Beschreibung
Gesundheitsämter können die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz erteilen. Rechtskunde wiederum ist Pflichtwissen in der Heilpraktiker-Ausbildung. Arzneimittelgesetz, Gebührenordnung oder Haftungsfragen gehören später außerdem zum notwendigen Praxis-Wissen. Dieses eigentlich `trockene` Thema wird Ihnen in diesem Seminar ausführlich, übersichtlich und praxisnah dargestellt, Hintergründe werden erklärt. Seminarinhalte: - Abgrenzung Beratung – Heilkunde - Existenzgründung - Standesrecht, Standesethik - Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, Praxisführung - Befugnisse, Kompetenzen, Wettbewerb Der Kurs bietet Grundlagenwissen sowohl für die Heilpraktiker-Prüfung als auch für die berufliche Praxis. Dieser Kurs ist Bestandteil der laufenden Heilpraktiker-Ausbildung, bietet Ihnen eine Einführung ins Thema und kann von Interessenten separat gebucht werden.
Terminübersicht
Dieses Seminar findet an 4 Terminen statt.
Standort
Dozentin

Frau Eberhardt ist seit 1981 staatlich examinierte Krankenschwester und arbeitete als Krippenerzieherin in einer Kindertagesstätte, 2 Jahre davon als stellvertretende Leiterin. 1994 erfolgte ein weiterer staatlicher Abschluss als Zahnarzthelferin mit verschiedensten Aufgaben: Assistenz, Praxismanagement, Ausbildung von Lehrlingen und leitende Prophylaxeschwester. Im Jahr 2001 bestand Frau Eberhardt die Ausbildung zur Heilpraktikerin und arbeitet nun in der eigener Praxis. Weitere Qualifikationen folgten u.a. Darmsanierung, Entgiftung, Eigenbluttherapie, ausleitende Therapieverfahren wie z.B. Blutegeltherapie, Wirbelsäulentherapie nach Dorn, klassische Homöopathie und Akupunktur. Seit 2005 ist Frau Eberhardt als Dozentin mit Lehrbefähigungsnachweis tätig










