflexprüfung, Puls- und Blutdruckmessung)
- Praxishygiene, Desinfektion und Sterilisation
- lnjektions- und Punktionstechniken
- Deutung grundlegender Laborwerte
Durchführung der Heilpraktiker-Prüfung:
- Schriftlicher Teil der Prüfung: 2 Stunden, 60 Fragen im Antwort-Wahl-Verfahren, davon müssen 45 richtig beantwortet sein.
- Mündlicher Teil der Heilpraktiker-Prüfung: pro Person etwa 45 Minuten, einzeln oder in Gruppen bis zu 4 Personen.
Die Berufsverbände schlagen dem Gesundheitsamt Beisitzer zur Heilpraktiker-Prüfung vor, die das Gesundheitsamt berücksichtigen soll. Je Halbjahr sollen die Gesundheitsämter eine Heilpraktiker-Prüfung durchführen.
Erfreulich für prüfungsängstliche Kandidaten: Es gibt keine Bestimmung, die die Anzahl der Wiederholungen einer Heilpraktiker-Prüfung begrenzt.
Eingeschränkte Überprüfung:
Die Prüfung zum Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie ist zum Teil mit der Heilpraktiker-Prüfung identisch, es ergeben sich jedoch Änderungen
- im Gegenstand der Überprüfung und
- in der Durchführung der Prüfung.
zu 1.
Bitte lesen Sie dazu die jeweilige Anmeldung zur Heilpraktiker-Prüfung des Gesundheitsamtes Ihres Bundeslandes, zu nennen sind hier v.a.:
- Kenntnisse der Psychopathologie
- Störungen nach dem Triadischen System
- Suizidialität und Krisenintervention
- wissenschaftlich anerkannte psychotherapeutische Methoden
- Diagnostik
- Grundkenntnisse Betreuungs- und Unterbringungsrecht
zu 2.
- Schriftlicher Teil der Heilpraktiker-Prüfung beschränkt auf Psychotherapie: 1 Stunde, 28 Fragen im Antwort-Wahl-Verfahren, davon müssen 21 richtig beantwortet sein.
- Mündlicher Teil der Prüfung: pro Person etwa 45 Minuten, einzeln oder in Gruppen bis zu 4 Personen.
Heilpraktiker-Prüfungsfragen online zur Prüfungsvorbereitung für Heilpraktiker finden Sie hier.
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