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aus dem Paracelsus Magazin: Ausgabe 1/2016

News

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Bitte das Kürzel „HPG“ nicht mehr verwenden!

Wir haben schon mehrfach darauf hingewiesen, dass das Kürzel “HPG“ ungeeignet zur Kennzeichnung von Berufs- und Praxisbezeichnungen ist. Nicht nur, dass der Laie/Kunde/Psychotherapie-Interessent es nicht kennt. Es hat auch juristisch inzwischen eine andere Bedeutung bekommen: Der Deutsche Bundestag hat kürzlich das Hospiz- und Palliativgesetz – abgekürzt „HPG“ – beschlossen. Die offizielle Abkürzung für das Heilpraktikergesetz ist demgegenüber„HeilprG“. Außerdem haben mehrere Gerichte schon vor einigen Jahren in Abmahnprozessen entschieden, dass das Kürzel „HPG“ ungeeignet ist, um den Unterschied zwischen der Praxis eines Psychologischen Psychotherapeuten und der eines Heilpraktikers für Psychotherapie zu kennzeichnen. Verwenden Sie daher am besten in allen Medien korrekt die Berufsbezeichnung „Heilpraktiker für Psychotherapie“ bzw. „Praxis für Psychotherapie − nach dem Heilpraktikergesetz“ (ausgeschrieben) oder „Praxis für Psychotherapie − Vorname/Nachname − Heilpraktiker für Psychotherapie“. Nur indem Sie stets eindeutig auf die Rechtsgrundlage Ihrer psychotherapeutischen Tätigkeit hinweisen, vermeiden Sie Missverständnisse und teure Abmahnungen!

Hinweise an Tierhalter in Bezug auf Versand von Tierarzneimitteln

Die Abgabekategorie eines Arzneimittels (apothekenpflichtig, verschreibungspflichtig) ist der Verpackung oder der Packungsbeilage zu entnehmen. Frei verkäufliche Tierarzneimittel dürfen wie bisher im Einzelhandel, in Apotheken oder beim Tierarzt erworben werden. Apothekenpflichtige einschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel, die zur Anwendung bei Lebensmittel-liefernden Tieren bestimmt sind, dürfen nicht im Wege des Versandes durch eine Apotheke erworben werden. Apothekenpflichtige einschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel, die ausschließlich zur Anwendung bei Tieren zugelassen sind, die nicht der Gewinnung von Lebensmitteln dienen (z.B. Hund, Katze), dürfen im Wege des Versandes nur über Apotheken mit einer behördlichen Erlaubnis für den Versandhandel erworben werden. Ob eine behördliche Erlaubnis vorliegt, kann bei der jeweiligen Apotheke in Erfahrung gebracht oder einem beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information geführten Verzeichnis entnommen werden. Aus dem Ausland dürfen die genannten Arzneimittel zurzeit allgemein nur im Wege des Versandes bezogen werden, wenn sie aus Apotheken in den Ländern Vereinigtes Königreich und Tschechien (nur nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel) stammen. Einem Tierhalter darf ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel im Wege des Versandes nur dann abgegeben werden, wenn der Apotheke ein entsprechendes Rezept vorliegt. Ein im Wege des Versandes erworbenes verschreibungspflichtiges Tierarzneimittel darf vom Tierhalter nur angewendet werden, soweit dieses von einem Tierarzt verschrieben worden ist, bei dem sich das Tier in Behandlung befindet. Daraus ist abzuleiten, dass ein Tierhalter bei der Bestellung eines Arzneimittels in einer Versandapotheke das Rezept seines behandelnden Tierarztes beifügen muss. Die o.a. Bestimmungen gelten für Tierhalter und andere Personen, die nicht Tierärzte (Tierheilpraktiker) sind.

Mikrozirkulation bei Diabetikern mit physikalischer Gefäßtherapie

Kongressbeitrag von der Weltgesundheitskonferenz: Prof. Rainer Klopp (Leiter des Instituts für Mikrozirkulation Berlin, Campus Max-Delbrück Zentrum Berlin-Buch) und Prof. Fred Harms (Medical Director des International Microvascular Net, Brüssel) wurden vom Kuratorium der 3. Global Health Conference im Kaohsiung Exhibition Center in Taiwan im November 2015 eingeladen, über ihre Arbeit zu berichten. Grundlage war die Veröffentlichung der Forschungsergebnisse des Instituts für Mikrozirkulation zur Wirkung der physikalischen Stimulierung der spontanen arteriolären Vasomotion zur Verbesserung der Mikrozirkulation und des Immunsystems bei Patienten mit Typ 2 Diabetes und Wundheilungsstörungen in einem Artikel im Journal of Gerontology&Geriatric Research. Auf dem Kongress präsentierte Prof. Harms weitergehende Studienergebnisse zu den Veränderungen des Funktionszustandes der Mikrozirkulation und deren therapeutische Beeinflussung bei Patienten mit Typ 2 Diabetes anhand einer Placebo kontrollierten und verblindeten Studie (n = 60). Dabei wurden nicht nur die neuesten Erkenntnisse zur physikalischen Gefäßtherapie mit dem internationalen Fachpublikum diskutiert, sondern die gesamte Sitzung „Inflammation and Wound Care in Diabetes“ stand unter der Leitung von Prof. Fred Harms. Viele Parameter beeinflussen die Mikrozirkulation: Innerhalb des vorgestellten Studienansatzes wurden zusammenhängende mikrovaskuläre Netzwerke (Arteriolen, Kapillaren und Venolen) in einem Gewebevolumen von ca. 3000 μm³ erfasst. Folgende Merkmalsveränderungen wurden dabei gemessen: Die Anzahl der blutzellperfundierten Knotenpunkte (nNP) in einem definierten mikrovaskulären Netzwerk als Maß für den Verteilungszustand des Blutes. Darüber hinaus wurde die venolenseitige Sauerstoffausschöpfung (pO2) dargestellt. Diese zeigt den Anteil des verstoffwechselten Sauerstoffs als ein Maß für die Stoffwechselaktivität in Abhängigkeit von der Organfunktion an. Zudem wurde QRBC als Parameter für die Verteilung des Bluts, der „flow force of microcirculation“, bestimmt. Vor allem in der Gruppe der Patienten, die unter mäßiger Belastung auf einem Laufband (vergleichbar einem Spaziergang) zweimal pro Tag über 60 Minuten unter den Bedingungen der Hyperoxie (Sauerstoffanteil in der Raumluft von 26 Volumenprozent) und dem zusätzlichen Einsatz der physikalischen Gefäßtherapie (12 Minuten, Stufe 3) konditioniert wurden, zeigte sich eine deutliche Verbesserung der benannten mikrozirkulatorischen Parameter im Bereich von 30-50%. Physikalische Gefäßtherapie reduziert Gefahr von Spätschäden: Im Hinblick auf die klinische Relevanz dieser Ergebnisse lassen sich folgende Schlussfolgerungen formulieren: Die physikalische Gefäßtherapie BEMER verbessert die körperliche Leistungsfähigkeit von Patienten mit Typ 2 Diabetes signifikant. Sie vermindert die Infektanfälligkeit durch eine Verbesserung der mikrohämodynamischen Randbedingungen bzw. sie beeinflusst die mikrozirkulatorische Regelbreite für den Stoffaustausch in Abhängigkeit zu den physiologisch relevanten Anforderungen des Organstoffwechsels im positiven Sinne. Diese Ergebnisse unterstreichen noch einmal die Relevanz der adjuvanten physikalischen Gefäßtherapie. Dieses gilt vor allem für Patienten, die seit Jahren an Typ 2 Diabetes erkrankt sind und die eventuellen Folgen der Multimorbidität vermeiden möchten.

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