Beschreibung
Gesundheitsämter können die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz erteilen. Rechtskunde ist Pflichtwissen in der Heilpraktiker/innen-Ausbildung. Arzneimittelgesetz, Gebührenordnung oder Haftungsfragen gehören später zum notwendigen Praxis-Wissen. Dieses eigentlich `trockene` Thema wird Ihnen hier ausführlich, übersichtlich und praxisnah dargestellt, Hintergründe werden erklärt. Seminarinhalte: - Abgrenzung Beratung – Heilkunde - Existenzgründung - Standesrecht, Standesethik - Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, Praxisführung - Befugnisse, Kompetenzen, Wettbewerb Der Kurs bietet Grundlagenwissen sowohl für die Heilpraktiker-Prüfung als auch für die berufliche Praxis. Dieser Kurs ist Bestandteil der zur Zeit laufenden HP-Ausbildung, bietet Ihnen eine Einführung ins Thema und kann von Interessent/innen separat gebucht werden.
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Standort
Dozent

Jg. 1986. Nach Erwerb der allgemeinen Hochschulreife begann Matthias Gembus, ein Medizinstudium an der CAU Kiel, wo er alle vorklinischen Fächer erfolgreich abschloss. Geprägt durch die Lehrweise seines Anatomieprofessors, Prof. Dr. Dr. Michael Schünke, faszinierte ihn immer die medizinische Lehre, weswegen er sich entschloss das Studium zum höheren Lehramt an berufsbildenden Schulen für Gesundheit und Pflege an der TU Dresden aufzunehmen. Im Rahmen des Studiums erhielt Matthias Gembus erste Lehraufträge an der Carus Akademie des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus in Dresden, wo er bei Hebammen sowie Gesundheits- und Krankenpflegern Anatomie und Physiologie lehrte. Seine stets wachsende Begeisterung für die Naturheilkunde führte ihn zu den Paracelsus Schulen.
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