Anmeldung:

Die Kreispolizeibehörde des Regionalverbandes Saarbrücken erteilt die Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung

Kontaktadresse

Regionalverband Saarbrücken
Recht, Ordnung und Bauaufsicht – als Kreispolizeibehörde
Europaallee 11
66113 Saarbrücken

Fon 0681 506-3158
Fax 0681 506-3390

Alle Infos

https://www.regionalverband-saarbruecken.de/aerztliche-dienste/heilpraktikerwesen/

Prüfungstermine:

Die Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten erfolgt beim Gesundheitsamt des Stadtverbandes Saarbrücken zweimal im Jahr und zwar am 3. Mittwoch im März und 2. Mittwoch im Oktober.

Prüfungsablauf:

Die Überprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. (Ausnahme: Physiotherapie-Überprüfung nur schriftlicher Teil). Der schriftliche Teil ist bestanden, wenn 75% der Fragen richtig beantwortet sind. Das Bestehen des schriftlichen Teils ist Voraussetzung zur Teilnahme am mündlichen Teil der Überprüfung.

Eingeschränkte Überprüfung:

Termin und Kosten wie bei der Heilpraktikerüberprüfung

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