Hypnose bei Angst und Phobien – Hypnosetherapie
Nr. SSH111290826V7
270,00 €
Termine
- Sa, 20.03.2027, 10:00-17:00 Uhr
- So, 21.03.2027, 10:00-17:00 Uhr
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Hypnose bei Angst und Phobien – HypnosetherapieWenn Ängste, Phobien oder Zwänge übermäßig stark werden und den Alltag deutlich einschränken, suchen viele Betroffene verzweifelt nach Ansätzen, die schnell und sanft wirken. Die klinische Hypnose, auch Hypnotherapie genannt, bietet hier eine evidenzbasierte Möglichkeit zur Behandlung solcher Störungen. Bei dieser als Heilverfahren in Deutschland anerkannten Methode können durch hypnotische Trancezustände Aufmerksamkeit, Wahrnehmung und Bewusstsein gezielt fokussiert oder erweitert werden. Die tiefe Entspannung ermöglicht es, innere Bilder und Gefühle wahrzunehmen, sich besser auf Veränderungen einzulassen und störende, angstauslösende Reize neu zu bewerten und als kontrollierbar zu erleben. In diesem Seminar erfahren Sie, wie Hypnosetherapie speziell angst- und phobienbezogene Prozesse modulieren kann. Sie lernen, verschiedene Coaching Tools und geeignete hypnotische Techniken zur Behandlung von Ängsten und Phobien professionell und sicher anzuwenden sowie individuell anzupassen. Dabei werden die neuesten Erkenntnisse aus Neurowissenschaft und Psychologie miteinbezogen. Inhalt: • Kurzer Abriss zur Entstehung und Einteilung von Ängsten und Phobien • Wiederholung: Grundlagen der Hypnose in der Angstbehandlung • Anwendungsfelder der Hypnosetherapie bei Ängsten und Phobien • Praktische Anwendung der erlernten Hypnosetechniken • Ablauf von Klientinnen- und Klientengesprächen (Aufklärung, Selbstverantwortung, Vertrauensaufbau) • Praktische Übungen Die Weiterbildung richtet sich an Heilpraktiker/innen, Heilpraktiker/innen für Psychotherapie, Psychotherapeut/innen und Ärzt/innen, die sich fundiert mit der Anwendung von Hypnose zur Behandlung von Ängsten und Phobien beschäftigen und ihr Praxisportfolio erweitern möchten. Voraussetzung ist eine erfolgreiche Teilnahme an der Grundausbildung Hypnose. Die Behandlung psychisch oder physisch kranker Menschen mit einer diagnostizierten Angststörung bedarf der Heilerlaubnis nach §1 des Heilpraktikergesetzes.
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