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Beauty und Wellness
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Fadenlifting mit COG-Fäden - ästhetische Medizin

ID 3905966612102025
Nr. SSB66121025

400,00 €

Termine
  • So, 12.10.2025, 10:00-19:00 Uhr

Dozent

Kosten
400,00 €

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Fadenlifting mit COG-Fäden - ästhetische Medizin

Das COG-Fadenlifting empfiehlt sich, wenn ein operatives Lifting noch nicht nötig erscheint oder nicht gewünscht wird. Mit COG-Fäden kann man sichtbar erschlaffte Bereiche des Gesichtes liften, ca. 80% des Erfolges sind direkt nach der Behandlung sichtbar. Es kann im Gesicht sowie im Bereich des Halses, des Dekolletés, Oberarme etc. eingesetzt werden. Die Vorteile des sog. Softliftings sind: Sofort sichtbare Ergebnisse ohne Bereiche unnatürlich aufgefüllt zu haben. Die Natürlichkeit der Gesichtszüge und Mimik bleiben erhalten. Die Methode ist schonend im Vergleich zu einem operativen Eingriff und effizient durch Wegfallen möglicher Ausfallzeiten. Das Ergebnis hält bis zu 2 Jahre an. Seminarinhalt: Theorie bestehend aus: - Anatomie der Haut und des Gesicht - Definition COG-Fadenlifting - Vorteile der Methode - Fadentypen und Unterschiede - Nebenwirkungen und Komplikationen inkl. Management - Behandlungsablauf und Nachsorge Praxis bestehend aus: - Komplette Behandlung mit Vorgespräch - Befunderhebung und Behandlungsplan inkl. Besprechung alternativer Methoden - Aufklärung und Haftungsausschluss - Fotodokumentation - Behandlung (Desinfektion, Betäubung, Handhabung, etc.) - Nachbehandlung - Übergabe eines Zertifikates Die Organisation des Modells/der Modelle, an denen praktisch geübt werden soll, übernimmt jede/r Teilnehmer/in selbst. Sollte kein Modell vorhanden sein, ist das gegenseitige Behandeln erwünscht. Pro Modell fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 220,00 € inkl. MwSt. für das Verbrauchsmaterial an, die in bar an den/die Dozenten/in zu entrichten sind. Das Material reicht ca. für 1 Behandlung aus. Eigenes Material kann nicht mitgebracht werden. Die Fortbildung darf nur von Heilpraktikeranwärter/innen, Heilpraktikern/innen oder Ärzten/Ärztinnen für den Humanbereich besucht werden. Der Nachweis der Heilerlaubnis als Heilpraktiker/in oder Arzt/Ärztin ist dem Institut unbedingt vorzulegen, um ein Zertifikat erhalten zu können. HP-Anwärter/innen erhalten das Zertifikat also erst nach erfolgreicher HP-Prüfung.

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