Beschreibung
Gesundheitsämter können die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz erteilen. Rechtskunde wiederum ist Pflichtwissen in der Heilpraktiker-Ausbildung. Arzneimittelgesetz, Gebührenordnung oder Haftungsfragen gehören später außerdem zum notwendigen Praxis-Wissen. Dieses eigentlich `trockene` Thema wird Ihnen in diesem Seminar ausführlich, übersichtlich und praxisnah dargestellt, Hintergründe werden erklärt. Seminarinhalte: - Abgrenzung Beratung – Heilkunde - Existenzgründung - Standesrecht, Standesethik - Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, Praxisführung - Befugnisse, Kompetenzen, Wettbewerb Der Kurs bietet Grundlagenwissen sowohl für die Heilpraktiker-Prüfung als auch für die berufliche Praxis. Dieser Kurs ist Bestandteil der laufenden Heilpraktiker-Ausbildung, bietet Ihnen eine Einführung ins Thema und kann von Interessenten separat gebucht werden.
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Standort
Dozent

Verheiratet, drei Kinder. Prüfung zum Heilpraktiker 1992 und anschließende Tätigkeit in verschiedenen Naturheilpraxen. Fortbildungen in Klassischer Homöopathie, Reflexzonentherapie am Fuß, Dorn/Breuß und Akupunktur. Seit 1993 führt er eine eigene Praxis in Waiblingen und unterrichtet seit 1996 an den Deutschen Paracelsus Schulen.










