Prüfungsorte / Anmeldung: Sachsen
Anmeldung:
Die Anmeldung erfolgt beim jeweils örtlich zuständigen Ordnungsamt als unterer Vollzugsbehörde. Die Kenntnisüberprüfung legen alle Anwärter aus Sachsen zum festgelegten Termin beim Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz ab. Der schriftliche Teil wird in Zittau, der mündliche in Löbau absolviert. Die Erlaubnisbescheide bzw. -urkunden werden von den örtlich zuständigen Erlaubnisbehörden erteilt bzw. übergeben.
Es ist ein formloser Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung zu stellen unter Vorlage folgender Unterlagen, die nicht älter als drei Monate sein dürfen:
Kopie des güligen Personalausweises oder Reisepasses
polizeiliches Führungszeugnis
handgeschriebener Lebenslauf mit Lichtbild
Kopie des Schulzeugnisses (mindestens Hauptschulabschluß)
(eidestattliche) Erklärung, dass kein Straf- oder Ermittlungsverfahren gegen den Antragsteller anhängig ist
(eidesstattliche) Erklärung über den Ort der zukünftigen Praxis
ärztliche Bescheinigung, wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß dem Antragsteller infolge eines körperlichen Leidens oder wegen Schwäche seiner geistigen oder körperlichen Kräfte oder wegen einer Sucht die für die Berufsausübung erforderliche Eignung fehlt, und
bei Anträgen auf Anerkennung als Heilpraktier auf dem Gebiet der Psychotherapie: eidesstattliche Erklärung, sich ausschließlich auf dem Gebiet der Psychotherapie heilkundlich betätigen zu wollen
Das Ordnungsamt sendet die Unterlagen an das Gesundheitsamt, welches zentral für die Prüfungen in Sachsen zuständig ist. Das Gesundheitsamt benachrichtigt den Prüfling schriftlich über Termin und Ort der schriftlichen Überprüfung.
Zuständiges Amt:
Landkreis Bautzen
Anschrift: Ordnungsamt, Macherstraße 55, 01917 Kamenz
Ansprechpartner: Grit Rehde
Telefon/Fax: 03578-787132133, 03578-787032100
Web: Landkreis Bautzen
Stadt Chemnitz
Anschrift: Gesundheitsamt, Am Rathaus 8, 09111 Chemnitz
Ansprechpartner: Gisela Felber
Telefon/Fax: 0371-488-5318, 0371-488-5399
Web: Stadt Chemnitz
Stadt Dresden
Anschrift: Amt für Gesundheit und Prävention, Ostra-Allee 9, 01067 Dresden
Ansprechpartner: -
Telefon: 0351-4885302
Web: Stadt Dresden
Erzgebirgskreis
Anschrift: Polizei- u. Gewerberecht, Paulus-Jenisius-Str. 43, 09456 Annaberg-Buchholz
Ansprechpartner: Sven Barthel
Telefon/Fax: 03733-831-5180, 03733-831-5179
Web: Erzgebirgskreis
Landkreis Görlitz
Anschrift: Landratsamt Görlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz
Ansprechpartner: Frau Diana Steudtner
Telefon/Fax: 03581 663-2601, 03581 663-62601
Web: Landkreis Görlitz
Stadt Leipzig
Anschrift: Ordnungsamt, Prager Str. 136, 04317 Lepzig
Ansprechpartner: Beate Polster
Telefon/Fax: 0341-123-8680, 0341-123-8955
Web: Stadt Leipzig
Landkreis Leipzig
Anschrift: Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna
Ansprechpartner: Frau Schwarze-Gentzsch
Telefon/Fax: 03433-241 3744, 03437-984 7017
Web: Landkreis Leipzig
Landkreis Meißen
Anschrift: Kreisordnungsamt, Brauhausstraße 21, 01662 Meißen
Ansprechpartner: Herr Wolf
Telefon/Fax: 03521-725-1421, 03521-725-1400
Web: Landkreis Meißen
Landkreis Mittelsachsen
Anschrift: Ordnungssamt, Frauensteiner Str. 43, 09599 Freiberg
Ansprechpartner: Ulrich Herzog
Telefon/Fax: 03731 799-3477, 03731 799-3818
Landkreis Nordsachsen
Anschrift: Sachgebiet Verwaltung/Krisenmanagement, Südring 17, 04860 Torgau
Ansprechpartner: Thomas Ihbe
Telefon/Fax: 03421-758-6353, 03421-758-856310
Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
Anschrift: Ordnungsamt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna
Ansprechpartner: -
Telefon: 03501 515-4205
Vogtlandkreis
Anschrift: Ordnungsamt, Postplatz 5, 08523 Plauen
Ansprechpartner: Jürgen Klause
Telefon/Fax: 03741 300 2510, 03741 300 4047
Web: Vogtlandkreis
Landkreis Zwickau
Anschrift: Ordnungsamt, Gerhart-Hauptmann-Weg 1, 08371 Glauchau
Ansprechpartner: Monika Kauer
Telefon/Fax: 0375-4402-24101, 0375-4402-24109
Web: Landkreis Zwickau
Prüfungstermine:
Die Prüfung wird jeweils im Frühjahr und im Herbst abgehalten.
Prüfungsablauf:
Im schriftlichen Teil der Überprüfung werden dem Antragsteller 60 Fragen im Antwort- Wahl- Verfahren gestellt. Pro Frage stehen zwei Minuten zur Beantwortung zur Verfügung. Antragsteller, die mindestens 45 Fragen zutreffend beantwortet haben, werden für den mündlichen Teil zugelassen.
Die mündliche Überprüfung wird ca. 4-5 Wochen nach der schriftlichen angesetzt und findet als Einzelprüfung statt. Sie dauert pro Person dreißig Minuten. Ein tätiger Heilpraktiker wirkt als Beisitzer gutachtlich mit.
Eingeschränkte Überprüfung:
Bei der Überprüfung müssen insbesondere ausreichende Kenntnisse der psychologischen Diagnostik, der Psychopathologie, der Psychiatrie, der Psychotherapie und der klinischen Psychologie nachgewiesen werden.
Bei der Überprüfung sind die Aus- und Fortbildung (Vorbildungsnachweise) und gegebenenfalls auch Arbeitszeugnisse der antragstellenden Person zu berücksichtigen.
Bei Personen mit bestandener Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie, die das Fach “Klinische Psychologie” einschließt, oder einer Bescheinigung über eine gleichwertige Ausbildung nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b und c des Psychotherapeutengesetzes und einer zusätzlichen Ausbildung in einem psychotherapeutischen Verfahren kann von einer Kenntnisüberprüfung abgesehen und nach Aktenlage entschieden werden.
Kosten:
Gebühren für die Erteilung einer Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Approbation) nach dem Heilpraktikergesetz: EUR 100 bis EUR 250
Kosten für die Kenntnisüberprüfung: EUR 230 bis EUR 410