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aus dem Paracelsus Magazin: Ausgabe 3/2010

Leserbriefe

Cover

Ergänzungen zum Steuerrecht
Nr. 02/2010, Alles was Recht ist, Heilpraktiker als Nebenberuf

Ich muss gratulieren, das Paracelsus-Magazin wird immer besser und ist eine wirklich interessante Lektüre! In der Rubrik „Alles was Recht ist“ im Heft 02/2010 sind jedoch ein paar Angaben aus dem Steuerrecht nicht (mehr) ganz aktuell. Die „Anlage GSE“ in der Einkommensteuererklärung gibt es nicht mehr. Sie wurde in zwei Anlagen aufgeteilt: „G“ für die gewerblichen Einkünfte, „S“ für die selbstständige/freiberufliche Tätigkeit. In der Umsatzsteuer ist zu beachten, dass nicht jede Heiltätigkeit umsatzsteuerbefreit ist. Die Umsatzsteuerbefreiung gilt nur für die Heilbehandlung von Menschen. Die Tierheilpraxis und tierpsychologische Therapie ist – wie die tierärztliche Tätigkeit – umsatzssteuerpflichtig. Aber auch hier kann natürlich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden, wenn die jährlichen Einnahmen € 17.500 nicht übersteigen. Vorweggenommene Betriebsausgaben entstehen natürlich nicht nur dem Humanheilpraktiker, sondern auch den anderen Berufen. Wichtig für die Anerkennung der Ausbildungskosten ist, dass man sich erkennbar um eine spätere Berufstätigkeit und Gewinnerzielungsabsicht bemüht, z.B. Besuch von Existenzgründerseminaren, Kontaktaufnahme mit Praxisbedarfanbietern, Erstellung eines Corporate Designs, Gestaltung einer Homepage, Erstellung eines Finanzplanes für die Bank etc. Bei zwei verschiedenen Berufsfeldern kann die Buchführung getrennt werden, muss aber nicht. Beispiel: Ein Tierpsychologe betreibt auch eine Hundeschule. Die Hundeschule ist Gewerbebetrieb, die tierpsychologische Beratung/ Therapie jedoch freiberufliche Tätigkeit. Besucht dieser Tierpsychologe nun eine Fortbildung zum Thema Hundeverhalten, dient diese Fortbildung beiden Berufsfeldern! Insofern ist es für den Tierpsychologen sinnvoll, nur eine Buchführung zu erstellen und den Gewinn nach Anteil der Tätigkeiten aufzuteilen, z.B. prozentual nach dem Umsatz. Genauso kann es einem Heilpraktiker oder Heilpraktiker für Psychologie gehen, der z.B. sowohl Heil- als auch Wellnessbehandlungen anbietet. Am wenigsten Probleme gibt es, wenn die Berufsfelder aus einer einzigen Einkunftsart kommen. Ein Wellnesstherapeut, der auch Kosmetik anbietet, ist mit beiden Tätigkeiten gewerblich tätig. Ein Human- und Tierheilpraktiker ist mit beiden Tätigkeiten Freiberufler. Hier reicht im Prinzip eine einzige Buchführung, außer man hat die Tätigkeiten komplett getrennt (2 Praxen, 2 Bankkonten etc.) oder möchte aus persönlichen Gründen getrennte Abrechnungen erstellen (z.B. um die Rendite der beiden Bereiche zu errechnen).

ANDREA C. SCHÄFER, MEERBUSCH

 

Perfekt sein ist doch langweilig
Nr. 02/2010, Ästhetische Brustchirurgie

Zuerst möchte ich Ihnen zum gelungenen Relaunch des „Paracelsus Magazins“ gratulieren, doch war ich etwas überrascht, in der letzten Ausgabe wieder einen Bericht über Schönheitschirurgie zu lesen. Ich finde es sehr schade, dass selbst ein naturheilkundliches/ganzheitliches Magazin seinen Leserinnen und Lesern suggeriert, dass Schönheits-OPs selbstverständlich sind. Ich habe nichts einzuwenden gegen OPs, die notwendig sind, z.B. nach Unfällen, Verbrennungen oder Krebs, aber einfach so just for fun? Es sollte unser Bestreben sein, dass wir uns und unseren Körper so akzeptieren, wie wir sind. Geschmäcker sind verschieden, aber das macht das ganze ja auch interessant. Perfekt sein ist doch langweilig.

TANJA BLÜHM, BERLIN 

 

Psychosomatische Energetik
Nr. 02/2010, Die Kraft der Aura

Als ich die letzte Ausgabe des Paracelsus-Magazins durchblätterte, stieß ich zu meiner Freude auf einen Artikel von Dr. Reimar Banis. Schon seit einiger Zeit beschäftige ich mich mit der Psychosomatischen Energetik, die von Dr. Banis und seiner Frau Dr. Ulrike Banis entwickelt wurde. Im Alter von 22 Jahren erlitt ich einen Hörsturz mit anschließendem Tinnitus. Trotz langwieriger Infusionsbehandlung und etlichen Yogakursen trat keine nennenswerte Besserung ein. Durch eine befreundete Heilpraktikerin erfuhr ich von der Psychosomatischen Energetik. Ich suchte mir einen Therapeuten, der auf PSE spezialisiert war und war sehr gespannt auf die erste Behandlung und den Einsatz mit dem Reba-Test-Gerät. Nach ca. 6 Monaten war das Ohrgeräusch zu ca. 60 % besser! Nachdem ich auch noch mein Bett umgestellt habe, bin ich fast beschwerdefrei.

FRIEDHELM PÜTZ, BRUNSBÜTTEL

 

Vergütung direkt nach Therapie
Nr. 02/2010, Alles was Recht ist, Zahlungsunwillige Klienten

Als unser ehemaliger Paracelsus-Dozent vor knapp 20 Jahren sagte, man solle am Ende der Stunde dem Klienten die Rechnung zur sofortigen Begleichung vorlegen, empfand ich das gefühlsmäßig als hart. Tatsache ist aber, dass mit dem Schwinden der beanstandeten Beschwerden auch die Motivation zur Bezahlung schwindet. So habe ich mir einen Ruck gegeben und auf ein vorbereitetes Rechnungsformular die Anschrift des Klienten, die Rechnungs-Nr., das Datum und 1 Std. à Xy Euro geschrieben, meine Unterschrift mit Datum darunter gesetzt und dies meinen Klienten vorgelegt. So gut wie immer wurde der Betrag sofort auf den Tisch gelegt. Ein paar mal wurde mir verschämt gesagt, dass man diesen Betrag nicht bei sich habe. Dann habe ich ein anderes Rechnungsformular mit dem Vermerk „zahlbar innerhalb von 14 Tagen“ und meiner Bankverbindung verständnisvoll übergeben. Immer habe ich mein Geld bekommen.

PETER BERNHARD, WIESBADEN

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