Prüfungsorte / Anmeldung: Die Durchführung der Heilpraktikerüberprüfungen ist im Bundesland Nordrhein-Westfalen teilweise zentralisiert worden:
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- GA Dortmund für den Regierungsbezirk Arnsberg
(Ennepe-Ruhr-Kreis, Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein, Kreis Soest, Kreis Unna und die kreisfreien Städte Dortmund, Hagen, Hamm und Herne.)
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- GA Köln für den Regierungsbezirk Köln und den Regierungsbezirk Detmold
(Kreis Aachen, Kreis Düren, Kreis Euskirchen, Kreis Heinsberg, Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Sieg-Kreis und die kreisfreien Städte Aachen, Bonn, Köln und Leverkusen sowie Kreis Höxter, Kreis Gütersloh, Kreis Herford, Kreis Lippe, Kreis Paderborn, Kreis Minden-Lübbecke und die kreisfreie Stadt Bielefeld)
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- OA Krefeld für den Regierungsbezirk Düsseldorf
(Kreis Kleve, Kreis Mettmann, Rhein-Kreis Neuss, Kreis Viersen, Kreis Wesel und die kreisfreien Städte Duisburg, Krefeld, Mönchengladbach, Mühlheim, Oberhausen, Remscheid – mit Ausnahme der Städte Düsseldorf, Essen, Solingen und Wuppertal)
- GA Recklinghausen für den Regierungsbezirk Münster
(Kreis Coesfeld, Kreis Recklinghausen, Kreis Warendorf und die kreisfreien Städte Gelsenkirchen und Münster – mit Ausnahme der Kreise Borken und Steinfurt sowie der Stadt Bottrop)
Hinweise:
Die Kenntnisüberprüfungen und Erlaubniserteilungen für die heilkundlichen Erlaubnisse, eingeschränkt auf den Bereich der Psychotherapie, werden von der Stadt Gelsenkirchen weiterhin durchgeführt.
Das Gesundheitsamt Wuppertal führt seit dem 01.04.2012 keine Heilpraktikerüberprüfungen mehr durch. |
Zuständiges Amt:
Landkreis/Stadt |
Amt |
Ansprechpartner |
Telefon/Fax |
Email/Web |
Stadt Bochum |
Gesundheitsamt
Westring 28/30
44777 Bochum |
Frau Kolter
3. OG, Zi. 311 |
0234/910-3209
0234/910-3214 |
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Landkreis Borken |
Gesundheitsamt
Burloer Str. 93
46325 Borken |
Monika Ingenerf
Etage 1D, Zi. 1160 |
02861/82-1160
02861/82-2021 |
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Stadt Bottrop |
Gesundheitsamt
Gladbecker Str. 66
46236 Bottrop |
Petra Liedtke
Zi.214 |
02041/70-3518
02041/70-3811 |
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Stadt Dortmund |
Gesundheitsamt
Hövelstr. 8
44122 Dortmund |
Thomas Seifert
VI.Etage, Zi.615 |
0231/50-23729
0231/50-23592 |
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Stadt Düsseldorf |
Gesundheitsamt
Hospitalstraße 1
40597 Düsseldorf |
Frau Enters |
0211/89-92613
0211/89-32613 |
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Stadt Essen |
Gesundheitsamt
Hindenburgstraße 29
45127 Essen |
Regine Webels
Zi. 3.24 |
0201/88-53214
0201/88-53003 |
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Stadt Köln |
Gesundheitsamt
Neumarkt 15-21
50667 Köln |
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0221/221-24760
0221/221-24775 |
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Stadt Krefeld |
Ordnungsamt
Am Hauptbahnhof 5
47798 Krefeld |
Ursula Colberg
Zi. 509 |
02151/86-2328
02151/86-2325 |
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Landkreis Recklinghausen |
Gesundheitsamt
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen |
Walburga Röseler
Zi.1.1.39 |
02361/533544
02361/53683544 |
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Stadt Solingen |
Stadtdienst Gesundheit
Rathausplatz 3
42651 Solingen |
Heike Klopp
Zi. 3.008 |
0212/290-2736
0212/290-2509 |
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Landkreis Steinfurt |
Gesundheitsamt
Tecklenburger Straße 10
48565 Steinfurt |
Heidrun Beckmann |
02551/69-2849
02551/69-2800 |
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Prüfungstermine:
Die schriftlichen Kenntnisüberprüfungen finden in der Regel in den Monaten März und Oktober statt. |
Prüfungsablauf:
Die Überprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Im schriftlichen Teil der Überprüfung müssen Sie mindestens 75 % der im Multiple-Choice-System gestellten Fragen korrekt beantworten.
Der mündliche Teil besteht aus einer Einzelüberprüfung und wird von einem Arzt des Gesundheitsamtes geleitet. Daneben werden zwei Heilpraktiker als Beisitzer beteiligt. Dieses Überprüfungsgespräch dauert ca. eine Stunde. Sollten Sie beabsichtigen, sich später auf einem besonderen Fachgebiet heilpraktisch zu betätigen, wird sich die mündliche Überprüfung zusätzlich darauf richten, ob Sie die Grenzen und eventuellen Risiken dieses besonderen Fachgebietes erkennen. |
Eingeschränkte Überprüfung:
Gemäß Ziffer 5.2.1 der Richtlinie zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen vom 18.05.1999 haben Sie in einer schriftlichen und/oder mündlichen Kenntnisüberprüfung nachzuweisen, dass Sie über ausreichende Grundkenntnisse bzw. Fähigkeiten in folgenden Gebieten verfügen:
– in der psychologischen Diagnostik
– der Psychopathologie
– der klinischen Psychologie und
– des Gesundheitsrechts.
Gebühren: Für die Überprüfung nach Aktenlage 125,- bis 300,- EUR
Für die schriftliche und mündliche Überprüfung zwischen 300,- bis 450,- EUR.
Für die Ausstellung der Erlaubnisurkunde 52,– EUR
Aufwandsentschädigungen für Beisitzer ca. 100,- EUR |
Kosten:
Die Gebühren für die Überprüfung richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen und betragen:
– gemäß Tarifstelle 10.14.11 – 210,00 EUR für die schriftliche Überprüfung und 90,00 EUR für die mündliche Überprüfung
– gemäß Tarifstelle 10.14.13 – 52,00 EUR für die Erteilung der Erlaubnis und Ausstellung der Urkunde, bei Versagung 39,00 EUR
– Die Aufwandsentschädigung für die Beisitzer(innen) bis ca. 100,00 EUR. |
Achtung!
In letzter Zeit wurde in mehreren Prüfungsorten in Nordrhein-Westfalen bei der Anmeldung zur Heilpraktikerprüfung unberechtigterweise nach dem Ausbildungsinstitut gefragt. Als Begründung wurde hier genannt, daß es ausgeschlossen werden soll, einen Heilpraktiker aus der gleichen Schule bzw. aus dem gleichen Verband zum Beisitzer zu ernennen. Dieses Vorgehen widerspricht jeglicher gesetzlicher Regelung, die Behörden sind nicht berechtigt, diese Frage zu stellen.
Empfehlung: Weisen Sie darauf hin, daß diese Fragestellung unberechtigt ist. |