Prüfungsorte / Anmeldung: Sachsen
Anmeldung:
Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Gesundheits- bzw. Ordnungsamt.
Prüfungsorte:
Schriftlicher Teil: Abteilung Familie, Gesundheit, Jugend und Versorgung des Landesverwaltungsamtes in Halle
Mündlicher Teil: Gesundheitsamt Staßfurt
(Bitte vorher bei den Ämtern nachfragen, da kurzfristig Änderungen erfolgen können.)
Zuständiges Amt:
Altmarkkreis Salzwedel
Anschrift: Gesundheitsamt, Karl-Marx-Str. 32, 29410 Salzwedel
Ansprechpartner: Peter Wiesner
Telefon/Fax: 03901-840-570, 03901-840-585
Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Anschrift: Gesundheitsamt, Am Flugplatz 1, 06366 Köthen (Anhalt)
Ansprechpartner: Dr. med. N. Preden
Telefon/Fax: 03496 60-1751, 03496-60-1769
Landkreis Börde
Anschrift: Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
Ansprechpartner: Jutta Gericke
Telefon/Fax: 03904-7240-2551, 03904-7240-52667
Web: Landkreis Börde
Burgenlandkreis
Anschrift: Gesundheitsamt, Schönburger Str. 41, 06618 Naumburg (Saale)
Ansprechpartner: Frau Andrea Filz
Telefon/Fax: +49 3445 731678, +49 3445 73221678
Web: Burgenlandkreis
Stadt Dessau-Roßlau
Anschrift: Gesundheitsamt, Gustav-Bergt-Straße 3, Haus 1, 06862 Dessau-Roßlau
Ansprechpartner: Frau Dr. Schmidt
Telefon/Fax: 0340-204-2053, 0340-204-2590
Web: Stadt Dessau-Roßlau
Stadt Halle (Saale)
Anschrift: Fachbereich Gesundheit, Niemeyerstraße 1, 06110 Halle (Saale)
Ansprechpartner: Frau Musold-Hötger
Telefon/Fax: +49 345 2213228, +49 345 2213222
Web: Stadt Halle (Saale)
Landkreis Harz
Anschrift: Verwaltung, Schwanebecker Straße, 38820 Halberstadt
Ansprechpartner: Dr. med. Heike Christiansen
Telefon/Fax: 03941 5970-2227, 03941 5970-2300
Web: Landkreis Harz
Kreis Jerichower Land
Anschrift: Gesundheitsamt, Brandenburger Str. 100, 39307 Genthin
Ansprechpartner: Dr. Henning Preisler
Telefon/Fax: 03921-949-5300, 03921-949-5399
Stadt Magdeburg
Anschrift: Medizinalaufsicht, Lübecker Str. 32, 39124 Magdeburg
Ansprechpartner: Herr Heinicke
Telefon/Fax: 0391-540-6003, 0391-540-6006
Web: Stadt Magdeburg
Landkreis Mansfeld-Südharz
Anschrift: Gesundheitsamt, Größlerstr. 2, 06295 Lutherstadt Eisleben
Ansprechpartner: Frau von Zydowitz
Telefon/Fax: 03464-535-4401, 03464-535-4490
Saalekreis
Anschrift: Gesundheitsamt, Oberaltenburg 4b, 06217 Merseburg
Ansprechpartner: -
Telefon/Fax: 03461-40-1720, 03461-40-1702
Web: Saalekreis
Salzlandkreis
Anschrift: Gesundheitsamt, Thomas-Müntzer-Straße 41, 06406 Bernburg (Saale)
Ansprechpartner: Frau Ganzert, Frau Hübner
Telefon: +49 3471 684-1481, +49 3471 684-1501
Web: Salzlandkreis
Landkreis Stendal
Anschrift: Gesundheitsamt, Wendstraße 30, 39576 Stendal
Ansprechpartner: -
Telefon/Fax: +49 3931 60-7901, +49 3931 60-7902
Web: Landkreis Stendal
Landkreis Wittenberg
Anschrift: Ordnungsamt, Breitscheidstr. 3, 06886 Lutherstadt Wittenberg
Ansprechpartner: Angelika Neubauer
Telefon/Fax: 03491-479-567, 03491-479-555
Web: Landkreis Wittenberg
Prüfungstermine:
Die Prüfung findet zweimal jährlich, jeweils im Frühjahr und Herbst statt.
Prüfungsablauf:
Der schriftliche Teil besteht aus einer Aufsichtsarbeit mit 60 Fragen im Antwort-Wahl-Verfahren. Die Bearbeitungszeit beträgt 120 Minuten. Wer mindestens 45 Fragen zutreffend beantwortet hat, ist zur Fortsetzung der Überprüfung im mündlichen Teil zugelassen.
Die mündliche Prüfung kann in Gruppen bis zu vier Personen stattfinden, wobei sie für die einzelne Person mindestens 30 Minuten und nicht mehr als eine Zeitstunde dauern soll.
Eingeschränkte Überprüfung (Psychotherapie):
Bei Personen
a) mit bestandener Abschlussprüfung im Hochschul-Studiengang Psychologie, die das Fach “Klinische Psychologie” einschließt, oder mit der Bescheinigung über eine gleichwertige Ausbildung nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b und c des Psychotherapeutengesetzes und
b) mit einer Zusatz-, Fort- oder Weiterbildung in einem psychotherapeutischen Verfahren (Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Psychoanalytisch begründete Verfahren, Gesprächspsychotherapie im Bereich der Erwachsenenbehandlung, Systemische Therapie) und
c) die glaubhaft schriftlich versichern, ausschließlich auf dem Gebiet der Psychotherapie heilkundlich tätig sein zu wollen,
hat das Gesundheitsamt die Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten der Antragstellenden nach § 2 Abs. 1 Buchst. I DVO-HPG grundsätzlich nach Aktenlage durchzuführen.
In allen übrigen Fällen ist unabhängig von der berufsbezogenen Ausbildung eine Kenntnisüberprüfung durch die Landkreise und kreisfreien Städte durchzuführen. Dies gilt auch , wenn sich aus der Überprüfung der Antragsunterlagen konkrete Anhaltspunkte für Zweifel an der Qualifikation der Antragstellenden ergeben, insbesondere die in Nr. 5.2.1 Buchst. a oder b benannten Nachweise nicht vorgelegt werden können, oder der Hochschulabschluss länger als fünf Jahre zurück liegt, ohne dass es zwischenzeitlich zu einer mindestens einjährigen einschlägigen beruflichen Tätigkeit gekommen ist.
Eingeschränkte Überprüfung (Physiotherapie):
Bei Personen mit einer staatlich anerkannten, erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung als Physiotherapeutin oder als Physiotherapeutoder mit einer staatlich als gleichwertig bestätigten Ausbildung, die durch eine Fortbildung mit mindestens 40 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten oder eine gleichwertige Weiterbildung Kenntnisse und Fähigkeiten
a) über die Erstellung einer Erstdiagnose für physiotherapeutische Behandlungen und
b) in einschlägiger Berufs- und Gesetzeskunde, einschließlich der Abgenzung zur ärztlichen Tätigkeit und zur allgemeinen heilpraktischen Tätigkeit
nachweisen, hat das Gesundheitsamt die Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 2 Abs. 1 Buchstabe i DVO-HPG grundsätzlich nach Aktenlage durchzuführen.
Der Nachweis ist durch Bescheinigung eines Berufsverbandes zu erbringen.
Bei Personen mit einer Ausbildung, die eine Fortbildung oder Weiterbildung nicht nachweisen, hat das Gesundheitsamt nur eine mündliche Überprüfung nach durchzuführen.
In allen übrigen Fällen ist eine schriftliche und mündliche Kenntnisüberprüfung durch die Landkreise und Kreisfreien Städte durchzuführen. Dies gilt auch, wenn sich aus der Überprüfung der Antragsunterlagen konkrete Anhaltspunkte für Zweifel an der Qualifikation der Antragstellenden ergeben oder der Ausbildungsabschluss länger als fünf Jahre zurückliegt, ohne dass es zwischenzeitlich zu einer mindestens einjährigen einschlägigen beruflichen Tätigkeit gekommen ist.
Kosten:
Mit der Antragstellung ist aufgrund des § 7 Abs. 2 Satz 1 des Verwaltungskostengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (VwKostG LSA) ein Kostenvorschuss von mindestens 300 EUR einzuzahlen und nachzuweisen, wenn eine mündliche und schriftliche Kenntnisüberprüfung in Frage kommt.