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aus dem Paracelsus Magazin: Ausgabe 3/2015

News

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©ag visuell - Fotolia.comZivilisationskrankheiten nehmen deutlich zu – BEMER® bewegt

Prof. Dr. Dr. Fred Harms und Dr. Ralph Burger sprachen auf dem BEMER-Kongress (Convention 2015), der am 28. Februar in Köln stattfand, über das Thema „Herausforderung: Chronische Erkrankung – Was kommt auf uns zu?“ Den Referenten zufolge kann die Physikalische Gefäßtherapie BEMER® als Adjuvans bei diversen Indikationsgebieten wie akuten/ chronischen Schmerzen, chronischen Stoffwechselerkrankungen, Müdigkeit, Wundheilungsstörungen, Organinsuffizienzen, Polyneuropathie und peripherer arterieller Verschlusskrankheit erfolgreich eingesetzt werden. Den Patienten gelingt es, durch eine Stimulation der eingeschränkten Vasomotion und der daraus resultierenden bedarfsgerechteren Blutverteilung in der Mikrozirkulation die körpereigenen Regulationsmechanismen positiv zu beeinflussen. In einer zweijährigen Studie mit 658 Anwendern, deren überwiegende Mehrheit an stark chronischen Krankheitsbildern litt, konnte die Physikalische Gefäßtherapie BEMER® nach sechs Wochen Anwendung in bis zu 70% der Fälle eine teils signifikante Verbesserung der Symptomatik erreichen. Heike Lück-Knobloch, Literatur: Heike_lueck@gmx.de

Bauch-Wohlfühl-Pulver

Nicht nur eine ungünstige Ernährung, sondern oft auch Stress und Ärger können zu Blähungen und Darmproblemen führen. Dabei beeinflusst kaum ein anderes Organ des Körpers unsere Gesundheit und unser Wohlbefinden so sehr wie der Darm. Umso wichtiger ist richtige Darmpflege und -reinigung. Hierzu empfiehlt es sich, den Darm mit Ballaststoffen und sekundären Pflanzenstoffen sanft und langsam von Altlasten zu befreien. Wenn alte, unverdaute Nahrungsreste im Darm festsitzen, kann er die neu zugeführten, lebensnotwendigen Nährstoffe nicht vollständig verwerten. Einen gesunden Darm, der von „guten“ Bakterien besiedelt wird, erkennen Sie an einem fast geruchlosen, weichen, basischen und hellen Stuhl – und vor allem daran, dass Sie sich rundum wohlfühlen. Hierfür wurde das Bauch-Wohlfühl-Pulver entwickelt. Es ermöglicht eine grundlegende Darmpflege und -reinigung und besteht aus Flohsamenschalen, Leinsamenmehl, Hanfmehl, Inulin, Mariendistelsamen, Brennnesselblättern, Brennnesselsamen, Löwenzahnkraut/-wurzeln, Schafgarbe, Spitzwegerich, Alfalfapulver, Fenchel und Anis. Eine weitere Variante ist zusätzlich zum Grundrezept mit ayurvedischen Gewürzen angereichert erhältlich. Der ballaststoffreiche Samen-Kräuter- Gewürz-Pulvermix eignet sich für die Verfeinerung von Drinks, Shakes, Smoothies oder Rohkostpudding. www.naturkraft-shop.eu

Naturheilkunde und Homöopathie in der Kinder- und Jugendmedizin – mehr als 400 000,- € für die Integrative Pädiatrie

Ob Salbei-Tee bei Halsschmerzen oder Apis nach einem Insektenstich – die Eltern jedes zweiten Kindes in Deutschland haben ihre/n Kleine/n zuhause schon einmal mit Pflanzenpräparaten, Globuli und Co. behandelt. Naturheilkunde und Homöopathie sind längst in den Kinderzimmern angekommen. Dagegen gibt es in Kinderkliniken kaum ganzheitliche Behandlungskonzepte im Sinne einer integrativen Pädiatrie. Denn an objektivem Wissen darüber, welche komplementären Verfahren sich bei welchen pädiatrischen Krankheitsbildern anbieten, ob Wechselwirkungen mit konventionellen Arzneien bestehen und dergleichen mehr, mangelt es derzeit noch erheblich. Die Carstens- Stiftung und ihre Fördergemeinschaft Natur und Medizin e.V. nehmen sich dieser wichtigen Aufgabe an. Durch die systematische Aufarbeitung der bisherigen Forschung sollen wirksame und sichere Verfahren aus Naturheilkunde und Homöopathie für Kinder und Jugendliche identifiziert, bei Bedarf entsprechend angepasst und ergänzt werden. Die Implementierung dieses Verfahrens erfolgt zunächst an drei Kinderkliniken in München, Landshut und Essen. „Ziel ist ein ganzheitliches Behandlungskonzept, das die Vorteile beider medizinischen Richtungen zum Wohle der kleinen Patienten miteinander vereint“, erläutert Nicole Germeroth, Geschäftsführerin der Carstens-Stiftung. Es handelt sich um ein deutschlandweites Projekt mit dem Ziel, wirksame und sichere Therapien aus der Naturheilkunde und Homöopathie in die Pädiatrie zu integrieren und Kinder dadurch vor unnötigen Eingriffen, Maßnahmen und Wechselwirkungen zu schützen. Weitere Infos und Spendeadresse unter www.carstens-stiftung.de

P. Jentschura präsentiert Produkt- „Relaunch“

Die Jentschura International GmbH ist ein weltweit agierender Entwickler und Hersteller von basischen Körperpflegeprodukten, basischen Textilien und von basenüberschüssigen, natürlichen Lebensmitteln sowie u.a. offizieller Berater und Ausrüster des Österreichischen Skiverbandes (ÖSV), des GIANT-Swiss-Team.ch, international erfolgreicher Läufer, Radsportler, Triathleten und Kraftsportler. Zudem ist Jentschura Partner von Europas spektakulärsten Rennrad- und Mountainbike-Etappenrennen, der TOURund BIKE-Transalp. In insgesamt 26 Länder exportiert der internationale Marktführer seine Produkte und Konzepte für Schönheit, Vitalität und Lebensfreude. Nach dem „7×7-KräuterTee“, dem mehrfach preisgekrönten Hirse-Buchweizen-Brei „MorgenStund’“ und dem pflanzlichen Granulat „WurzelKraft“ ist mit „TischleinDeckDich“ die Umstellung auf Bio jetzt komplett. Außerdem gibt es eine neue Broschüre zu „TischleinDeckDich“, die neben den Angaben zu Inhaltsstoffen und Nährwerten zahlreiche Rezepte enthält, die einen Überblick über die vielfältigen Zubereitungsmöglichkeiten der gluten- und laktosefreien Mahlzeit bieten. Die Broschüre und Produktprobe kann kostenfrei bezogen werden: www.p-jentschura.com/proben

Freiberufregistrat: Freche Abzocke

In vielen Heilpraktikerpraxen landen derzeit amtlich wirkende Schreiben vom „Freiberufregistrat“/ Berlin, in dem Sie aufgefordert werden, Ihre Daten zu ergänzen/korrigieren und das Formular anschließend an das „Registrat“ zurückzusenden. Geschäftsmodell des sog. Registrates ist es, Formulare an Freiberufler und Gewerbetreibende zu übersenden und diese damit zur Korrektur ihrer Daten und zur Rücksendung des Formulars zu animieren. Anwälte warnen vor teurer Abzocke! Im hektischen Berufsalltag könne das Schreiben in die Irre führen, es handele sich tatsächlich um ein amtliches Register, wo Sie zur Auskunft verpflichtet seien, dabei geht es um das Angebot für einen kostpflichtigen Standardeintrag in das umstrittene Branchenverzeichnis. Kostenpunkt: 588,- € jährlich, Laufdauer: 2 Jahre. Achtung: Inzwischen flattert eine zweite Welle von „Erinnerungsbriefen“ in die Praxen. Hier wird wiederum auf amtlich erscheinendem Briefbogen der Eindruck erweckt, man habe die Eintragungspflicht versäumt, die man nun schleunigst nachholen und erfüllen müsste. Mittlerweile wehrt sich das Freiberufregistrat mit namentlicher Nennung verschiedener Anwaltskanzleien mit einer Gegendarstellung. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, sich gegen das Registrat (Gewerberegistrat bzw. Freiberufregistrat) zur Wehr zu setzen. Infos finden Sie auf: http://www.anwalt.de/rechtstipps/registrat-gewerberegistrat-freiberufregistratder-ges-registrat-gmbh-berlin_066117.html 

Außergewöhnliche Belastungen absetzbar

Laut aktuellem Urteil des Bundesfinanzhofes können Aufwendungen für wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethoden als außergewöhnliche Belastung steuerlich anerkannt werden, vorausgesetzt, ihre Wirksamkeit entspricht dem „Stand der medizinischen Erkenntnisse“ (Bundesfinanzhof, VI-R-51/13/ Urteil vom 26.06.2014). Jetzt müssen die Finanzgerichte bei Streitfällen eingehend prüfen, was dem „Stand der medizinischen Erkenntnisse“ entspricht und was nicht. Damit der Patient Krankheitskosten für „wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethoden“ geltend machen kann, muss er dem Finanzamt vor Behandlungsbeginn ein amtsärztliches Gutachten bzw. eine Bescheinigung des medizinischen Dienstes über die Zwangsläufigkeit der Behandlung vorlegen. Verordnen Sie als Heilpraktiker eine homöopathische, anthroposophische oder pflanzenheilkundliche Behandlung, können die Kosten grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung bei der Steuer geltend gemacht werden. Auch Kosten für Arznei, Heil- und Hilfsmittel können darunter fallen. Allerdings legt das Finanzamt strenge Maßstäbe bei der Anerkennung an. So muss in der Regel die Verordnung eines Arztes oder eines Heilpraktikers vorliegen. Diese Krankheitskosten sind ohne Rücksicht auf Art und Ursache der Erkrankung als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Das mindert die Steuerlast des Antragstellers. Es gibt aber auch Fälle, bei denen das Finanzamt das Gutachten eines Amtsarztes oder des Medizinischen Dienstes der Krankenkassenversicherungen sehen will.

Erfolgreicher Start des VUH-Newsletters

Seit März diesen Jahres bietet der Verband Unabhängiger Heilpraktiker e.V. seinen Mitgliedern monatlich einen spannenden Newsletter. Darin informiert er frisch und aktuell über die wichtigsten Neuigkeiten aus der Welt der Naturheilkunde sowie praxisbezogen über berufs- und gesundheitspolitische Themen. Die Pressestelle besetzt Sonja Kohn, Heilpraktikerin, Paracelsus Dozentin, freie Redakteurin und Autorin zahlreicher Fachpublikationen. Seit 2001 ist sie in eigener Praxis in Sehnde tätig und setzt auf die Schwerpunkte Naturheilkunde, energetische Therapien und psychologische Beratung. Mit dem VUH-Newsletter laden wir Sie ein, sich aktiv an unserer Verbandsarbeit zu beteiligen. Wir freuen uns über Ihre Anregungen, Erfahrungen und konstruktive Kritik. Sonja Kohn, pressestelle@heilpraktikerverband.de

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