Beschreibung
Gesundheitsämter können die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz erteilen. Rechtskunde wiederum ist Pflichtwissen in der Heilpraktiker-Ausbildung. Arzneimittelgesetz, Gebührenordnung oder Haftungsfragen gehören später außerdem zum notwendigen Praxis-Wissen. Dieses eigentlich `trockene` Thema wird Ihnen in diesem Seminar ausführlich, übersichtlich und praxisnah dargestellt, Hintergründe werden erklärt. Seminarinhalte: - Abgrenzung Beratung – Heilkunde - Existenzgründung - Standesrecht, Standesethik - Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, Praxisführung - Befugnisse, Kompetenzen, Wettbewerb Der Kurs bietet Grundlagenwissen sowohl für die Heilpraktiker-Prüfung als auch für die berufliche Praxis. Dieser Kurs ist Bestandteil der laufenden Heilpraktiker-Ausbildung, bietet Ihnen eine Einführung ins Thema und kann von Interessenten separat gebucht werden.
Terminübersicht
Dieses Seminar findet an 4 Terminen statt.
Standort
Dozentin

Jg. 1968, verheiratet, 1 erw. Kind, 1 Pflegekind. Nach der Ausbildung zur Zahnarzthelferin und Ausübung dieses Berufes, welchselte sie in die Innere Medizin/Geriatrie eines mittleren Krankenhauses und arbeitete dort 27 Jahre als Chefarztsekretärin. Schreibarbeiten erledigte sie u.a. auch für die Chirurgie, Orthopädie, Gynäkologie und Urologie. Im Laufe der Zeit fühlte sie sich immer mehr auch zur Naturheilkunde hingezogen, so dass sie eine fast 2-jährige Ausbildung zur Heilpraktikerin bei den Paracelsus Schulen absolvierte, die sie 5/19 erfolgreich beendete. Seit dem 01.06.2019 ist sie selbstständig und hat sich mit Fachfortbildungen u.a. auf Akupunktur, Neuraltherapie, Taping, Schröpfen, Fußreflexzonentherapie, Entspannungstechniken, Burnout-Beratung und Raucherentwöhnung spezialisiert.










