aus dem Paracelsus Magazin: Ausgabe 2/2012
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Meldepflicht für Schmallenberg-Virus
Im Februar hat das Bundeslandwirtschaftsministerium die Verordnung über meldepflichtige Tierseuchen geändert. Jetzt kann, nachdem der Agrarausschuss des Bundesrates das Thema behandelt hat, die Länderkammer am 30. März die Meldepflicht beschließen.
So soll auch die Meldepflicht für das Schmallenberg- Virus in Kraft treten. Das Friedrich- Löffler-Institut bestätigt über 600 Fälle in Deutschland, davon 588 in Schafhaltungen.
Bisher wurden die Infektionen mit dem bisher unbekannten Orthobonyvirus freiwillig gemeldet. Von der Pflicht erwarten die Behörden einen genauen Überblick über die Verbreitung des Erregers in Deutschland.
Der Erreger dieser neuen Viruserkrankung wurde im Sommer letzten Jahres in den Niederlanden entdeckt und erstmalig im November 2011 vom Friedrich-Loeffler-Institut identifiziert. Das Virus gehört zur Simbu-Serogruppe der Orthobunyaviren. Der Erreger wird als Schmallenberg-Virus bezeichnet, weil der erste Virusnachweis bei Proben von Tieren aus Schmallenberg (NRW) gelang. Orthobunyaviren werden durch Gnitzen (Insekten) übertragen.
Das Schmallenberg-Virus kann Rinder, Schafe und Ziegen befallen. Erwachsene Tiere zeigen nur milde Symptome. Werden allerdings trächtige Tiere infiziert, können zeitverzögert Störungen der Fruchtbarkeit, Frühgeburten und zum Teil erhebliche Schäden bei den Neugeborenen auftreten. So wurden in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Schleswig- Holstein in den letzten Wochen Lämmer mit zum Teil schweren Missbildungen geboren.
Für den Menschen besteht durch das Schmallenberg- Virus nach bisheriger Kenntnislage kein Gesundheitsrisiko. Das Europäische Zentrum für Prävention und Bekämpfung von Krankheiten hat dazu eine entsprechende Risikobewertung abgegeben.
Neben einer Meldepflicht sind unbedingte Voraussetzung zur Bekämpfung einer Tierkrankheit valide Labormethoden zum Nachweis des Erregers. Das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit hat unmittelbar nach dem Bekanntwerden des ersten Falls des Schmallenberg-Virus bei einem Rind im November 2011 Methoden zum Erregernachweis entwickelt und sie den Untersuchungseinrichtungen der Länder sowie zuständigen Behörden in Belgien und den Niederlanden zur Verfügung gestellt. Inzwischen wurde das Protokoll für den Genomnachweis veröffentlicht und das Virus-Isolat allen interessierten Forschungseinrichtungen zur Verfügung gestellt. Um eine Infektion serologisch nachzuweisen, bedarf es weiterer Analysemethoden, an denen derzeit gearbeitet wird. Ein Impfstoff steht noch nicht zur Verfügung.
Über das Geschehen wird laufend auf der Homepage des BMELV und des FLI Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit informiert.
Monika Heike Schmalstieg, Tierheilpraktikerin und Präsidentin des VDT e.V.
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