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aus dem Paracelsus Magazin: Ausgabe 2/2013

Die Wahrheit über Energiesparlampen

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Gesundheitsschädigung? Wirtschaftsförderung? Umweltsch(m)utz?

© sasel77 - Fotolia.comIm September 2012 ist eine „weitere Etappe“ des EU-weiten Glühlampenverbots in Kraft getreten, der zufolge jetzt Glühlampen mit 40 Watt und 25 Watt nicht mehr verkauft werden dürfen. In den letzten Jahren hatte es bereits die Glühlampen mit höheren Wattzahlen „Salami-Taktik“-artig getroffen, und man darf auf die Fortsetzung gespannt sein. Eine Konsequenz hatte die von vielen Experten kaum nachvollziehbare Strategie der Politik bereits, nämlich die erste „Petition zur Rücknahme des Glühlampenverbots“. Wie ist das zu erklären?

„Energiesparlampen“, allein das Wort klingt sympathisch, scheint kaum noch einen Widerspruch zu erlauben und ist damit im Merkel‘schen Sinne schon fast alternativlos. Erfahrungsgemäß ist es ja heutzutage oft die erste und edelste Kunst, eine bestimmte terminologische Neuschöpfung erst einmal positiv klingen zu lassen. Ob das Ganze dann auch wirklich einen Sinn, geschweige denn den intendierten ergibt, kann man ja später in kleiner und unauffälligerer Runde „diskutieren“. Machen wir das doch einmal und bearbeiten die technischen, wissenschaftlichen und medizinisch-gesundheitlichen Aspekte von Energiesparlampen (ESL). Dies müsste ja fraglos und unmittelbar zu positiven, d.h. toxikologisch unbedenklichen und mindestens gesundheitsneutralen Ergebnissen führen, vor allem, wenn man berücksichtigt, mit welcher Vehemenz und Geschwindigkeit die EU das Glühlampenverbot parlamentarisch bearbeitet und entschieden, um nicht zu sagen „durchgewunken“ hat. Sogar das Sekretariat des zuständigen Kommissars in Brüssel hat mittlerweile und nach wiederholter Nachfrage bestätigt, dass es die erste und kleinste Gesundheits-„Studie“ (5 Lampen!) erst nach (!) der Entscheidung gegeben habe.

Frage 1: Sind Energiesparlampen (ESL) eine innovative Entwicklung, Energie einzusparen?

ESL sind im Wesentlichen eine Variante der alten, unbeliebten und problematischen Leuchtstoffröhren, denen man „ein neues Etikett“ angeklebt hat. Innovativ ist daran also praktisch nichts, und es gibt viele Experten, die den Hintergrund von ESL ausschließlich in dem Interesse der Industrie sehen, die alte Leuchtstoffröhrentechnik in etwas anderer Form doch noch zu verkaufen.

Frage 2: Sparen ESL aus ökologischen Gründen Energie ein?

Was ESL überhaupt mit Ökologie zu tun haben sollen, erscheint nach wie vor rätselhaft in einer Zeit, in der Energie in kontinuierlich steigendem Ausmaß für „jeden Unsinn“ verschwendet wird. In einer Welt, in der sich selbstverständlich Reklametafeln an der Straße und in Sportstadien elektrisch betrieben drehen „müssen“, um nur mal ein Beispiel zu nennen, sollte man den Ausdruck Energieeinsparung vielleicht überhaupt neu definieren. Da erscheint eine Energieeinsparung durch ESL, wenn sie denn bei korrekter Verwendung derselben überhaupt erreicht wird, mehr als unrelativ. Möglicherweise soll hier eher die Psyche des Menschen angesprochen werden, dem man erklären möchte, dass eine leicht reduzierte Energieverschwendung bereits einen nennenswerten ökologischen Nutzen hätte (vgl. auch die Werbung: Reduzierte Schadstoffwerte „schonen“ die Umwelt.)

Frage 3: Sparen Energiesparlampen wirklich Energie?

ESL verbrauchen in der Tat beim Betrieb nach einiger Zeit relativ weniger Energie als andere Lichtquellen. Aufgrund der hohen Zündenergie stimmt allerdings selbst dies nur dann, wenn die ESL angeschaltet und dann möglichst wenig bis gar nicht wieder ausgeschaltet werden, weil sonst die Energiebilanz pro Zeiteinheit sehr schnell ausgeglichen oder sogar negativ wird. So stellt sich sogar bei diesem Aspekt die Frage nach einer korrekten Berechnung, wenn wir bedenken, dass die Wenigsten von uns z.B. Industrieflure mit notwendiger Dauerbeleuchtung zu versorgen haben. Nach Ansicht vieler Experten stimmen die gängigen Berechnungen mit einem Faktor zwischen 4 und 5 (also z.B. 13 Watt ESL ~ 60 Watt Glühlampe etc.) auch kaum oder gar nicht, weil sie z.B. die Abstrahlungswinkel nicht einbeziehen und eher Lichteinheiten wie Lumen oder Candela zu vergleichen wären.

Fraglich ist die Energiebilanzierung besonders auch dann, wenn man einen vermeintlichen „Nachteil“ der klassischen Glühlampe einberechnet, nämlich die relativ hohe Wärmeproduktion. So ergibt die Addition von Licht- und Wärmeenergie in untersuchten Räumen (logischerweise im Winter) häufig sogar einen Vorteil (!) der Glühlampe. Dies haben findige Köpfe bereits zur versuchsweisen Umgehung des Glühlampenverbots eingesetzt, indem sie diese (ernsthaft oder nicht) als „Heatballs“ verkaufen wollten. Auch wenn diese m.E. recht pfiffige Konsequenz aus der Flut zumindest fragwürdiger energetischer Gesamtberechnungen zwischenzeitlich gerichtlich untersagt wurde, hindert dies ja keinen Nutzer von „Restbeständen“, in den eigenen Räumen so zu verfahren. Die Reduzierung der Heizung in Innenräumen ist nach relativ kurzer Zeit des Glühlampenbetriebs und in durchaus substanzieller Größenordnung möglich, wie leicht festzustellen ist.

Frage 4: Sind Energiesparlampen unschädlich für die Gesundheit?

ESL strahlen prinzipiell ein unregelmäßiges („flackerndes“) Licht mit einer erstens ungünstigen und zweitens ungleichmäßigen Wellenlängen – d.h. Farbverteilung aus.

• Das Flackern belastet unsere Augen nicht nur grundsätzlich, sondern wirkt energetisch und sensorisch als Impuls und wird auch so wahrgenommen. Als Vergleich kann durchaus das Auslösen von epileptischen Anfällen durch Stroboskoplampen, wie sie z. B. auch am Arbeitsplatz oder in Diskotheken vorkommen können, dienen.

• Das Wellenlängenspektrum von ESL kann man kaum überhaupt als solches bezeichnen, weil in der Regel nur etwa drei Töne, nämlich Blau, Grün und Rot mit dazwischen liegenden weiten Wellenlängenlücken (also keine weichen Übergänge wie im Tageslicht und eben auch in der guten alten Glühlampe) vertreten sind. Das hochenergetische Blau ist dabei sehr stark vertreten, was in mehrfacher Hinsicht problematisch sein kann. Der Energieinhalt von Blaulicht ist nämlich so hoch, dass chemische Reaktionen, wie sie eben auch im menschlichen und tierischen Körper stattfinden, durch die reine Lichtbestrahlung „gestartet“ werden können. Licht kann also in Abhängigkeit von der jeweiligen Reaktion und der verwendeten Wellenlänge wie ein Katalysator, wie ein Enzym wirken, und dies muss bei einer Bewertung berücksichtigt werden.

Ferner kann durch Bestrahlung der Anteil sogenannter freier Radikale zusätzlich erhöht werden, wodurch Zellen direkt oder indirekt geschädigt werden. Längerwelliges Licht wie Rot hat diese Eigenschaften nicht oder nur sehr schwach und liefert neben dem optisch erwünschten Effekt des Lichts lediglich die biochemisch meist unproblematische Wärme. ESL haben einen sehr niedrigen („gesundheitsfreundlichen“) Rot-Anteil und Wellenlängen über 630 nm sind praktisch gar nicht vertreten. Aktuelle medizinische Untersuchungen deuten bereits auf Stressinduktionen durch den Blaulicht-Anteil von ESL hin, die auf einer überstarken Stimulierung der Hypophyse im Gehirn beruhen könnte. Die Hypophyse schüttet u.a. Stresshormone wie Adrenocorticotropin (ACTH) aus, sodass der Körper einer Art von künstlichem Dauerstress ausgesetzt zu sein glauben könnte. Zusätzlich scheint eine weitere äußerst wichtige hormonelle Steuerungseinheit, nämlich die Zirbeldrüse (Epiphyse), durch zu starke Blaulichtbestrahlung betroffen zu werden; damit würde die Melatonin- Produktion (sogenanntes Schlafhormon) mit leicht vorstellbaren Konsequenzen gestört. Wir kennen die Bedeutung der Zirbeldrüse u.a. auch aus der Jet-lag-Diskussion.

• Zu den ausgesprochen giftigen Stoffen, die bei der Herstellung und bei dem Betrieb von ESL eine problematische Rolle spielen, ist an anderer Stelle bereits viel gesagt worden. Quecksilber, Tetrahydrofuran, Phenole, Styrole und weitere z.T. krebserregende Stoffe kommen hier zum Einsatz bzw. werden produziert und ggf. freigesetzt, sodass bereits deutlich kleinere Problematiken in anderen Bereichen zu einem unmittelbaren Verbot der entsprechenden Technik und Herstellung führen würde („Risiko-Minimierungsgebot“). Zusätzlich ist bei der Diskussion zu berücksichtigen, dass gerade bei den krebserregenden Stoffen die Frage nach der Existenz eines Schwellenwerts nicht annähernd zuverlässig beantwortet werden konnte, also die Frage, ob es überhaupt eine wirklich unschädliche Konzentration des betreffenden Stoffes gibt oder ob sich durchaus auch alle eigentlich sehr niedrigen Konzentrationen sozusagen addieren. In welchem Ausmaß und „Bioenergieaufwand“ z.B. bei Impfstoffen einerseits und ESL andererseits, bei dem krampfhaften Bemühen, z.B. zwischen gutem und bösem Quecksilber zu unterscheiden, diskutiert, analysiert und relativiert wird, mutet wissenschaftlich und rhetorisch betrachtet, oft schon recht drollig an. Weniger drollig ist allerdings sicher die Überlegung, ob hier die ökonomische Größenordnung eine Rolle spielen könnte.

• Die Hochfrequenzvorschaltgeräte erzeugen ein starkes elektrisches Feld, dessen „Elektrosmog- Effekt“ auf die Gesundheit sich wahrscheinlich ebenfalls als mehr als problematisch erweisen wird.

Welchen rationalen Grund kann es geben, eine getroffene Fehlentscheidung nicht einfach zurückzunehmen, statt sie mit einem gigantischen Argumentationswust und immer neuen Relativierungen von einer Variante zur anderen retten zu wollen? Wie kann man ohne Not ein Produkt als Standardlichtquelle vorschreiben, das prinzipiell als Sondermüll entsorgt werden muss?

Auch eine denkbare Rücknahme ist bis heute kaum ansatzweise geregelt, sodass aktuelle Schätzungen davon ausgehen, dass bis zu unglaublichen 90% aus Unkenntnis über die Inhaltsstoffe im Hausmüll „landen“.

Seit Jahren haben wir bei einer Vielzahl von gesundheitlichen Risiken, Umweltschadstoffen, Schadgasbelastungen u.a. das sehr sinnvolle „Minimierungsgebot“ entwickelt, bearbeitet und mehr oder weniger erfolgreich umgesetzt. Wohin dieses Gebot angesichts des gesundheitlich- toxikologisch-technisch zumindest fragwürdigen Einsatzes von ESL entschwunden ist, bleibt unklar. Fraglich ist leider wohl auch, ob der in vielen Bereichen unverändert geballte Widerstand gegen dieses „Durchwink- Gesetz“ in Form der oben erwähnten Petition erfolgreich sein wird. Vielleicht führt er aber wenigstens dazu, dass der „Übergang“ zur LED-Lampe, einer zumindest gesundheitlich und technisch sehr viel unproblematischeren Alternative, beschleunigt werden wird.

In Bezug auf Strahlungsart und Frequenzbereiche ist die Glühlampe die natürlichste und gesundheitsverträglichste Lichtquelle, die wir neben dem Sonnenlicht heute überhaupt haben. Und die einzig wirklich effektive und ungefährliche Lampe, die Energie spart, ist eine ausgeschaltete!

Prof. Dr. rer. nat. Klaus P. Bader Prof. Dr. rer. nat. Klaus P. Bader
Naturwissenschaftler und Heilpraktiker, Lehrbeauftragter für Toxikologie & Pharmakologie, Wissenschaftlicher Beirat und Fachgutachter

bader@medalco.de

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