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aus dem Paracelsus Magazin: Ausgabe 2/2017

Aktuelles vom VUH

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© stockpics I fotolia.comOrdentliche Mitgliederversammlung des Verbandes Unabhängiger Heilpraktiker e.V. – Februar 2017

In den Räumen der Paracelsus Heilpraktikerschule München fand am 23. Februar ab 18 Uhr die ordentliche Mitgliederversammlung des Verbandes Unabhängiger Heilpraktiker e.V. (VUH) statt. Tagesordnungspunkte waren die Berichte des Vorstands, des Rechnungsprüfers und die Entlastung des Vorstands. Es wurde über die weitere positive Entwicklung der Mitgliederzahl (Stand 23.2.17: 5370 Mitglieder) und die telefonisch oder per E-Mail ausgedrückte Zufriedenheit mit dem VUH gesprochen. Hervorgehoben wurden die vielfältigen Leistungen bei einem unverändert niedrigen Beitragssatz von 5 Euro monatlich. Zur Sprache kamen die aktuellen Änderungen des HP-Gesetzes, mit denen der VUH gut leben kann, sowie zukünftige Leitlinien für einheitliche Heilpraktiker-Überprüfungen, an deren Ausarbeitung die Kooperation Freier Therapeutenverbände, denen der VUH zugehört, beteiligt werden soll.

Eine immer wieder (ärztlicherseits) angesprochene „Gefahr“ durch Heilpraktiker wird schon dadurch widerlegt, dass eine Haftpflichtversicherung für HP nur lediglich ca. 200 Euro jährlich kostet, bei Ärzten sind es oft einige Tausend Euro. Der inzwischen regelmäßig erscheinende monatliche Newsletter wird von den Mitgliedern gut reflektiert und angenommen. Ebenso beliebt war und ist das Mitgliedermagazin „Paracelsus“, das seit einigen Ausgaben nun auch immer eine Seite VUH-News bringt. Für die bereits vor zwei Jahren geplanten „Tage der Naturheilkunde“ sollen sich die Mitglieder aktiver engagieren. Inzwischen wurden auch zahlreiche naturheilkundliche Lehrvideos erworben, die den Mitgliedern in Kürze online zur Verfügung gestellt werden. Die Liquidität des Verbandes ist gesichert und hat sich seit der letzten ordentlichen Mitgliederversammlung weiter verstärkt. Die Entlastung des Vorstandes erfolgte einstimmig.

Dr. Frank HerfurthDr. Frank Herfurth
Leiter des Vorstandsbüros, Mitglied des Vorstandes des VUH

fh@herfurth.org

Änderung des Heilpraktikergesetzes

Jetzt ist es amtlich: Die Bundesregierung will die Zulassungsregeln von Heilpraktiker-Anwärtern kritisch überprüfen. Die Richtlinien sollen bis Ende 2017 im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden. 3 Monate nach Bekanntmachung der Leitlinien tritt dann die Änderung der Durchführungsverordnung in Kraft.

Was wird gefordert? Im Mittelpunkt steht der Schutz des einzelnen Patienten. Das heißt, unsere zukünftigen Kolleginnen und Kollegen werden nicht allein dahingehend überprüft, ob sie eine „Gefahr für die Volksgesundheit“ darstellen, sondern zudem, ob sie eine „Gefahr für die sie aufsuchenden Patientinnen und Patienten“ sind. Aus dieser Forderung resultiert, dass die Überprüfung der „Kenntnisse und Fähigkeiten“ der Antragsteller durch das Gesundheitsamt nunmehr auf der „Grundlage von Leitlinien“ erfolgen soll, die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) einheitlich festgelegt werden sollen.

Wie diese Leitlinien konkret gestaltet werden sollen, steht jetzt zur Diskussion. Ob wir als größter Heilpraktikerverband tatsächlich daran beteiligt werden, auch. Wir werden diesbezüglich eine Anfrage an das BMG stellen und Sie natürlich darüber informieren. Ob CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke – alle Parteien haben sich mehr oder weniger für eine Verschärfung der Überprüfungsleitlinien ausgesprochen. Einen interessanten Beitrag zur anstehenden Diskussion finden Sie auf der Interseite von Rechtsanwalt Dr. René Sasse: www.sasse-heilpraktikerrecht.de
Quelle: https://goo.gl/os8chU


Mitglieder-Service: Bestellformular Rote Liste 2017 verfügbar

Guter Service ist uns wichtig. Deshalb stellen wir Ihnen ab sofort auf unserer Verbandshomepage unter „Aktuelles“ das Bestellformular für die „Rote Liste 2017“ als Download zur Verfügung. Sie ist ein unverzichtbares Nachschlagewerk auch im Arbeitsalltag einer Heilpraktikerpraxis. Insbesondere ältere Patienten müssen täglich eine Vielzahl verschiedener Medikamente einnehmen. Die Rote Liste hilft, den Überblick zu bewahren und gibt umfassende Arzneimittel- und Fachinformationen. So können Sie prüfen, ob Ihre Verordnungen mit z.B. ärztlichen Verordnungen kompatibel sind oder welche sich gegenseitig ausschließen. Download des Formulars: https://goo.gl/67KVXg

US-Behörde führt Warnhinweise für Homöopathie ein

Homöopathische Mittel müssen in den USA zukünftig mit einem Warnhinweis gekennzeichnet werden, solange es keinen wissenschaftlichen Nachweis über die Wirksamkeit des jeweiligen Präparates gibt. Das dürfte natürlich auf alle homöopathischen Mittel zutreffen, da sich das Konzept der Homöopathie per se nicht in evidenzbasierten Einheitsbrei pressen lässt. Dahinter steckt der US-amerikanische Verbraucherschutz, die Federal Trade Comission (FTC), die so auf die zunehmende Vermarktung homöopathischer Präparate neben anderen Arzneimitteln reagiert hat. Alternativ könne laut FTC auch darauf hingewiesen werden, dass das Produkt lediglich auf Theorien der Homöopathie aus dem 18. Jahrhundert basiert und von den meisten Experten der heutigen Zeit nicht akzeptiert wird. Quelle: https://goo.gl/DNwDrR

 

Rechtsfrage des Monats: Darf ein Heilpraktiker einen Physiotherapeuten einstellen und seine Arbeit über die HP-Praxis abrechen?

Frage: Ich bin Heilpraktiker mit Schwerpunkt TCM und Ortho-Bionomy und möchte eine Physiotherapeutin auf 450 Euro Basis zur Unterstützung einstellen. Die Patienten würden durch uns beide behandelt, der TCM-Bereich durch mich, der physiotherapeutische Teil durch die angestellte Mitarbeiterin. Ich würde die Rechnungen auf meinen Namen schreiben. Gibt es dagegen rechtliche Bedenken?

Antwort: Heilpraktiker können auch physiotherapeutische Leistungen erbringen. Möglich ist dies durch qualifizierte Mitarbeiter. Der Behandlungsvertrag nach § 630a BGB (www.gesetze-im-internet.de) wird zwischen dem Heilpraktiker und dem Patienten geschlossen. Für die ordentliche Behandlung haftet der Heilpraktiker.

Ihr Dr. F. Stebner, RA
Quelle: www.heilpraktikerverband.de

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