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aus dem Paracelsus Magazin: Ausgabe 1/2010

Alles, was Recht ist

Cover

Der Paracelsus-Justiziar bringt Licht in Rechtsfragen unserer Leser

2009-02-Recht1Anzeigenkosten geltend machen

Wenn jahresübergreifend (z.B. 2009 ins Jahr 2010) Anzeigen geschaltet werden, ist dies als Betriebsausgabe komplett in 2009 anzusetzen. Eine prozentuale Aufteilung auf die jeweiligen Jahre ist nicht nötig. Bei der Angabe der Einnahmen-Überschuss-Rechnung beim Finanzamt ist nur der Zahlungsfluss maßgeblich.

Procain und Lidocain für Heilpraktiker nur bedingt erlaubt

Procain und Lidocain dürfen vom Heilpraktiker nach neuer Gesetzgebung nur noch subcutan und intracutan verabreicht werden. Es ist bis zu einer gewissen Dosierung verschreibungspflichtig, die Verabreichung in Form einer Infusion ist nicht zulässig.

Patienten-Erfahrungsberichte auf Praxis-Website nicht erlaubt

Patienten- oder Klienten-Erfahrungsberichte (z.B. Darstellungen der Wirksamkeit Ihrer Therapie/Beratung) dürfen nicht auf Ihrer Therapeuten-Homepage veröffentlicht werden, da das gegen das im § 11 des Heilmittelwerbegesetzes geregelte Verbot verstoßen würde. Dabei ist es völlig unerheblich, ob anonyme oder mit Namen versehene Berichte öffentlich gemacht werden.

Mahnbescheid an zahlungsunwillige Patienten

Wenn der Patient trotz mehrmaligem Anmahnen die Rechnung nicht bezahlt, wird ein Mahnbescheid fällig. Dieser kann über die Website des jeweiligen Amtsgerichts elektronisch eingereicht werden. Alles Weitere wird dann vom Amtsgericht unternommen.

Wann muss eine Rechnung beim Patienten sein?

Eine rechtliche Regelung, bis wann ein Patient eine Rechnung erhalten haben muss, gibt es nicht. Diverse Fristen ergeben sich allerdings aus den Bedürfnissen und Anliegen des Patienten. Wenn der Patient die Rechnung bei der Einkommenssteuer als außergewöhnliche Belastung geltend machen möchte, benötigt er sie bis zum 31.05. des Folgejahres. Braucht er sie zur Vorlage bei der Krankenversicherung, sollte er die Rechnung innerhalb von sechs Monaten erhalten. Die meisten Versicherungstarife der privaten Versicherungsgesellschaften und Zusatzversicherungen lassen Ansprüche verfallen, wenn man sie nicht innerhalb von sechs Monaten geltend macht. Findet sich diese Verfallsklausel nicht, hat der Patient zwei Jahre Zeit, eine Rechnung einzureichen.

Vorsicht: Nicht jeder HP PSY darf Bachblüten empfehlen

Die Empfehlung von Bachblüten durch den HP PSY wird nur von einigen Bundesländern geduldet. Von den Amtsärzten wird dies bei der Überprüfung jedoch kritisch betrachtet, da Bachblüten in der Original Edward Bach Herstellungsweise als homöopathische Arzneimittel gelten und somit dem HP vorbehalten sind. Einen Rechtsanspruch bzw. eine Rechtsgrundlage für den HP PSY bzgl. Bachblüten gibt es nicht.

Psychologische Beratung per Telefon

Eine psychologische Beratung kann auch per Telefon angeboten werden, sollte aber als Coachingleistung deklariert werden, um eine Verwechslung mit einer heilerlaubnispflichtigen Maßnahme zu vermeiden. Psychotherapeutische Heilbehandlung kann, wenn die Heilerlaubnis vorliegt, ebenfalls fernmündlich erfolgen, es darf hierfür jedoch nach §9 HWG nicht geworben werden.

Patientenkurse sind erstattungsfähig

Patientenkurse werden nur dann von gesetzlichen Krankenkassen erstattet, wenn sie den Anforderungen der Vereinbarungen der Krankenkassen-Spitzenverbände genügen. Wer also einen erstattungsfähigen Patientenkurs anbieten will, sollte zuvor bei den Krankenkassen einen Antrag auf eine Subventionsversorgungsvereinbarung bzw. einen Subventionierungsbescheid gemäß § 20 des 5. Sozialgesetzbuches stellen. Private Krankenkassen erstatten Kurse nur nach Tarifen ihrer Versicherungsbedingungen.

Vorsicht bei der Bildauswahl!

Das Verwenden von (Werbe-)Bildern auf Flyern oder der Homepage bedarf einer genauen Auswahl. Bei Bildern, auf denen Behandlungsarten wie z. B. Akupunktur, Schröpfen, Moxa, Massagen etc. angedeutet werden, ist darauf zu achten, dass kein direkter Behandlungsablauf mit Personen zu sehen ist, da dies heilmittelwerberechtlich nicht erlaubt ist. Erlaubt sind Fotos, auf denen z.B. nur die Akupunkturnadel, massierende Hände o.ä. zu sehen sind.

Kosten für Fahrten mit privatem PKW können geltend gemacht werden

Betriebliche Fahrten mit dem privaten PKW können pauschal mit EUR 0,30 für jeden Fahrtkilometer angesetzt werden. Alternativ kann man den Kilometersatz individuell ermitteln. Für die weiteren Berechnungen sind sämtliche im laufenden Jahr bezahlten KFZ-Kosten netto maßgebend. Bei einer Finanzierung fließen die jährliche Abschreibung und die Zinsen anteilig für max. 12 Monate mit ein.

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