Hypnosetherapie Grundausbildung mit dem Schwerpunkt nach Milton Erickson
Nr. SSH54021025
1.230,00 €
Termine
- Do, 02.10.2025, 17:00-21:30 Uhr
- Do, 09.10.2025, 17:00-21:30 Uhr
- Mi, 29.10.2025, 17:00-21:30 Uhr
- Do, 06.11.2025, 17:00-21:30 Uhr
- Do, 20.11.2025, 17:00-21:30 Uhr
- Do, 18.12.2025, 17:00-21:30 Uhr
- Do, 08.01.2026, 17:00-21:30 Uhr
- Do, 15.01.2026, 17:00-21:30 Uhr
- Do, 29.01.2026, 17:00-21:30 Uhr
- Do, 12.02.2026, 17:00-21:30 Uhr
- Do, 26.02.2026, 17:00-21:30 Uhr
- Do, 12.03.2026, 17:00-21:15 Uhr
- Do, 26.03.2026, 17:00-21:15 Uhr
- Do, 16.04.2026, 17:00-21:15 Uhr
- Do, 30.04.2026, 17:00-21:15 Uhr
Dozent
Kosten
Bei der Hypnose nach Milton H. Erickson wird eine kommunikative Kooperation von Hypnotiseur und Patient/in/Klient/in hergestellt, wobei der Hypnotiseur dem/der Klienten/in hilft, in eine hypnotische Trance zu gelangen und diesen Zustand für die Veränderungsarbeit zu nutzen. Im Entspannungszustand der Trance tritt die vom Bewusstsein des/der Klienten/in ausgeübte Kontrolle in den Hintergrund, so dass Zugänge zum Unterbewusstsein möglich werden. Der Hypnotiseur arbeitet lösungs- und ressourcenorientiert und nutzt unter anderem Metaphern, Sprachbilder und vor allem die Eigenheiten des/der Klienten/in, um im Trancezustand neue Ideen und Lösungsmöglichkeiten anzuregen. In dieser Fortbildung lernen Sie: Geschichte und Entwicklung der Hypnose; Funktionen des Gehirns; Anforderungen an den Hypnotiseur; Anamnese und Katamnese; Rapport herstellen von Anfang an; Umgang mit dem Patienten/Klienten; Indikationen und Kontraindikationen; Gefahren und Fragen zu Hypnose; Suggestibilitätsübungen; Selbsthypnose; Hypnose mit Kindern und Jugendlichen; Suggestionen auswählen und formulieren können; Releasing, Regression und Progression; Fraktionierungen, Levitationen; ideomotorische Fingerzeichen; Blitzhypnose/Schnellhypnose; fähig werden für die eigene Praxisgründung u.v.m. Beim selbständigen therapeutischen Einsatz der unterrichteten Methoden, d.h. bei der Behandlung psychisch oder physisch kranker Menschen bedarf es der Heilerlaubnis nach §1 des Heilpraktikergesetzes.
