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aus dem Paracelsus Magazin: Ausgabe 4/2011

Meldungen

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„Heilpraktiker für Psychotherapie“ ist völlig OK!

Amtsanmaßung heißt der Vorgang, wenn Privatpersonen, Behörden oder deren Mitarbeiter die Bürger mit Auflagen zu beschweren versuchen, für die sie weder zuständig sind noch eine Rechtsgrundlage haben. Genau das aber ist in den letzten Jahren immer wieder geschehen, indem Gesundheitsämter und -ministerien in Zulassungsbescheiden zur Ausübung der Psychotherapie die Erwerber der Zulassungen dazu zwingen wollte, Titel zu führen wie „Kleiner Heilpraktiker“, „Heilpraktiker, eingeschränkt auf die Psychotherapie“, „Heilpraktiker, eingeschränkt auf die Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz“ und andere Unsäglichkeiten. Ganz besonders penetrant waren dabei die dreisten Aktionen des Mainzer Heilpraktikers Pagel, der massenhaft Heilpraktiker für Psychotherapie bedrängte, diese Bezeichnung aufzugeben, ja nicht einmal „Heilpraktiker“ sollten sie sich nach Pagel nennen dürfen. Demgegenüber hat der VFP, größter Berufsverband für die Freie Psychotherapie in Deutschland, gemeinsam mit den Paracelsus Schulen, als erstes Institut seit vielen Jahren aktiv in der Ausbildung der Heilpraktiker für Psychotherapie, stets unbeirrt die Ansicht vertreten, dass die Berufsbezeichnung „Heilpraktiker für Psychotherapie“ legitim ist und unbedenklich geführt werden darf. Alle Mitglieder wurden gewarnt, nicht auf Pagel und Co. hereinzufallen oder sich gar Abmahnungen zu unterwerfen. Die Stadt Salzgitter, von Pagel bedrängt, initiierte sogar ein Verfahren gegen Dr. Werner Weishaupt, den Präsidenten des VFP, und wollte ihm das Führen der Bezeichnung „Heilpraktiker für Psychotherapie“ verbieten. Im Berufungsverfahren vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht gab dieses Dr. Weishaupt Recht und begrenzte klar die Zuständigkeit der Gesundheitsbehörden. Sie haben nach Meinung des 8. Senats des OVG keine Legitimation, den Berufskollegen ganz bestimmte Benennungen vorzuschreiben. Die Stadt Salzgitter nahm daraufhin die Untersagungsverfügung von 2008 zurück. Die Richter des OVG hatten sich äußerst intensiv mit der Frage der angemessenen Berufsbezeichnung auseinandergesetzt und in ihrem Beschluss vom 7.2.2011 erklärt, dass die Bezeichnung „Heilpraktiker für Psychotherapie“ nicht missverständlich ist und auch nicht gegen das Heilmittelwerbegesetz verstößt. Damit dürfte dieser Beschluss wichtigste Referenz für ähnliche Fragestellungen werden.
Eckhardt Martin

Natürlicher Fettbinder formoline L112 ausgezeichnet

Die Internationale Gesellschaft für Präventivmedizin e.V. hat unlängst den Fettbinder formoline L112 mit dem erstmalig verliehenen Preis für Präventivmedizin ausgezeichnet. Das Medizinprodukt enthält als Hauptinhaltsstoff unverdauliches Polyglukosamin aus Krebspanzern, das intestinal Nahrungsfette und Gallensäuren aus dem Speisebrei bindet und fäkal eliminiert. In einem aktuellen systematischen Review der verfügbaren Studien zeigen Polyglukosamine wie formoline L112 signifikante Effekte versus Plazebo bezüglich Gewichtsreduktion, Gesamtcholesterinsenkung und Verbesserung des Blutdrucks und mindern auf diese Weise ganz erheblich die Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Ferner können die aufgequollenen, unverdaulichen Fasern zusätzlich das Sättigungsgefühl unterstützen und somit eine Gewichtsreduktion weiter fördern. Nach Erreichen des Zielgewichtes kann der Fettbinder adjuvant auch zur Gewichtsstabilisierung sowie zur Vermeidung des Jo-Jo- Effektes eingesetzt werden. Insgesamt gilt L112 in der Kurz- wie auch in der Langzeitbehandlung als eine wirksame, verträgliche und sichere Therapiemaßnahme und vermindert durch eine effektive Gewichtsreduktion das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen deutlich. Daher war es nur konsequent, diesem Präparat den Preis für Präventivmedizin 2011 zu verleihen. Weitere Informationen unter: www.formoline.de

Wann Tabakentwöhnung funktioniert

Für Herzpatienten ist Rauchen besonders gefährlich. Wer etwa nach einem Herzinfarkt weiterraucht, geht ein erheblich höheres Risiko (um ca. 50%) ein, ein weiteres Krankheitsereignis am Herzen zu erleiden und dieses möglicherweise nicht zu überleben. Was können Entwöhnungsprogramme daher zum Nichtrauchen beitragen? Dieser Frage gingen jetzt Forscher von der Charité – Universitätsmedizin Berlin nach. In 18 Reha-Kliniken untersuchten sie in einer Studie ein Jahr lang das Gesundheitsverhalten von rund 1.000 Rehabilitanden in der Kardiologie. Etwa jeder zweite befragte Raucher hatte in der Klinik an einer Tabakentwöhnung teilgenommen (Vorträge, Beratungen, Verhaltenstraining), davon hatten sich knapp 40% von der Nikotinsucht befreit. Die nähere Auswertung zeigte jedoch auch, dass Entwöhnungsmaßnahmen ihre Zeit brauchen: Die Angebote in den Kliniken hatten nur dann eine durchschlagende Wirkung entfaltet, wenn sie rund vier oder mehr Stunden umfassten, wie das Team jetzt auf dem Rehawissenschaftlichen Kolloquium der Deutschen Rentenversicherung berichtete. Bei kürzeren Maßnahmen war die Erfolgsquote der Teilnehmer nicht höher, sondern im Durchschnitt sogar etwas niedriger als bei Herzpatienten, die lediglich die übliche Rehabilitation ohne spezielles Nichtraucherprogramm durchlaufen hatten. (Quelle: 20. Rehawissenschaftliches Kolloquium, Deutsche Rentenversicherung)

Schlafapnoe oft verkannt

Nächtliche Atemaussetzer können zu ähnlichen Beschwerden führen wie eine seelische Erkrankung. Daher sollten Patienten mit Tagesmüdigkeit, Konzentrationsmangel, Reizbarkeit und gesunkener Leistungsfähigkeit unklarer Ursache auch auf Schlafapnoe (Obstruktives Schlafapnoesyndrom, kurz: OSAS) untersucht werden. Dies geschehe jedoch noch zu selten, berichtete die Forschungsgruppe Psychosomatische Rehabilitation an der Charité – Universitätsmedizin Berlin auf dem Rehawissen- Schlafapnoe oft verkannt schaftlichen Kolloquium in Bochum. „In jeder psychosomatischen Rehabilitationsklinik befinden sich zu jeder Zeit etwa drei bis vier Patienten, die an unerkanntem Schlafapnoesyndrom leiden“ schätzt der Psychiater Professor Dr. Michael Linden, Leiter der Forschungsgruppe und Chefarzt am Reha-Zentrum Seehof in Teltow bei Berlin. Das Medizinerteam hat in einer Studie 874 Patientinnen und Patienten untersucht, die in der Klinik behandelt worden waren. Bei mehr als hundert Patienten gab es Hinweise auf wesentliche Schlafstörungen, so dass eine Schlafuntersuchung durchgeführt wurde. Dabei bestätigte sich der Verdacht in jedem fünften Fall. Für die Betroffenen konnte so eine Odyssee enden: „Werden die Atemaussetzer mit einem Atemgerät behandelt, stellt sich die frühere Leistungsfähigkeit in der Regel in kurzer Zeit wieder her“, betonten die Mediziner. (Quelle: 20. Rehawissenschaftliches Kolloquium, Deutsche Rentenversicherung Bund)

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