Auswahl der über
Sentinel-Erhebungen zu überwachenden Krankheiten
Das Bundesministerium für
Gesundheit legt im Benehmen mit den jeweils zuständigen Obersten
Landesgesundheitsbehörden fest, welche Krankheiten und
Krankheitserreger durch Erhebungen nach § 13 überwacht
werden. Die Obersten Landesgesundheitsbehörden können
zusätzliche Sentinel-Erhebungen durchführen.