Initiative gegen Behördenwillkür in der Heilpraktikerüberprüfung

  • Fragen, die auch der gewiefteste Medizinprofessor nicht versteht, geschweige denn beantworten kann.
  • Fachfragen, die eindeutig gegen Intention und Vorschriften des HPG verstoßen.
  • Unterschiedlicher Fragenumfang, abweichende Zeitvorgaben und verschiedene Bewertungssysteme in verschiedenen Ländern.
  • Wucherische Gebühren.
  • Rechtswidrige Wartezeiten.
  • Gezielte Fehlinformationen.....

Das Sündenregister des Amtsschimmels zu Lasten unseres Berufsnachwuchses ist lang, bei wenigen rühmlichen Ausnahmen. Nun reicht´s uns, der Widerstand ist ausgerufen!

Wo sich der Einzelne nicht helfen kann, wird nun gemeinsam für Recht und Fairness gekämpft.

Eckhardt Martin´s Aufruf hat viele Betroffene veranlaßt, ihre Beobachtungen an die Redaktion weiterzuleiten.

  • Über Fax an die Sonderfaxnummer 0261 - 9525244,
  • über email an martin@paracelsus.de und
  • telefonisch über 0171-6108010
haben sich hunderte von verunsicherten Prüfungsteilnehmern an uns gewandt.

Folgendes kristallisiert sich heraus:
  • Die Behörde lehnt Einsichtnahme in Prüfungsfragen Bewertung und Bewertungssystematik ab, will sich nicht in die Karten schauen lassen, läßt die Fragen nicht abschreiben. Tatsache: Der Prüfling hat einen soliden Rechtsanspruch und darf die Fragen, wenn er sie nicht in Kopie erhält, zumindest notieren.
  • Die Behörde informiert falsch und überredet Prüflinge systematisch zur Rücknahme des Antrages mit folgender (falscher) Begründung: "....der Widerspruch mache die erneute Antragstellung für den nächsten Prüfungsdurchgang unmöglich..." Sie erreicht damit, daß der Prüfling seine Rechte nicht wahrnimmt und sich erneut schröpfen läßt.
  • Die Behörde gibt fehlerhafte Bescheide über das Nichtbestehen der Prüfung (ohne Rechtsbehelfsbelehrung), damit bleibt der Widerspruch für ein volles Jahr möglich, der ansonsten in einem Monat nach dem Bescheid verfristet wäre.
  • Die Behörde kassiert (meist) auch bei Nichtbestehen der schriftlichen Prüfung die volle Gebühr.
Schritt 1: Bei der INITIATIVE melden.

Schritt 2:

Bei Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung Einspruch einlegen. Bei informellem Bescheid oder Bescheid ohne Rechtsbehelfsbelehrung: Termin und Umstände notieren und an die INITIATIVE melden: Sie haben dann 1 Jahr Zeit für den Einspruch. Brauchen Sie einen Musterbrief, dann klicken Sie hier.

Schritt 3: Herausgabe der Prüfungsfragen verlangen.

Um der Initiative noch mehr Nachdruck zu verleihen, appellieren wir noch einmal an alle Betroffenen, sich unbedingt der INITIATIVE anzuschließen. Es entstehen keinerlei Kosten. Einblick in die Arbeit der INITIATIVE gibt folgendes Schreiben der eingeschalteten renommierten Anwaltskanzlei. Schauen Sie auch auf unsere Seite mit Gerichtsurteilen.


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waren zum Bestehen notwendig?
Falls negativ, Bescheid
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Amt / Verwaltungsangestellter
Liegt Rechtsmittelbelehrung bei ?
Ich habe Name / Adressen
weiterer Prüfungskandidaten Anzahl
Falls schriftlicher Bescheid,
bitte Anlage oder Angaben


 

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