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aus dem Paracelsus Magazin: Ausgabe 6/2016

Aktuelles vom VUH

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© stockpics I fotolia.comStudie: Darmbakterien beeinflussen Lebensmittelallergien

Die Mikrobiota lebt. Zahlreiche Mikroorganismen besiedeln Haut und Schleimhaut unseres Körpers und das komplexe Wechselspiel zwischen Darmbakterien und Immunsystem wirkt sich offensichtlich auch darauf aus, wie stark wir bei Lebensmitteln allergisch reagieren. Forscher der Technischen Universität München konnten im Versuch mit Mäusen zeigen: Fehlt ein Bindeglied zwischen Darmflora und Immunsystem, verstärken sich die allergischen Reaktionen deutlich. Hinter diesem Mechanismus steckt ein Protein namens „NOD2“. Dieser Teil des Immunsystems ist in der Lage, Darmbakterien, genauer: den Hauptbestandteil ihrer Zellwand, zu „erkennen“ und zahlreiche komplexe Prozesse in Gang zu setzen. Fehlt das Protein, werden verstärkt Th2-Helferzellen gebildet, die dafür sorgen, dass die Produktion der Antikörper Immunglobulin E dramatisch ansteigt. „Dieser Zusammenhang zwischen der Darmflora und der Produktion von Antikörpern eröffnet uns neue Ansätze für Therapien bei Patienten, bei denen die Mikrobiota geschädigt ist“, sagt Tilo Biedermann, Leiter des Forschungsteams. „Wenn es z.B. gelänge, die Ansiedlung von ungefährlichen Bakterien im Darm zu fördern, könnte man auch die Reaktion des Körpers auf Allergene abschwächen.“

Vollständige Pressemitteilung: https://www.tum.de/die-tum/aktuelles/pressemitteilungen/kurz/article/33376/

Dr. jur. René Sasse: Werberecht/Wirkungsaussagen

Jüngst kam es zu Abmahnungen von Therapeuten im Bereich der Naturheilkunde/Alternativmedizin durch einen Wettbewerbsverband. Im Fokus stand dabei erneut jeweils ein Verstoß gegen das heilmittelwerberechtliche Irreführungsverbot.

§ 3 des Heilmittelwerbegesetzes untersagt es, Arzneimitteln, Verfahren, Behandlungen oder anderen Mitteln eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen beizulegen, die sie nicht haben. Es darf zudem nicht fälschlicherweise der Eindruck erweckt werden, dass ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden kann oder bei bestimmungsgemäßem oder längerem Gebrauch keine schädlichen Wirkungen eintreten würden. Untersagt ist jede irreführende Werbung für heilkundliche/medizinische Verfahren oder sonstige „therapeutische Mittel“ wie Heilmagnete, Heilsteine oder homöopathische Mittel. Sofern Sie im Bereich der gesundheitsbezogenen Werbung konkrete Wirkungsaussagen machen, so trifft Sie die Verantwortung für die objektive Richtigkeit dieser Äußerung. Das heißt, Sie müssen in der Lage sein, Ihre Werbeaussage mittels eines wissenschaftlichen Gutachtens zu beweisen. Dies gilt nicht nur für heilkundliche Therapeuten wie Heilpraktiker (für Psychotherapie), sondern auch für Psychologische Berater, sofern die Werbung einen Bezug zur Gesundheit hat (z.B. Vorbeugung). Eine heilkundliche Tätigkeit ist nicht erforderlich. Ein wissenschaftlicher Wirkungsnachweis ist insbesondere bei schulmedizinisch nicht anerkannten Therapieverfahren wie BachBlütentherapie, Homöopathie, PhotonenTherapie, Bioresonanz, Edelsteintherapie usw. kaum zu führen. Aus diesem Grund sollten Sie hier Aussagen zu einer konkreten therapeutischen Wirksamkeit vermeiden. Stellen Sie diese Behandlungsverfahren nicht als Ursache für konkrete Therapieerfolge dar. Verzichten Sie auf die Schilderung wissenschaftlich nicht belegbarer Wirkungsbeziehungen. Dies gilt z.B. für die Nennung konkreter Anwendungsgebiete für eine der genannten Therapien. Je allgemeiner Sie Ihre Behandlungsmethoden angeben, desto eher sind Sie in der Lage, bei Streitfällen die Aussage zu beweisen.

Den gesamten Artikel finden Sie auf www.heilpraktikerverband.de

Über Reaktionsmöglichkeiten im Falle einer Abmahnung informiere ich Sie hier:
http://www.sasse-heilpraktikerrecht.de/heilpraktikerrecht/abmahninfo.php
 

Kommentar: Komplementärmedizin gehört in die Hände der Ärzte?

Nicht, dass wir schon einiges in der Presse ertragen mussten, nachdem wir im VUH Newsletter 08/16 darüber berichtet hatten, dass die Staatsanwaltschaft Krefeld gegen einen Heilpraktiker ermittelt, der in Brüggen/Bracht, nahe der niederländischen Grenze, ein biologisches Krebszentrum betrieben hat.

„Die Heilpraktiker-Ausbildung muss überprüft werden“, „Kompetenzen des Heilpraktikers müssen begrenzt werden“, „Strengere Regeln für Heilpraktiker gefordert“, „G-BA-Chef Josef Hecken will Alternativmedizin beschneiden“, „Keine Kassengelder mehr für Homöopathie“. Aber jetzt gehört die Komplementärmedizin auch noch in die Hände der Ärzte?

Wie kommt es, dass nach einem Einzelfall unser gesamter Berufsstand verunglimpft wird? Tagtäglich leisten wir in unseren Praxen gute und wertvolle Arbeit für unsere Patienten, die schulmedizinisch „austherapiert sind“, denen „man nicht helfen kann“, die ihre Hoffnung verloren haben, die sich von der Schulmedizin im Stich gelassen fühlen, die erfolglos behandelt wurden, die mit den Folgen schulmedizinischer Therapien zu kämpfen haben, die unter den Nebenwirkungen schulmedizinischer Medikamente leiden, die einfach falsch behandelt wurden – und da kräht kein Hahn nach? Über 12000 Patientenbeschwerden im Jahr 2014, 2250 tatsächliche Behandlungsfehler wurden registriert. Wer aufmerksam die Presse verfolgt, findet einen gerichtlichen Arztfall nach dem anderen. Und wer fordert hier „Begrenzung der Kompetenzen“? Wer entreißt hier den Ärzten ihre Therapien?

Wir wollen die Ärzteschaft nicht verteufeln, auch nicht die Schulmedizin, sie leistet wertvolle Dienste. Aber wir wehren uns dennoch entschieden gegen die maßlose Übergriffigkeit gegenüber unserem Berufstand.

Ein Einzelfall muss ein Einzelfall bleiben – und Komplementärmedizin unsere Kompetenz!

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