Beschreibung
Gesundheitsämter können die Erlaubnis zur Ausübung der Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz erteilen. Diese Zulassung wird oft als `kleiner Heilpraktiker` bezeichnet, da im Unterschied zu einer vollständigen Heilpraktikerzulassung ausschließlich psychotherapeutische Leistungen Teil der Erlaubnis sind. Rechtskunde ist Pflichtwissen in der Heilpraktiker-Ausbildung. Arzneimittelgesetz, Gebührenordnung oder Haftungsfragen gehören später zum notwendigen Praxis-Wissen. Dieses eigentlich `trockene` Thema wird Ihnen hier ausführlich, übersichtlich und praxisnah dargestellt, Hintergründe werden erklärt. Seminarinhalte: - Abgrenzung Beratung – Heilkunde - Existenzgründung - Standesrecht, Standesethik - Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, Praxisführung - Befugnisse, Kompetenzen, Wettbewerb Der Kurs bietet Grundlagenwissen sowohl für die Heilpraktiker-Prüfung als auch für die berufliche Praxis. Er ist Teil der laufenden Ausbildung zum HP für Psychotherapie und kann separat gebucht werden.
Terminübersicht
Dieses Seminar findet an 5 Terminen statt.
Standort
Dozent

Jg. 1967, verheiratet. Als Bankfachwirt und Spezialist für Heilberufe begleitete er viele Jahre lang Mediziner/innen und Heilpraktiker/innen bei der Existenzgründung. Seit 2014 in eigener Praxis tätig. Schwerpunkte seiner Praxis sind Akupunktur und Schmerztherapie. Seit 2015 unterrichtet er an den Paracelsus Schulen und gibt sein umfangreiches Wissen mit Freude weiter. Daneben ist er seit 2019 als Beisitzer bei den mündlichen Heilpraktikerprüfungen tätig. In seiner Praxis in der Nähe von Augsburg unterstützt er frischgebackene Heilpraktiker bei deren ersten Gehversuchen als Therapeut.
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