- Fragen, die auch der
gewiefteste Medizinprofessor nicht versteht, geschweige denn
beantworten kann.
- Fachfragen, die eindeutig
gegen Intention und Vorschriften des HPG verstoßen.
- Unterschiedlicher
Fragenumfang, abweichende Zeitvorgaben und verschiedene
Bewertungssysteme in verschiedenen Ländern.
Wucherische Gebühren.
- Rechtswidrige Wartezeiten.
- Gezielte
Fehlinformationen.....
Das Sündenregister des
Amtsschimmels zu Lasten unseres Berufsnachwuchses ist lang, bei
wenigen rühmlichen Ausnahmen. Nun reicht´s uns,
der Widerstand ist ausgerufen!
Wo sich der Einzelne nicht
helfen kann, wird nun gemeinsam für Recht und Fairness
gekämpft.
Eckhardt Martin´s Aufruf
hat viele Betroffene veranlaßt,
ihre Beobachtungen an die Redaktion weiterzuleiten.
-
Über Fax an die
Sonderfaxnummer 0261 - 9525244,
-
über email an
martin@paracelsus.de
und
-
telefonisch über
0171-6108010
haben sich hunderte von verunsicherten Prüfungsteilnehmern an uns gewandt.
Folgendes kristallisiert sich
heraus:
-
Die Behörde lehnt
Einsichtnahme in Prüfungsfragen Bewertung und
Bewertungssystematik ab, will sich nicht in die Karten schauen
lassen, läßt die Fragen nicht abschreiben. Tatsache:
Der Prüfling hat einen soliden Rechtsanspruch und darf die
Fragen, wenn er sie nicht in Kopie erhält, zumindest notieren.
- Die Behörde
informiert falsch und überredet Prüflinge systematisch
zur Rücknahme des Antrages mit folgender (falscher)
Begründung: "....der Widerspruch mache die erneute
Antragstellung für den nächsten Prüfungsdurchgang
unmöglich..." Sie erreicht damit, daß der
Prüfling seine Rechte nicht wahrnimmt und sich erneut
schröpfen läßt.
- Die Behörde gibt
fehlerhafte Bescheide über das Nichtbestehen der Prüfung
(ohne Rechtsbehelfsbelehrung), damit bleibt der Widerspruch für
ein volles Jahr möglich, der ansonsten in einem Monat nach
dem Bescheid verfristet wäre.
- Die Behörde kassiert
(meist) auch bei Nichtbestehen der schriftlichen Prüfung
die volle Gebühr.
Schritt
1:
Bei der
INITIATIVE melden.
Schritt
2:
Bei
Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung Einspruch einlegen. Bei
informellem Bescheid oder Bescheid ohne Rechtsbehelfsbelehrung:
Termin und Umstände notieren und an die INITIATIVE melden:
Sie haben dann 1 Jahr Zeit für den Einspruch. Brauchen
Sie einen Musterbrief, dann klicken Sie hier.
Schritt
3:
Herausgabe
der Prüfungsfragen verlangen.
Um der Initiative noch mehr
Nachdruck zu verleihen, appellieren wir noch einmal an alle
Betroffenen, sich unbedingt der INITIATIVE anzuschließen.
Es entstehen keinerlei
Kosten.
Einblick in die Arbeit der
INITIATIVE gibt folgendes
Schreiben der eingeschalteten renommierten
Anwaltskanzlei.
Schauen Sie auch auf unsere
Seite mit Gerichtsurteilen.
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