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aus dem Paracelsus Magazin: Ausgabe 6/2015

News

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2015 05 News1Tiefe Trauer um Senior-Chefin Ingeborg Pascoe

Ingeborg Pascoe „In Rente gehen will ich nie“ – so Ingeborg Pascoe. Nicht mehr zu arbeiten war für die langjährige Geschäftsführerin von Pascoe Naturmedizin unvorstellbar. Am 10.9.2015 ist Ingeborg Pascoe im Alter von 97 Jahren im Kreise ihrer Familie verstorben. Immer auf der Höhe der Zeit zu sein, war eines ihrer Lebensmottos. Als ihr Mann Fritz 1970 verstarb, übernahm die damals 52-jährige Mutter von drei Kindern die Leitung des Familienunternehmens. Mit viel Eifer und Erfolg eignete sie sich im Blitzverfahren die Buchführung an. Ihr Privatlehrer riet ihr aufgrund des Talents zu einem Studium der Wirtschaftswissenschaften. Ingeborg Pascoe ging ihren eigenen Weg: Selbstbewusst modernisierte sie das Produktportfolio, ging auf Messen und knüpfte Kontakte. Ebenfalls außergewöhnlich war ihre Liebe zur Elektronik. „Technik ist etwas Wunderbares“, schwärmte sie bis ins hohe Alter. Sie widmete ihr Leben ihrer Familie und der Naturmedizin gleichermaßen. Ihr Vorbild ist dem Unternehmen Verpflichtung, ihr Lebenswerk in ihrem Sinne weiterzuführen.

SanFerin® Tabletten – Antibiose für Infektionen

Lactoferrin ist ein Protein des angeborenen Immunsystems, welches in den meisten Körperflüssigkeiten vorkommt. Zusammen mit Lysozym wehrt es den mikrobiellen Angriff an gefährdeten Stellen des Körpers ab. Als körpereigene, antimikrobiell wirkende Proteine sind sie gut verträglich und rufen keine Allergien hervor, da das adaptive Immunsystem diese Substanzen kennt. Sie verursachen auch keine bakterielle oder virale Resistenz, da die Wirkung von Lactoferrin auf pathogene Keime im Eisenentzug und in der Hemmung des Eintritts von Erregern in Körperzellen liegt. Lysozym (auch Muramidase genannt) wirkt durch enzymatische Schädigung des Mureingerüsts der Bakterienzellwand, was zum Absterben von grampositiven Bakterien führt, wobei es ebenfalls zu keiner Resistenzentwicklung kommt. Zusätzlich ist die Mannose als Einfachzucker eine Substanz, die in vielen Pflanzen natürlich vorkommt und die bei Harnwegsinfekten das Andocken von Keimen an die Oberfläche der Harnwege verhindert. Ergänzt wird dieses Präparat durch das Antioxidans EGCG aus Grünem Tee, um Entzündungen, die bei bakteriellen/ viralen und/oder Pilzinfektionen entstehen, zu bremsen und damit die Symptomatik der Infektion zu mildern. Gerade in einer Situation, wo Fachleute einen zu hohen Antibiotikagebrauch mit entsprechender Resistenzbildung beklagen, eignet sich SanFerin® besonders für „unkomplizierte“ Infektionen, bei denen eine Antibiose erwünscht, Antibiotika (noch) nicht angezeigt sind ohne der Gefahr einer Resistenzbildung, selbst bei wiederholtem oder längerdauerndem Einsatz. Weitere Informationen auf www.volopharm.com

Gesund bauen und gesund leben

Die wohngesunden und baubiologisch durchdachten Häuser des Ökohaus-Pioniers Baufritz sind insbesondere bei gesundheitsbewussten Menschen sehr beliebt. Ob gesundheitliche Belastungen durch Elektrosmog oder bauchemische Stoffe: Gerade im Hausbau ist der Einsatz potenziell gesundheitsgefährdender Materialien in den vergangenen Jahrzehnten stark angestiegen. Schon in der Planung werden von Anfang an ausschließlich 100% schadstoffgeprüfte Naturmaterialien verwendet – die für ihre gefährlichen Ausdünstungen bekannten PU-Bauschäume, Mineralfaser-Dämmstoffe oder PVC- bzw. Laminatböden kommen also erst gar nicht ins Haus. Stattdessen sorgt Baufritz z.B. mit seiner patentierten und seit über zwei Jahrzenten bewährten Biodämmung aus Holzspänen für einen optimalen und energetisch ausgewogenen Wärmeschutz. Eine intelligente Lüftung ermöglicht eine bedarfsgesteuerte Zufuhr von Frischluft und senkt dadurch den Energieverbrauch. Selbst vor gefährlichen Elektrosmog-Strahlungen sind die Bewohner eines Baufritz Hauses geschützt: Eine spezielle X- und E-Schutzebene bewirkt z.B. die Abschirmung von ca. 95% der von außen auf das Gebäude einwirkenden Mobilfunkstrahlung. Eine komplett allergikergerechte Bauweise, eine baubiologische Grundstücksanalyse und das einzigartige Gesundheitszertifikat für jedes Gebäude runden das Angebot ab. Weitere Informationen auf www.baufritz.de

In Düsseldorf erging am 5.9.2015 ein OLG-Urteil in einem Wettbewerbsverfahren gegen zwei Physiotherapeuten folgenden Inhalts:

1. Physiotherapeuten, die keine Erlaubnis nach HPG haben, dürfen Osteopathie nicht werblich anbieten und auch nicht auf Anordnung eines Arztes bzw. Heilpraktikers ausüben.
Der zweite Teil ist überraschend, denn wir gingen und gehen davon aus, dass über die Verordnung eines Fachmediziners (Arzt bzw. Heilpraktiker) sichergestellt ist, dass keine für die Osteopathie kontrainduzierende Krankheit vorliegt, eine mittelbare oder unmittelbare Gefahr nicht vorliegt und ohne vernünftige Begründung nicht einfach nur behauptet werden darf, wie das in diesem Urteil geschehen ist. Unsere Juristen sind der Auffassung, dass das Urteil sich so nicht durchsetzen wird. Mit fachmedizinischer Überweisung und Anordnung wird Osteopathie wohl wie bisher auch von Osteopathen angewandt werden dürfen, die keine HP-Erlaubnis besitzen. Lassen Sie sich nicht von der aufgeregten und kakophonen Informationswelle beunruhigen: Das Urteil des OLG Düsseldorf hat keine Rechtskraft über den konkreten Fall hinaus. Sollten weitere Fälle abgemahnt werden, muss das Verfahren jedes Mal erneut angestrengt werden. Dies läuft stets erstmal über eine Abmahnung, die, wenn man sich ihr unterwirft, maximal mit ein paar Hundert Euro zu Buche schlägt. Wenn man sich ihr nicht unterwirft, gilt es abzuwarten, ob der Abmahngegner tatsächlich einen weiteren Schritt geht. Regelmäßig sind „Abmahnvereine“ oder spezialisierte „Abmahnrechtsanwälte“ nur am schnellen Geld interessiert, das sich mit einem Brief verdienen lässt, selten riskieren sie ein aufwändiges Verfahren. Wir empfehlen unseren Mitgliedern, die keine HP-Zulassung haben, ihre Werbeaussage hinsichtlich der Osteopathie umzustellen, z.B. mit einer Erklärung wie „auf fachmedizinische Anordnung“. Auch hilfreich könnte sein, „Osteopathische Energie- und Entspannungsarbeit“ anzubieten. Für solche Leistungen, die nicht die Erkennung, Linderung oder Heilung von Krankheiten zum Gegenstand haben, schreibt der Gesetzgeber keine HP-Erlaubnis vor. Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, sollte sich für die HP-Prüfungsvorbereitung entscheiden, die u.a. bei den Paracelsus Schulen angeboten wird. Wenn Ihnen eine Abmahnung auf den Tisch flattert, schicken Sie die sofort per E-Mail an uns, den Verband Freier Osteopathen e.V.: info@vfo.de
Unterzeichnen Sie niemals in Panik eine Unterlassungserklärung, denn diese könnte über eine hinterlistige Formulierung ggf. lebenslang binden. Selbst wenn Sie den Mangel z.B. durch eine HP-Zulassung beheben würden, könnte sie auch mit überhöhten Gebührenforderungen verbunden sein. Torsten Rehfus, VFO-Vorstandsbüro

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