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aus dem Paracelsus Magazin: Ausgabe 1/2018

Editorial

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Liebe Leserin
Lieber Leser

Alle Klarheiten beseitigt? Heilpraktiker-Prüfungsleitlinien 2.0

Was Grundlage für eine bundeseinheitliche und gerechtere Heilpraktiker-Prüfung hätte werden sollen, der Entwurf neuer Leitlinien für die Durchführung und Inhalte der Heilpraktiker-Zulassungsprüfung, wurde – erwartungsgemäß – ein bürokratisches Delaborat, das trotz literweise vergossenem Beamtenschweiß keine der akuten Probleme der unberechenbaren, ungerechten und willkürlichen Prüfungsdurchführungen oder der unzumutbar langen Wartezeiten löst.

Doch wir dürfen aufatmen: Er enthält keine für die Prüfungskandidaten kritischen Änderungen gegenüber dem Status Quo. Er hält an der inzwischen eingeführten Prüfungspraxis fest, der zweistündigen Multiple-Choice-Prüfung mit 60 Fragen, an der mündlich-praktischen Prüfung, die für bis zu vier gemeinsam geprüfte Kandidaten maximal 60 Minuten dauern soll. Auch thematisch gibt es nichts wirklich Neues: Rechts- und Berufskunde, Infektionsschutz, Innere Erkrankungen, Notfallmedizin, alles unter dem gebetsmühlenartig wiederholten Gesichtspunkt der Abwehr von Gefahren für die Volksgesundheit und, als sei das in der Prüfungspraxis bisher nicht längst Realität, für den einzelnen Patienten. All das ist für die Prüfungskandidaten an den Paracelsus Schulen selbstverständlich. Das jetzt von amtlicher Seite bestätigt zu bekommen, ist dennoch nützlich gegen den Vorhalt der Gegner unseres Berufsstandes, es genüge zum Heilpraktikerwerden das Auswendiglernen von ein paar Infektionskrankheiten und Meldepflichten.

Neu aufgenommen in die Liste der Prüfungsthemen wurde die medizinische Fachterminologie, die Interpretation ärztlicher Befunde mit Blut- und Laborwerten, der sichere Umgang mit invasiven Injektionstechniken und Grundkenntnisse der Klinischen Psychologie. Bedenken haben wir gegen den Leitlinienvorschlag, zur Durchführung der Prüfung eine Ärztin oder einen Arzt zu bestimmen, die/der sich lediglich mit „den an der Überprüfung beteiligten Personen berät“. Auch die Zahl der am mündlich-praktischen Prüfungsteil zu beteiligenden Heilpraktiker/innen darf die Ärztin/der Arzt bestimmen. Angesichts Montgomerys & Co´s gehässiger Attacken gegen unseren Berufsstand ist das keine Garantie für ein wirklich unparteiisches und faires Verfahren. Die bisher zuständigen Amtsärzte sind strengen verwaltungs- und beamtenrechtlichen Regeln unterworfen und – mit wenigen Ausnahmen – fair und unparteiisch mit ihren Amtspflichten umgegangen.

Warum will man hier unbedingt den Bock zum Gärtner machen? Die Präambel zu den Leitlinien weist darauf hin, dass die Prüfung nicht über die Minimalforderungen des Gesetzes (Gefahrenabwehr) hinaus ausgedehnt werden darf und dass die konkrete Ausgestaltung und Durchführung des Zulassungsverfahrens weiter in die Zuständigkeit der Länder fällt. Dem entsprechen dann auch die Reaktionen der ersten von uns befragten Landesbehörden. Man wird die Leitlinien inhaltlich und in Bezug auf die Durchführung noch intensiv prüfen, bevor man sie in Landesrecht umsetzen kann. Sie werden jedenfalls im bevorstehenden Frühjahrstermin noch nicht zur Anwendung kommen.

HP Eckhardt W. Mar tin

 

 

HP Eckhardt W. Martin, Herausgeber

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