Japan landet vor UN-Gericht

Seit 1986 ist kommerzieller Walfang weltweit verboten. Doch Japan jagt weiterhin in der Antarktis unzählige Wale – „zu wissenschaftlichen Zwecken“ heißt es. Australien und Neuseeland sind anderer Meinung: „Japan verfolgt unter dem Vorwand der wissenschaftlichen Forschung rein kommerzielles Interesse“, mit katastrophalen Folgen. Nun muss sich Japan vor dem UN-Gericht verantworten.
Seit 1948 existiert die Internationale Walfangkommission (IWC), zu deren Mitgliedern auch Japan seit vielen Jahren zählt. Von ihr wurde 1986 das Verbot des kommerziellen Wahlfangs ausgesprochen, doch Japan nimmt sich nach wie vor das Recht raus, Wale zu jagen – nur zu Forschungszwecken, wie Vize-Außenminister Koji Tsuruoka erklärt. Dies diene lediglich dazu, die „Nachhaltigkeit der Wal-Bestände“ besser zu verstehen, denn schließlich sei Japan „stolz auf seine Tradition, in Harmonie mit der Natur zu leben.“
Doch Japan tötet jährlich Hunderte von Wale. Damit soll jetzt Schluss sein. Australien klagt nun mit Unterstützung von Neuseeland vor dem höchsten UN-Gericht in Den Haag an, denn Japan verletze das internationale Recht – und das nicht zum ersten Mal. Diese „pseudowissenschaftliche Jagd“ sei keine Wissenschaft, sondern rein kommerzielles Interesse mit katastrophalen Folgen, so der Vorwurf der Kläger. Der Prozess soll „ein für alle Mal feststellen, dass der japanische Walfang nicht wissenschaftlichen Zwecken dient, sondern gegen internationales Recht verstößt“, so Australiens Chefkläger Mark Dreyfus. Nun beginnt der Prozess am Internationalen Gerichtshof in Den Haag über die Klage des japanischen Walfang-Programms, der bis zum 16. Juli andauern soll. Wann das Urteil fällt, ist noch nicht klar, die Kläger und Umweltorganisationen hoffen jedoch, dass es bis Ende des Jahres und damit noch vor dem Beginn der Walfangsaison im Januar geschieht.