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aus dem Paracelsus Magazin: Ausgabe 4/1998

Amalgamschäden gutachterlich bestätigt

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“Von Amalgamplomben geht offenbar eine nicht unerhebliche Gefahr für die menschliche Gesundheit aus. Amalgam kann krank machen, das heißt, Amalgam ist generell geeignet, gesundheitliche Beschwerden bei einer relevanten Anzahl von Amalgamträgern auszulösen.”

Dies bestätigte die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Frankfurt am Main aufgrund eines Gutachtens des Instituts für Toxikologie der Universität Kiel.
Die Autoren dieses Gutachtens: Professor Dr. 0. Wassermann, M. Weitz und Priv.-Doz. Dr. C. Ahlsen-Hinrichs haben das ihrer Ausarbeitung für die Staatsanwaltschaft Frankfurt zugrunde liegende wissenschaftliche Faktenmaterial veröffentlicht.
Dieses “Kieler Amalgam-Gutachten 1997” wird zu einer einschneidenden Änderung der bisherigen Begutachtungs- und Entscheidungspraxis bei Behörden und Gerichten führen. Auch im sozialen Umfeld der Betroffenen (Verwandte, Bekannte, Arbeitskollegen usw.) wird die verständliche Darstellung der medizinischen Zusammenhänge zu einer fairen Beurteilung der Situation von Amalgamgeschädigten beitragen. Für Betroffene selbst bedeutete der Text eine unentbehrliche Argumentationshilfe.
Sogar – auch dies wird belegt – Mitarbeiter von Amamgamherstellern selbst wußten um die Gefahren und haben dies ausdrücklich benannt.
Insgesamt 1,5 Mio. DM zahlten folglich ein ehemaliger Amalgamhersteller und drei wegen des Verdachts auf Körperverletzung beschuldigte Mitarbeiter, um nach der Lektüre des für die Staatsanwaltschaft Frankfurt verfaßten Gutachtens ein gerichtliches Strafverfahren abzuwenden.

“Das Kieler Gutachten enthält im Gegensatz zu sämtlichen anderen zum Amalgam-Thema erarbeiteten Studien hochsignifikante Hinweise und Belege zur Gefährlichkeit des Amalgams und zum Wissen um diese Gefährlichkeit.Keine andere hier bekannte Recherche verfügt über eine vergleichbare Dichte spezifischer Informationen.” (Prof. Dr. Jur. E. Schöndorf, Fachhochschule Frankfurt, vorher: ermittelnder Staatsanwalt im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen der Herstellung und des Vetriebs von Amalgam).
Der von den Autoren veröffentlichte, auf dem gleichen Faktenmaterial basierende Text -das Kieler Amalgam-Gutachten 1997 – kann gegen Einsendung eines Verrechnungsschecks von DM 30,- (inkl. Porto) pro Exemplar beim Sekretariat der Internationalen Gesellschaft für Ganzheitliche Zahn-Medizin e.V. (GZM) bezogen werden.
Die Autoren haben ausschließlich der GZM das Recht eingeräumt, die Bekanntmachung des Gutachtens verlegerisch zu betreuen.

Internationale Gesellschaft für Ganzheitliche Zahn-Medizin e.V. (GZM), Geschäftsstelle Seckenheimer Hauptstr.111, 68239 Mannheim, Te1.0621/47 64 00, Fax 0621/4739 49

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