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§
2
Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Gesetzes ist
1. Krankheitserreger
ein vermehrungsfähiges
Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges
biologisches transmissibles Agens, das bei Menschen eine Infektion
oder übertragbare Krankheit verursachen kann,
2. Infektion
die Aufnahme eines
Krankheitserregers und seine nachfolgende Entwicklung oder
Vermehrung im menschlichen Organismus,
3. übertragbare Krankheit
eine durch Krankheitserreger
oder deren toxische Produkte, die unmittelbar oder mittelbar auf
den Menschen übertragen werden, verursachte Krankheit,
4. Kranker
eine Person,
die an einer übertragbaren Krankheit erkrankt ist,
5. Krankheitsverdächtiger
eine Person, bei der Symptome
bestehen, welche das Vorliegen einer bestimmten übertragbaren
Krankheit vermuten lassen,
6. Ausscheider
eine Person, die
Krankheitserreger ausscheidet und dadurch eine Ansteckungsquelle
für die Allgemeinheit sein kann, ohne krank oder
krankheitsverdächtig zu sein,
7. Ansteckungsverdächtiger
eine Person, von der
anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger aufgenommen hat, ohne
krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider zu sein,
8. nosokomiale Infektion
eine Infektion mit lokalen
oder systemischen Infektionszeichen als Reaktion auf das
Vorhandensein von Erregern oder ihrer Toxine, die im zeitlichen
Zusammenhang mit einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten
medizinischen Maßnahme steht, soweit die Infektion nicht
bereits vorher bestand,
9. Schutzimpfung
die Gabe eines
Impfstoffes mit dem Ziel, vor einer übertragbaren Krankheit zu
schützen,
10. andere Maßnahme
der spezifischen Prophylaxe
die Gabe von Antikörpern
(passive Immunprophylaxe) oder die Gabe von Medikamenten
(Chemoprophylaxe) zum Schutz vor Weiterverbreitung bestimmter
übertragbarer Krankheiten,
11. Impfschaden
die gesundheitliche und
wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß
einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung
durch die Schutzimpfung; ein Impfschaden liegt auch vor, wenn mit
vermehrungsfähigen Erregern geimpft wurde und eine andere als
die geimpfte Person geschädigt wurde,
12. Gesundheitsschädling
ein Tier,
durch das Krankheitserreger auf Menschen übertragen werden
können,
13. Sentinel-Erhebung
eine epidemiologische Methode zur
stichprobenartigen Erfassung der Verbreitung bestimmter
übertragbarer Krankheiten und der Immunität gegen
bestimmte übertragbare Krankheiten in ausgewählten
Bevölkerungsgruppen.
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