Anmeldung:

Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Gesundheits- bzw. Ordnungsamt.

Prüfungsorte:

Schriftlicher Teil: Abteilung Familie, Gesundheit, Jugend und Versorgung des Landesverwaltungsamtes in Halle
Mündlicher Teil: Gesundheitsamt Staßfurt
(Bitte vorher bei den Ämtern nachfragen, da kurzfristig Änderungen erfolgen können.)

Zuständiges Amt:

Stadt/Landkreis Amt Ansprechpartner Telefon/Fax Email/Web
Altmarkkreis Salzwedel Gesundheitsamt
Karl-Marx-Str. 32
29410 Salzwedel
Peter Wiesner 03901-840-570
03901-840-585
E-Mail an den Ansprechpartner Website des Amtes
Landkreis Anhalt-Bitterfeld Gesundheitsamt
Am Flugplatz 1
06366 Köthen (Anhalt)
Dr. med. N. Preden
Zi. 346
03496-60-1753
03496-60-1769
E-Mail an den Ansprechpartner Website des Amtes
Landkreis Börde Gesundheitsamt
Gerikestr. 5
39340 Haldensleben
Jutta Gericke 03904-7240-2551
03904-7240-52667
E-Mail an den Ansprechpartner Website des Amtes
Burgenlandkreis Gesundheitsamt
Schönburger Str. 41
06618 Naumburg (Saale)
Sekretariat 03445/731674
03445/73221675
 Website des Amtes
Stadt Dessau-Roßlau Gesundheitsamt
Gustav-Bergt-Straße 3, Haus 1
06862 Dessau-Roßlau
Frau Dr. Schmidt 0340-204-2053
0340-204-2590
E-Mail an den Ansprechpartner Website des Amtes
Stadt Halle (Saale) Fachbereich Gesundheit
Niemeyerstraße 1
06110 Halle (Saale)
Frau Gröger 0345-221-3221
0345-221-3222
 Website des Amtes
Landkreis Harz Gesundheitsamt
Kurtsstraße 13
38855 Wernigerode
Dr. med. Heike Christiansen 03941-5970-2330
03941-5970-2300
E-Mail an den Ansprechpartner Website des Amtes
Kreis Jerichower Land Gesundheitsamt
Brandenburger Str. 100
39307 Genthin
Dr. Henning Preisler 03921-949-5300
03921-949-5399
E-Mail an den Ansprechpartner Website des Amtes
Stadt Magdeburg Medizinalaufsicht
Lübecker Str. 32
39124 Magdeburg
Herr Heinicke 0391-540-6003
0391-540-6006
E-Mail an den Ansprechpartner Website des Amtes
Landkreis Mansfeld-Südharz Gesundheitsamt
Größlerstr. 2
06295 Lutherstadt Eisleben
Frau von Zydowitz 03464-535-4401
03464-535-4490
E-Mail an den Ansprechpartner Website des Amtes
Saalekreis Gesundheitsamt
Oberaltenburg 4b
06217 Merseburg
03461-40-1720
03461-40-1702
E-Mail an den Ansprechpartner Website des Amtes
Salzlandkreis Gesundheitsamt
Johannispromenade 3
06449 Aschersleben
Martina Unger 03471-684-1471
03471-684-2808
E-Mail an den Ansprechpartner Website des Amtes
Landkreis Stendal Gesundheitsamt
Wendstraße 30
39576 Stendal
Dr. Iris Schubert 03931-607927
03931-607902
E-Mail an den Ansprechpartner Website des Amtes
Landkreis Wittenberg Ordnungsamt
Breitscheidstr. 3
06886 Lutherstadt Wittenberg
Angelika Neubauer
Haus B, 1.OG, Zi.B1-74
03491-479-567
03491-479-555
E-Mail an den Ansprechpartner Website des Amtes
Prüfungstermine:

Die Prüfung findet zweimal jährlich, jeweils im Frühjahr und Herbst statt.

Prüfungsablauf:

Der schriftliche Teil besteht aus einer Aufsichtsarbeit mit 60 Fragen im Antwort-Wahl-Verfahren. Die Bearbeitungszeit beträgt 120 Minuten. Wer mindestens 45 Fragen zutreffend beantwortet hat, ist zur Fortsetzung der Überprüfung im mündlichen Teil zugelassen.
Die mündliche Prüfung kann in Gruppen bis zu vier Personen stattfinden, wobei sie für die einzelne Person mindestens 30 Minuten und nicht mehr als eine Zeitstunde dauern soll.

Eingeschränkte Überprüfung (Psychotherapie):

Bei Personen
a) mit bestandener Abschlussprüfung im Hochschul-Studiengang Psychologie, die das Fach “Klinische Psychologie” einschließt, oder mit der Bescheinigung über eine gleichwertige Ausbildung nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b und c des Psychotherapeutengesetzes und
b) mit einer Zusatz-, Fort- oder Weiterbildung in einem psychotherapeutischen Verfahren (Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Psychoanalytisch begründete Verfahren, Gesprächspsychotherapie im Bereich der Erwachsenenbehandlung, Systemische Therapie) und
c) die glaubhaft schriftlich versichern, ausschließlich auf dem Gebiet der Psychotherapie heilkundlich tätig sein zu wollen,
hat das Gesundheitsamt die Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten der Antragstellenden nach § 2 Abs. 1 Buchst. I DVO-HPG grundsätzlich nach Aktenlage durchzuführen.

In allen übrigen Fällen ist unabhängig von der berufsbezogenen Ausbildung eine Kenntnisüberprüfung durch die Landkreise und kreisfreien Städte durchzuführen. Dies gilt auch , wenn sich aus der Überprüfung der Antragsunterlagen konkrete Anhaltspunkte für Zweifel an der Qualifikation der Antragstellenden ergeben, insbesondere die in Nr. 5.2.1 Buchst. a oder b benannten Nachweise nicht vorgelegt werden können, oder der Hochschulabschluss länger als fünf Jahre zurück liegt, ohne dass es zwischenzeitlich zu einer mindestens einjährigen einschlägigen beruflichen Tätigkeit gekommen ist.

Eingeschränkte Überprüfung (Physiotherapie):

Bei Personen mit einer staatlich anerkannten, erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung als Physiotherapeutin oder als Physiotherapeutoder mit einer staatlich als gleichwertig bestätigten Ausbildung, die durch eine Fortbildung mit mindestens 40 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten oder eine gleichwertige Weiterbildung Kenntnisse und Fähigkeiten
a) über die Erstellung einer Erstdiagnose für physiotherapeutische Behandlungen und
b) in einschlägiger Berufs- und Gesetzeskunde, einschließlich der Abgenzung zur ärztlichen Tätigkeit und zur allgemeinen heilpraktischen Tätigkeit
nachweisen, hat das Gesundheitsamt die Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 2 Abs. 1 Buchstabe i DVO-HPG grundsätzlich nach Aktenlage durchzuführen.
Der Nachweis ist durch Bescheinigung eines Berufsverbandes zu erbringen.

Bei Personen mit einer Ausbildung, die eine Fortbildung oder Weiterbildung nicht nachweisen, hat das Gesundheitsamt nur eine mündliche Überprüfung nach durchzuführen.

In allen übrigen Fällen ist eine schriftliche und mündliche Kenntnisüberprüfung durch die Landkreise und Kreisfreien Städte durchzuführen. Dies gilt auch, wenn sich aus der Überprüfung der Antragsunterlagen konkrete Anhaltspunkte für Zweifel an der Qualifikation der Antragstellenden ergeben oder der Ausbildungsabschluss länger als fünf Jahre zurückliegt, ohne dass es zwischenzeitlich zu einer mindestens einjährigen einschlägigen beruflichen Tätigkeit gekommen ist.

Kosten:

Mit der Antragstellung ist aufgrund des § 7 Abs. 2 Satz 1 des Verwaltungskostengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (VwKostG LSA) ein Kostenvorschuss von mindestens 300 EUR einzuzahlen und nachzuweisen, wenn eine mündliche und schriftliche Kenntnisüberprüfung in Frage kommt.

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