Beschreibung
Gesundheitsämter können die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz erteilen. Rechtskunde ist Pflichtwissen in der Heilpraktiker/innen-Ausbildung. Arzneimittelgesetz, Gebührenordnung oder Haftungsfragen gehören später zum notwendigen Praxis-Wissen. Dieses eigentlich `trockene` Thema wird Ihnen hier ausführlich, übersichtlich und praxisnah dargestellt, Hintergründe werden erklärt. Seminarinhalte: - Abgrenzung Beratung – Heilkunde - Existenzgründung - Standesrecht, Standesethik - Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, Praxisführung - Befugnisse, Kompetenzen, Wettbewerb Der Kurs bietet Grundlagenwissen sowohl für die Heilpraktiker-Prüfung als auch für die berufliche Praxis. Dieser Kurs ist Bestandteil der zur Zeit laufenden HP-Ausbildung, bietet Ihnen eine Einführung ins Thema und kann von Interessent/innen separat gebucht werden.
Terminübersicht
Dieses Seminar findet an 4 Terminen statt.
Standort
Dozentin

Jg. 1971. Gärtnerin und Dipl.-Ing. Gartenbau. Während des Gartenbaustudiums spezialisierte sie sich aus naturheilkundlichem Interesse auf den Bereich Heilpflanzenanbau. Anschließend folgte eine langjährige Tätigkeit als Betriebsleiterin und Ausbilderin im Gartenbau. Berufsbegleitend bereitete sie sich auf die Heilpraktikerprüfung vor. Seit 2005 ist sie als Dozentin bei den DPS tätig und praktiziert seit 2006 in eigener Praxis. Im Rahmen Ihrer naturheilkundlichen Tätigkeit stellt die Phytotherapie, basierend auf ihrem tiefgründigen Wissen über die Heilwirkung von Pflanzen, eines ihrer wichtigsten therapeutischen Werkzeuge dar. Verschiedene Fortbildungen in den Bereichen Chiropraktik & Osteopathie, Ausleitungs- und Umstimmungsverfahren sowie Akupunktur runden ihr Profil ab.










