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Aufgaben
des Umweltbundesamtes
Das
Umweltbundesamt hat im Rahmen dieses Gesetzes die Aufgabe,
Konzeptionen zur Vorbeugung, Erkennung und Verhinderung der
Weiterverbreitung von durch Wasser übertragbaren Krankheiten zu
entwickeln. Beim Umweltbundesamt können zur Erfüllung
dieser Aufgaben beratende Fachkommissionen eingerichtet werden, die
Empfehlungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit hinsichtlich der
Anforderungen an die Qualität des in §
37 Abs. 1 und 2 bezeichneten
Wassers sowie der insoweit notwendigen Maßnahmen abgeben
können. Die Mitglieder dieser Kommissionen werden vom
Bundesministerium für Gesundheit im Benehmen mit dem
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
sowie im Benehmen mit den jeweils zuständigen obersten
Landesbehörden berufen. Vertreter des Bundesministeriums für
Gesundheit, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit und des Umweltbundesamtes nehmen mit beratender
Stimme an den Sitzungen teil. Weitere Vertreter von Bundesbehörden
können daran teilnehmen. |