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aus dem Paracelsus Magazin: Ausgabe 6/2010

Alles, was Recht ist

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Kostenerstattung für Heilpraktiker

Der Patientenwunsch nach Einbindung natürlicher Heilverfahren in die Behandlung wächst stetig an. Es ist bekannt, dass Heilpraktiker in der Regel mehr Sorgfalt und Zeit bei der Anamnese und Diagnosestellung aufwenden und so zu dauerhaften Heilerfolgen gelangen. Doch welche Situation finden wir im Bereich der Kostenerstattung vor? Die Frage der Finanzierbarkeit ist von wesentlicher Bedeutung, nicht nur für den Patienten, sondern auch für den Heilpraktiker selbst, da auch dieser ein Teil des wirtschaftlichen Gesamtsystems ist.

Die Ausgangssituation

Die gesetzliche Krankenkasse, der 85% der deutschen Bevölkerung angehören, sieht keine Kostenübernahme für Heilpraktikerleistungen vor. Auch alternative Heilmethoden, die von Ärzten angeboten werden, finden sich kaum in den Leistungskatalogen. Hinzu kommt die Streichung der Erstattung für die vom Arzt verordneten, nicht verschreibungspflichtigen Medikamente, die voll selbst bezahlt werden müssen. Besser sieht es bei privat Versicherten aus, die zum Teil Heilpraktikerleistungen in den Tarifwerken abgedeckt haben.

Bei der oft recht voreingenommen diskutierten Frage nach der angeblichen Begünstigung des privat Versicherten möchte ich aus meiner langjährigen Berufspraxis Folgendes aufzeigen: In den meisten Fällen sind die Tarife der Privaten mit Selbstbehalt und Beitragsrückerstattung versehen, die gewährte Kostenerstattung umfasst in der Regel nur 80% des Rechnungsbetrages.

Im Gegensatz dazu hat der gesetzlich Versicherte Möglichkeiten, die dem privat Versicherten nicht zugänglich sind, nämlich die Kostenübernahme durch einen Zusatztarif. Dieser deckt die tatsächlich entstandenen Kosten des Heilpraktikers ab, sowohl Behandlung als auch Medikamente. Zudem enthalten manche dieser Tarife auch Naturheilverfahren durch Ärzte und deren verordnete Medikamente.

Die Tarifwelt

Wichtig ist in diesem Bereich der fachliche Überblick. In den letzten Jahren wurden von den Krankenversicherungen zahlreiche Tarife in verschiedenen Varianten auf den Markt gebracht, die enorm große Unterschiede aufweisen. Für den Laien ist dabei nicht direkt ersichtlich, was diese Tarife genau leisten und in welcher Höhe.

Die Unterschiede beziehen sich unter anderem auf die maximal erstattungsfähige Summe, den prozentualen Erstattungsteil, die einzelnen Behandlungsmaßnahmen und das wesentliche Merkmal der Abrechnung nach GebüH zum einfachen oder zum Höchstsatz. Durch meine eigene Ausbildung zur Heilpraktikerin und die berufliche Arbeit im Versicherungsbereich in Zusammenarbeit mit praktizierenden Heilpraktikern haben sich einige Tarife herauskristallisiert, die einen ausgezeichneten Nutzen erfüllen, andere haben sich bei näherer Prüfung als am Markt vorbei entwickelt gezeigt. Wieder andere sind nur kostenintensiv. Beachtet werden müssen die allgemeine Wartezeit von 3 Monaten, bis Leistungen eingereicht werden können, und die Beantwortung von Gesundheitsfragen bei der Antragsstellung. Auch hier empfiehlt sich eine fachliche Beratung, da die Versicherungsunternehmen eventuelle Vorerkrankungen unterschiedlich bewerten und sich abgelehnte Anträge negativ auswirken können.

Beispieltarif für eine freiwillige Zusatzversicherung

Um ein Beispiel für ein sinnvolles Erstattungskonzept aus der Praxis zu geben, möchte ich kurz eine konkrete Beispielrechnung aufmachen (Abrechnungszeitraum 1 Kalenderjahr).

Heilpraktikerleistungen für Kinesiologie, Neuraltherapie und Eigenblutbehandlungen 1.100 Euro, dazu 500 Euro für verordnete Arzneimittel (Nosoden, spagyrische Arzneimittel) sowie 300 Euro Rechnungsbetrag über Naturheilverfahren durch Arzt nach Hufelandverzeichnis.

Erstattung: 100% (nach dem Höchstsatz der GebüH). Überweisung: 1.900 Euro

Der Monatsbeitrag für eine 25-jährige Frau beläuft sich dabei auf 12,98 Euro, für einen gleichalten Mann 8,55 Euro. Wie man sieht, ist hier der gesetzlich Versicherte deutlich im Vorteil gegenüber dem Privatversicherten, der häufig prozentual Kosten übernehmen muss und auch oft seinen Anspruch auf Beitragsrückerstattung verliert.

Alternativ gibt es qualitativ gute Tarife, die für einen niedrigeren Beitrag Teilerstattungen vornehmen, was sich für Patienten lohnt, die nur gelegentlich den Heilpraktiker aufsuchen. Besonders hinzuweisen ist auf Tarife für Kinder, die sehr günstig sind.

Fazit

Eine gute Behandlung durch den Heilpraktiker ist für jeden mithilfe des passenden Zusatztarifes erschwinglich. Dieser muss vor Abschluss genauestens auf seine Inhalte geprüft werden, sodass er auch nutzbringend ist. So kann das Ziel erreicht werden, einem großen Kreis den Zugang zum Heilpraktiker zu ermöglichen und einen stabilen Patientenstamm zu bilden.

2010-06-Recht1
Karin Graf
Versicherungsexpertin

graf.karin@online.de

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