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Anmeldung: |
Die Anmeldung erfolgt i.d.R. beim zuständigen Ordnungsamt. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Zuständiges Amt: |
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Prüfungstermine: |
Die zentrale Heilpraktikerüberprüfung findet in Hessen jeden dritten Mittwoch im März und jeden zweiten Mittwoch im Oktober statt. |
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Prüfungsablauf: |
Die Überprüfung
umfaßt einen schriftlichen und einen mündlichen
Teil. |
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Eingeschränkte Überprüfung: |
Die Prüfung findet
aan jedem 3. Mittwoch im März und jedem 2. Mittwoch im Oktober statt. Es handelt sich um eine schriftliche (ca. 30 Fragen, ca. 1 Stunde Zeit) und mündliche Überprüfung. |
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Kosten: |
Die Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung des Heilberufes nach dem Heilpraktikergesetz beträgt nach dem derzeit gültigen Gebührenverzeichnis in der Anlage zu der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Hessischen Sozialministeriums 220,- Euro. |
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