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aus dem Paracelsus Magazin: Ausgabe 2/2016

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GKV-Spitzenverband lässt Präventionsgesetz prüfen

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) weigert sich, für die Entwicklung von Präventionsprogrammen den Betrag von 31 Millionen Euro zu zahlen. Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) geht aufsichtsrechtlich dagegen vor. Der Verband lässt das Präventionsgesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit prüfen. Zum Hintergrund: Nach dem Präventionsgesetz sind alle gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, sich per Umlage über den GKV-Spitzenverband an der Finanzierung von rund 30 Personalstellen bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zu beteiligen. Die BZgA als Behörde im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) entwickelt im Auftrag der GKV Konzepte für die Prävention in Lebenswelten. Der GKV-Spitzenverband teile die Ziele des Präventionsgesetzes, sagte Pressesprecher Florian Lanz. Besonders die Stärkung der Primärprävention und der Setting- Ansatz seien Ziele, die Politik und GKV-Spitzenverband gemeinsam verfolgen. Der Anfang Dezember veröffentlichte Präventionsbericht belege das „eindrucksvoll“: Um 10% seien die Präventionsausgaben im Jahr 2014 gegenüber 2013 gestiegen. Der GKVSpitzenverband bezweifelt jedoch die Rechtmäßigkeit dieser Vorgabe − und sperrt dafür vorgesehene Beitragsgelder. „Allerdings“, wendete Lanz ein, „gibt es eine Vorgabe im Präventionsgesetz, die mit grundlegenden verfassungsrechtlichen Zweifeln behaftet ist: Die im § 20a SGB V neu festgelegte gesetzliche Verpflichtung, dass der GKV-Spitzenverband jährlich über 30 Millionen Euro an die BZgA für Präventionsprojekte überweisen muss. Hier wird per Gesetz vorgegeben, dass Beitragsgelder der Sozialversicherung an eine staatliche Behörde zu zahlen sind.“ Deshalb muss der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes die Rechtmäßigkeit dieser Vorgabe zur Weitergabe von Beitragsgeldern an eine staatliche Behörde auf dem Rechtsweg überprüfen lassen. Gleichzeitig habe der Rat am 2.12.2015 beschlossen, den im Haushaltsplan vorgesehenen Beitrag zur BZgA in Höhe des Betrages von 0,45 Euro je Versicherten sperren zu lassen.

Histamin-Intoleranz

Viele Menschen reagieren auf Histamin aus der Nahrung mit Gesundheitsbeschwerden. Dr. Michael Radecki, Facharzt für Allgemeinmedizin und Naturheilverfahren aus Köln, erläutert im Kurzinterview die Hintergründe. Wie erkennt man eine Histamin-Intoleranz? Dr. Radecki: „Eine Lebensmittelunverträglichkeit aufgrund einer Histamin-Intoleranz äußert sich durch Symptome wie Hautrötungen, Juckreiz, eine laufende oder verstopfte Nase sowie Magen-Darm-Probleme. Sie treten auf, wenn die Betroffenen histaminhaltige Lebensmittel zu sich genommen haben. Dazu zählen reifer Käse, Rotwein, Sekt, Sauerkraut, Salami oder Meeresfrüchte. Die Beschwerden können bereits 15 Minuten nach der Mahlzeit einsetzen oder mit bis zu 12 Stunden. Verzögerung.“ Wie kommt es zu den Problemen? Dr. Radecki: „Normalerweise baut der Körper Histamin aus der Nahrung über das Enzym Diaminoxidase (DAO) ab. Bei Patienten, die unter einer Histamin-Intoleranz leiden, funktioniert der Abbau nicht reibungslos.“ Wie kann Heilerde helfen? Dr. Radecki: „Bei dieser Lebensmittelunverträglichkeit wirkt Heilerde gleich zweifach: Dank ihrer einzigartigen natürlichen Mischung von Mineralien und Spurenelementen bindet sie Histamin und andere Reizstoffe aus der Nahrung. Sie werden dann auf natürlichem Wege ausgeschieden. Bei regelmäßiger Einnahme von Heilerde wird zudem die Reizschwelle des Darms angehoben, d. h. er reagiert weniger empfindlich auf Histamin. Die Beschwerden bessern sich oft schon innerhalb weniger Tage. Die Heilerde sollte vor oder nach den Mahlzeiten eingenommen werden.“ Infos: praxis@radecki.de oder www.luvos.de

Psychische Belastungen in den Firmen unterschätzt

Nur jede vierte Firma in Deutschland erfasst bei der Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz auch psychische Belastungen. Das berichtet die Ärztezeitung am 23.12.2015. Nur ein Viertel der Unternehmen lege bei der gesetzlich vorgeschrieben, regelmäßigen Gefährdungsbeurteilung besonderes Augenmerk auf psychische Belastungen, obwohl § 5 des Arbeitsschutzgesetzes sie dazu verpflichtet. Das ist ein Ergebnis des aktuellen Dekra Arbeitssicherheitsbarometers 2015/16. Dabei stehen mit insgesamt 40 Millionen AUTagen psychische Erkrankungen nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) auf Platz 2 bei den Krankschreibungen in Deutschland. „Psychische Belastungsfolgen sind in vielen Unternehmen ein Tabu“, sagt Dr. Karin Müller, bei der Dekra Leiterin des Bereiches Mensch und Gesundheit. „Die Analyse der psychischen Gefährdungen bringt in der Praxis zuweilen unangenehme Wahrheiten zutage, die häufig Handlungsbedarf bei den Unternehmensführungen erzeugen.“ Nicht immer werde z.B. eine Depression bei einem Mitarbeiter rechtzeitig erkannt, wie die Betriebsärztin und Vizepräsidentin des Verbandes Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW), Dr. Anette Wahl-Wachendorf, anlässlich des Europäischen Depressionstages vom 1. Oktober verdeutlichte. „Die frühzeitige Diagnose Depression und die sofortige Zuführung zur Behandlung sind essenziell“, mahnte sie. Siehe: http://www.aerztezeitung.de/extras/druckansicht/?sid=901429&pid=911146

Gürtelrose erhöht das Risiko für Herzinfarkt und Schlaganfall

Herpes zoster treibt sein Unwesen nicht nur in unseren Nerven und auf unserer Haut, sondern wirkt sich offenbar auch destruktiv auf das Gefäßsystem aus. Das ist das Ergebnis einer retrospektiven Fall-Kontroll-Studie des University College of London. Besonders Patienten, die zwischen dem 18. und 40. Lebensjahr erkranken, weisen ein um 74% erhöhtes Schlaganfallrisiko auf. Für uns heißt das, unsere Patienten sorgsam zu beobachten, über weitere Risikofaktoren aufzuklären und diese zu behandeln. Dazu zählen Adipositas, Hypertonie, Hyperlipidämien und Diabetes mellitus. Quelle: http://goo.gl/FmZ1yP

Darf ich auf meiner Webseite ein allgemeines Stundenhonorar angeben?

Täglich erhalten wir viele spannende Rechts-Fragen in unseren Heilpraktikerforen: Deshalb veröffentlichen wir, natürlich anonym, in jedem Magazin die Frage mit dem aktuell höchsten Ranking. Diesmal: „Darf ich auf meiner Webseite ein allgemeines Stundenhonorar angeben? Ich möchte nicht jede einzelne Therapie/Behandlung aufführen.“ Antwort: Ihr Vorhaben können Sie so umsetzen. Erforderlich ist vor Beginn der Behandlung eine Honorarvereinbarung. Sie sollten darauf hinweisen. Der Verbraucher muss auch wissen, wie Sie abrechnen, wenn z.B. die Behandlung 45 Minuten gedauert hat. Am besten wird es sein, wenn Sie einen separaten anzuklickenden Punkt mit „Behandlungshonorar“ einrichten. Sie können die bereits mitgeteilten Punkte aufnehmen und auch, was ebenfalls aus fachanwaltlicher Sicht empfehlenswert ist, schon die Mitteilung, dass eine Kostenerstattung durch Kostenträger nicht gesichert ist. Quelle: www.heilpraktikerverband.de

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