Beschreibung
Gesundheitsämter können die Erlaubnis zur Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz erteilen. Diese Zulassung wird oft als `kleiner Heilpraktiker` bezeichnet, da im Unterschied zu einer vollständigen Heilpraktikerzulassung ausschließlich psychotherapeutische Leistungen Teil der Erlaubnis sind. Rechtskunde ist Pflichtwissen in der Heilpraktiker-Ausbildung. Arzneimittelgesetz, Gebührenordnung oder Haftungsfragen gehören später zum notwendigen Praxis-Wissen. Dieses eigentlich `trockene` Thema wird Ihnen hier ausführlich, übersichtlich und praxisnah dargestellt, Hintergründe werden erklärt. Inhalte: - Abgrenzung Beratung – Heilkunde - Existenzgründung - Standesrecht, Standesethik - Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, Praxisführung - Befugnisse, Kompetenzen, Wettbewerb Der Kurs bietet Grundlagenwissen sowohl für die Heilpraktiker-Prüfung, die HP-PSY-Prüfung, als auch für die berufliche Praxis. Er ist Teil der laufenden Ausbildung zum HP für Psychotherapie und kann separat gebucht werden.
Terminübersicht
Dieses Seminar findet an 5 Terminen statt.
Standort
Dozentin

Jg. 1965. Nach langjähriger Tätigkeit als Redaktions-Assistentin bei einer großen Tageszeitung fühlte sie sich zunehmend zur Naturheilkunde hingezogen. Sie absolvierte eine zweijährige Vollzeit-Ausbildung zur Heilpraktikern bei der Paracelsus Schule, die sie 2003 erfolgreich mit der amtsärztlichen Prüfung abschloss. Sie spezialisierte sich mit entsprechenden Fachausbildungen, neben verschiedenen naturheilkundlichen Behandlungsmethoden z.B. Akupunktur, vor allem auf die Klassische Homöopathie und die psychologische Beratung. Seit 2003 ist sie als Heilpraktikerin niedergelassen. Seit 2006 ist sie als Dozentin bei den Paracelsus Schulen tätig.


