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Prüfungsorte: |
In Baden-Württemberg wird die Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz - abgesehen vom Stadtkreis Stuttgart - in den vier Regierungsbezirken Nord- und Südwürttemberg sowie Nord- und Südbaden nur in jeweils einem dort benannten Landratsämter (Fachbereich Gesundheit) durchgeführt (Heilbronn, Tübingen, Karlsruhe und Freiburg). |
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Anmeldung: |
Zuständige untere Verwaltungsbehörde für die Erteilung und die Zurücknahme der Erlaubnis im Sinne des § 1 Abs. 1 des Heilpraktikergesetzes vom 17. Februar 1939 (RGBl. I S. 251) ist:
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Zuständiges Amt: |
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Prüfungstermine: |
Die zentralisierte Prüfung
findet jedes Jahr am 3. Mittwoch im März sowie am 2.
Mittwoch im Oktober statt. |
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Prüfungsablauf: |
Die schriftliche Prüfung besteht zur Zeit aus 60 Multiple-choice-Fragen, von denen 45 innerhalb von 120 Minuten richtig beantwortet werden müssen. Das Bestehen der schriftlichen Überprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Überprüfung. |
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Eingeschränkte Überprüfung: |
Die schriftliche Überprüfung findet jedes Jahr am 3. Mittwoch im März und am 2. Mittwoch im Oktober statt. Sie besteht zur Zeit aus 28 Multiple-choice-Fragen, von denen 21 Fragen innerhalb von 56 Minuten richtig beantwortet werden müssen. Das Bestehen der schriftlichen Überprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Überprüfung. |
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Kosten: |
Schriftliche Überprüfung 135,00 € |
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