Heilpraktikerprüfung in Saarland

Anmeldung:

Der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz ist bei der unteren Verwaltungsbehörde (Landratsamt, Mittelstädte, Landeshauptstadt Saarbrücken und Stadtverband Saarbrücken) zu stellen. Vor dort werden die Unterlagen an das Gesundheitsamt des Stadtverbandes Saarbrücken zur Durchführung der amtsärztlichen Überprüfung weitergeleitet. Das Gesundheitsamt lädt alle Antragstellerinnen und Antragsteller schriftlich zur Überprüfung ein.

Prüfungsorte:

Das Gesundheitsamt des Stadtverbandes Saarbrücken führt die Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten von Antragstellerinnen und Antragstellern im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung der Erlaubnis über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) zentral für das Saarland durch.

Stadtverband Saarbrücken - Gesundheitsamt
Malstatter Straße 17
66117 Saarbrücken
Fon 0681/506-0
Fax 0681/506-5390 od. 5391
Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch 8.30-12.00, 13.30-15.00 Uhr
Donnerstag 8.30-12.00, 13.30-17.30 Uhr
Freitag 8.30-12.00 Uhr

Prüfungstermine:

Die Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten erfolgt beim Gesundheitsamt des Stadtverbandes Saarbrücken zweimal im Jahr und zwar am 3. Mittwoch im März und 2. Mittwoch im Oktober.

Prüfungsablauf:

Die Überprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Der schriftliche Teil ist bestanden, wenn 75 % der Fragen richtig beantwortet sind. Das Bestehen des schriftlichen Teils ist Voraussetzung zur Teilnahme am mündlichen Teil der Überprüfung.

Eingeschränkte Überprüfung:

Termin und Kosten wie bei der Heilpraktikerüberprüfung

Kosten:

Die Überprüfung ist gebührenpflichtig und betragen zur Zeit:
für den schriftlichen Teil 155,- Euro,
für den mündlichen Teil 104,- Euro zuzüglich der Kosten für die Beisitzer.


 

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