Anmeldung:

Die Anmeldung erfolgt beim jeweils örtlich zuständigen Ordnungsamt als unterer Vollzugsbehörde. Die Kenntnisüberprüfung legen alle Anwärter aus Sachsen zum festgelegten Termin beim Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz ab. Der schriftliche Teil wird in Zittau, der mündliche in Löbau absolviert. Die Erlaubnisbescheide bzw. -urkunden werden von den örtlich zuständigen Erlaubnisbehörden erteilt bzw. übergeben.
Es ist ein formloser Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung zu stellen unter Vorlage folgender Unterlagen, die nicht älter als drei Monate sein dürfen:

  • Kopie des güligen Personalausweises oder Reisepasses
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • handgeschriebener Lebenslauf mit Lichtbild
  • Kopie des Schulzeugnisses (mindestens Hauptschulabschluß)
  • (eidestattliche) Erklärung, dass kein Straf- oder Ermittlungsverfahren gegen den Antragsteller anhängig ist
  • (eidesstattliche) Erklärung über den Ort der zukünftigen Praxis
  • ärztliche Bescheinigung, wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß dem Antragsteller infolge eines körperlichen Leidens oder wegen Schwäche seiner geistigen oder körperlichen Kräfte oder wegen einer Sucht die für die Berufsausübung erforderliche Eignung fehlt, und
  • bei Anträgen auf Anerkennung als Heilpraktier auf dem Gebiet der Psychotherapie: eidesstattliche Erklärung, sich ausschließlich auf dem Gebiet der Psychotherapie heilkundlich betätigen zu wollen

Das Ordnungsamt sendet die Unterlagen an das Gesundheitsamt, welches zentral für die Prüfungen in Sachsen zuständig ist. Das Gesundheitsamt benachrichtigt den Prüfling schriftlich über Termin und Ort der schriftlichen Überprüfung.

Zuständiges Amt:

Stadt/Landkreis Amt Ansprechpartner Telefon/Fax Email/Web
Landkreis Bautzen Ordnungsamt
Macherstraße 55
01917 Kamenz
Grit Rehde 03578-787132133
03578-787032100
E-Mail an den Ansprechpartner Website des Amtes
Stadt Chemnitz Gesundheitsamt
Am Rathaus 8
09111 Chemnitz
Gisela Felber 0371-488-5318
0371-488-5399
E-Mail an den Ansprechpartner Website des Amtes
Stadt Dresden Ordnungsamt, Abt. Grundsatzangelegenheiten,
SG Besondere Sicherheitsangelegenheiten,
Theaterstraße 11-15
01001 Dresden
 Zi. 370 0351/ 488-5928
0351-488-6313
E-Mail an den Ansprechpartner Website des Amtes
Erzgebirgskreis Polizei- u. Gewerberecht
Paulus-Jenisius-Str. 43
09456 Annaberg-Buchholz
Sven Barthel 03733-831-5180
03733-831-5179
E-Mail an den Ansprechpartner Website des Amtes
Landkreis Görlitz Ordnungsamt
Hochwaldstraße 29
02763 Zittau
Edda Oppelt
2. OG, Zi. 1346
03581-72-2540
03581-67-1534
E-Mail an den Ansprechpartner Website des Amtes
Stadt Leipzig Ordnungsamt
Prager Str. 136
04317 Lepzig
Beate Polster
Haus A, 2. OG
0341-123-8680
0341-123-8955
E-Mail an den Ansprechpartner Website des Amtes
Landkreis Leipzig Ordnungsamt
Heinrich-Zille-Str. 5
04668 Grimma
Diana Schwarze
Haus 4, Zi. 4.3.19
03437-9843744
03433-2413704
E-Mail an den Ansprechpartner Website des Amtes
Landkreis Meißen Kreisordnungsamt
Brauhausstraße 21
01662 Meißen
Herr Wolf
Altbau, Zi. 110
03521-725-1421
03521-725-1400
E-Mail an den Ansprechpartner Website des Amtes
Landkreis Mittelsachsen Ordnungssamt
Frauensteiner Str. 43
09599 Freiberg
Ulrich Herzog 03731-799-3470
03731-799-3688
E-Mail an den Ansprechpartner Website des Amtes
Landkreis Nordsachsen Ordnungsamt
Richard-Wagner-Str. 7a
04509 Delitzsch
Jutta Dorn 034202-9885335
034202-9885310
E-Mail an den Ansprechpartner Website des Amtes
Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge Ordnungsamt
Schloßhof 2/4
01796 Pirna
Juliane Reuhl
Haus SF
03501-515-4206
03501-515-4209
E-Mail an den Ansprechpartner Website des Amtes
Vogtlandkreis Ordnungsamt
Postplatz 3
08468 Reichenbach
Jürgen Klause 03765-53-2510
03744-254-41749
E-Mail an den Ansprechpartner Website des Amtes
Landkreis Zwickau Ordnungsamt
Gerhart-Hauptmann-Weg 1
08371 Glauchau
Monika Kauer 0375-4402-24101
0375-4402-24109
E-Mail an den Ansprechpartner Website des Amtes
Prüfungstermine:

Die Prüfung wird jeweils im Frühjahr und im Herbst abgehalten.

Prüfungsablauf:

Im schriftlichen Teil der Überprüfung werden dem Antragsteller 60 Fragen im Antwort- Wahl- Verfahren gestellt. Pro Frage stehen zwei Minuten zur Beantwortung zur Verfügung. Antragsteller, die mindestens 45 Fragen zutreffend beantwortet haben, werden für den mündlichen Teil zugelassen.
Die mündliche Überprüfung wird ca. 4-5 Wochen nach der schriftlichen angesetzt und findet als Einzelprüfung statt. Sie dauert pro Person dreißig Minuten. Ein tätiger Heilpraktiker wirkt als Beisitzer gutachtlich mit.

Eingeschränkte Überprüfung:

    • Bei der Überprüfung müssen insbesondere ausreichende Kenntnisse der psychologischen Diagnostik, der Psychopathologie, der Psychiatrie, der Psychotherapie und der klinischen Psychologie nachgewiesen werden.
    • Bei der Überprüfung sind die Aus- und Fortbildung (Vorbildungsnachweise) und gegebenenfalls auch Arbeitszeugnisse der antragstellenden Person zu berücksichtigen.
    • Bei Personen mit bestandener Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie, die das Fach “Klinische Psychologie” einschließt, oder einer Bescheinigung über eine gleichwertige Ausbildung nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b und c des Psychotherapeutengesetzes und einer zusätzlichen Ausbildung in einem psychotherapeutischen Verfahren kann von einer Kenntnisüberprüfung abgesehen und nach Aktenlage entschieden werden.
Kosten:

  • Gebühren für die Erteilung einer Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Approbation) nach dem Heilpraktikergesetz: EUR 100 bis EUR 250
  • Kosten für die Kenntnisüberprüfung: EUR 230 bis EUR 410
Paracelsus SchulenWir beraten Sie gerne
Hier geht's zur Paracelsus Schule Ihrer Wahl.
Besser informiert Sie möchten über aktuelle Ausbildungen, Seminare und besondere Aktionen Ihrer Paracelsus Schule informiert werden? Einfach Name und E-Mail Adresse angeben und die gewünschte Schule auswählen.



Menü