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Erstellt: 7. November 2025

Vom Symptom zur Therapie

Naturheilkunde 5 Minuten
© Wesley JvR I adobestock.com

WIE ERSTELLT MAN EINEN THERAPIEPLAN?

Therapieplanung bezeichnet einen systematischen Prozess, bei dem geeignete Behandlungsmaßnahmen ausgewählt und in einem zeitlich geordneten Ablauf festgelegt werden. Wie aber sollte ein Therapieplan aufgebaut sein? Es existiert im deutschen Gesundheitswesen kein Gesetz, das einen schriftlichen Therapieplan vorschreibt, aber es gibt wichtige Dokumentations- und Informationspflichten – nachzulesen im Patientenrechtegesetz – die auch Heilpraktiker verpflichten, bestimmte Inhalte schriftlich festzuhalten. 

 

WANN SINNVOLL ODER ERFORDERLICH?

In der Praxis üblich: besonders bei komplexen und langfristigen Behandlungen, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten. 

In der heilpraktischen Psychotherapie: als Teil des Antrages auf Genehmigung bei der privaten Krankenversicherung (PKV)  

Bei interdisziplinärer Behandlung: hilfreich, um verschiedene Fachrichtungen zu koordinieren Ein Heilpraktiker muss alles dokumentieren, was er tut. Ein Therapieplan ist zwar freiwillig, aber sehr sinnvoll, sowohl für die Patientensicherheit als auch aus rechtlichen Gründen. Insbesondere bei komplexen Verfahren (z. B. Blutegeltherapie und weiteren invasiven Verfahren) ist ein Behandlungs- oder Nachsorgeplan empfehlenswert, um den Eingriff rechtlich abzusichern und medizinisch professionell zu begleiten. 

 

VOM BEFUND ZUR BEHANDLUNG

Therapieplanung setzt eine fundierte Diagnostik voraus. Ohne gründliche Erhebung der Vorgeschichte und weiterführende Diagnostik wäre jede Therapieplanung wie ein Hausbau ohne Fundament. Auch in der heutigen, technikgestützten Medizin gilt: Der Großteil aller zutreffenden Diagnosen entsteht durch eine sorgfältige Anamnese, ergänzt durch eine gründliche Untersuchung. Hinzukommen können Verfahren wie Puls-, Zungen- oder Antlitzdiagnostik sowie apparative Methoden, z. B. die neurovegetative Funktionsanalyse (Herzratenvariabilität). Selbstverständlich sind auch ärztliche Befunde sowie jene anderer Fachgruppen in die Diagnostik mit einzubeziehen. 

 

VOR DER THERAPIEPLANUNG

Vorgeschichte: Geschlecht, Alter, Größe, Gewicht, ggf. Blutdruck/Puls 

Beratungsanlass: Weshalb kommt der Patient in die Praxis (Umstand), z. B. Leidensdruck, Drängen von außen, Angst 

Beratungsursache: Problem oder aktuelle Beschwerden des Patienten (häufigster Vorstellungsgrund: Schmerzen sowie Funktionseinschränkungen) 

Ausschluss von Gefahren: Erster Eindruck, an abwendbare gefährliche Verläufe denken, Warnsymptome; ggf. ist die Konsultation eines (Fach-)Arztes innerhalb weniger Stunden bzw. die Weiterverweisung an eine Klinik oder sogar ein Notarzt erforderlich 

Dokumentation: Grundlage der weiteren Diagnostik 

Gezielte Anamnese: Erfragung der Beschwerden 

Gezielte Untersuchung: s. IPPAF-Schema 

Prozessgerechte Klassifizierung: Filterung der subjektiven und objektiven Symptome 

Beratungsergebnis: Resultat der Konsultation/Bewertung (Symptom, Syndrom, Krankheitsbild oder Diagnose) 

Entscheidungsfindung: individuell, in Rücksprache mit dem Patienten, z. B. Abwarten (aufmerksames Beobachten), zusätzliche Diagnostik, symptomatische Therapie, kausale Therapie, ggf. Weiterverweisung an einen (Fach-)Arzt zur Abklärung und/oder Behandlung 

Therapieentscheidung: Informationen über Möglichkeiten, Vorteile und Nachteile von Verfahren, Berücksichtigung von Patientenwünschen 

 

THERAPIEKOMPETENZEN DES HEILPRAKTIKERS

Die vom Heilpraktiker eingesetzten Methoden gehören zur traditionellen und komplementären Medizin. Innerhalb dieses Spektrums sind diese in der Wahl ihrer Methoden grundsätzlich frei, unterliegen aber der Sorgfaltspflicht: Sie dürfen nur jene anwenden, für die sie qualifiziert sind und soweit keine gesetzlichen Einschränkungen bestehen. Wichtig ist also, dass Sie als Heilpraktiker alle spezifischen Anforderungen und Grenzen ihrer eingesetzten Verfahren kennen und für eine Behandlung sorgen, welche die Sicherheit des Patienten gewährleistet. 

 

DER VUH-MUSTER-THERAPIEPLAN

Ein nützliches Werkzeug für die Erstellung sicherer Therapiepläne ist der „VUH-Muster-Therapieplan“ (Abb. 1 und 2), der sich am Kompetenzkatalog, Anhang A des Fachverbandes Deutscher Heilpraktikerschulen (FDHPS) orientiert. In diesem liegt der Fokus nicht auf der fachlichen Ausgestaltung der einzelnen Therapiemethoden, sondern auf dem „Sicherheitsmanagement in der Therapie-Anwendung“. Die Gesamtzahl aller derzeit bekannten Methoden (ca. 350-450) lässt sich in neun Kategorien einteilen. Der Katalog beschreibt Beispiele, gesetzliche Vorgaben, allgemeine und methodenspezifische Kontraindikationen, etwaige Risiken und das dazugehörige Sicherheitsmanagement. 

Abb. 1: VUH-Muster-Therapieplan – Auszug 1
Abb. 2: VUH-Muster-Therapieplan – Auszug 2

GÄNGIGE METHODEN IM ÜBERBLICK

Invasive Therapien: z. B. Akupunktur, Aderlass, Neuraltherapie  

Pharmakotherapien: z. B. Phytotherapie, Traditionelle Chinesische Arzneitherapie 

Psychotherapien: z. B. Gesprächstherapie, Entspannungsmethoden,Kunsttherapie 

Manuelle Therapien: z. B. Massagen, Chiropraktik, Osteopathie 

Physikalische Therapien: z. B. Balneotherapie, Heliotherapie,Hydrotherapie 

Ernährungstherapien: z. B. Buchinger-Heilfasten, Auslasskost,Rotationsdiät 

Methoden mit geistig-energetischem Ansatz: z. B. Schamanismus,Therapeutic Touch, Reiki mit Krankheitsbezug 

Gerätegestützte Therapien: z. B. Elektroakupunktur, Magnetfeldtherapie, Ozontherapie 

Atemtherapien: z. B. nach Middendorf oder Wolf 

Therapieziele und Behandlungswege werden gemeinsam mit dem Patienten individuell festgelegt. Während der Durchführung sollten Sie fortlaufend den Therapieprozess beobachten und jederzeit in der Lage sein, eventuell erforderliche Anpassungen vorzunehmen. 

Mehr Informationen zur Methodeneinordnung sowie weiterführende Details finden Sie im internen Mitgliederbereich unter „Meine Methoden“. Der VUH-Methodenkatalog wird in enger Abstimmung mit Fachverbänden und Fachgesellschaften kontinuierlich ergänzt und erweitert. 

 

WAS GEHÖRT IN DEN THERAPIEPLAN?

Patientendaten: Name Patient, Geburtsdatum, Datum 

Behandlungsrelevante Diagnose(n): Symptom, Syndrom, Krankheitsbild, Diagnose, ICD-10-Code (sofern möglich) 

Leitsymptomatik: z. B. „ziehende Schmerzen, schmerzhafte Bewegungseinschränkungen“ 

Therapieziel: kausal und/oder symptomatisch 

Methoden: Bezeichnung der Methode, Einheit (z. B. 20 Minuten), Frequenz (z. B. 2x wöchentlich), dazu Bemerkungen 

Hausaufgaben: Übungen/Eigenaktivitäten für Zuhause 

Sonstiges: z. B. Empfehlungen wie „viel trinken, mindestens 1,5 Liter Wasser täglich“ 

Interdisziplinäre Ansätze: z. B. Vorstellung beim Heilpraktiker für Psychotherapie 

Kontrolle/Evaluation: Datum für den nächsten Termin 

Hinweis: Frequenz, Intensität und zeitliche Dauer von Verlaufskontrollen sind variabel und vom Krankheitsbild abhängig; bei chronischen Erkrankungen erfolgt eine Kontrolle in der Regel alle 4-6 Wochen 

 

FAZIT

Ziel der Therapieplanung ist die Verbesserung der Patientengesundheit bzw. Wiederherstellung der physischen und psychischen Funktionen. Heilung ist per Definition „die Beseitigung von Krankheiten, Leiden und Beschwerden physischer oder psychischer Art“ bzw. „die möglichst vollständige Rückkehr zum Zustand vor dem Auftreten der Krankheit, des Leidens oder der Beschwerden“. Nach dieser nüchternen juristischen Definition von Heilung soll mein Beitrag mit den Worten von Hahnemann enden: „Das höchste Ideal der Heilung ist die schnelle, sanfte, dauerhafte Wiederherstellung der Gesundheit – oder Hebung und Vernichtung der Krankheiten in ihrem ganzen Umfang.“ (Samuel Hahnemann, aus: Organon der Heilkunst, § 2) 

Sonja Kohn

Heilpraktikerin, Zweiter Vorstand des VUH e.V.

info@heilpraktikerverband.de

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