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aus dem Paracelsus Magazin: Ausgabe 3/2023

Aktuelles aus dem VFP e.V.

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Ranking verbessern:
Beiträge auf theralupa.de

Jedes aktive Mitglied hat die Möglichkeit, in unserer Therapeuten-Suchmaschine Theralupa kostenfrei einen Premiumeintrag mit detailliertem Praxisprofil einzurichten. Wie das geht, finden Sie in einer „Schritt-für-Schritt-Anleitung“ auf theralupa.de (FAQ – Häufig gestellte Fragen).

Falls Sie mit Ihrer Praxis dort noch nicht vertreten sind, nutzen Sie die Chance, sich bekannter und uns alle leichter auffindbar zu machen! Wenn Sie bereits einen Eintrag auf theralupa.de gestaltet haben, können Sie jetzt noch mehr tun, um das Ranking der Seite und darüber auch Ihr persönliches zu fördern: Über die neu eingerichtete Funktion „Theralupa-Journal“ werden Ihre Fachbeiträge veröffentlicht und mit Ihrem Eintrag verlinkt, auf dem ja auch ein Link zu Ihrer Homepage steht. Dazu erscheinen Ihre Beiträge auch bei Facebook. Im Theralupa-Journal schreiben erfahrene Therapeuten (u.a. Heilpraktiker, Osteopathen, Heilpraktiker für Psychotherapie, Tierheilpraktiker) und renommierte Anbieter (u.a. Psychologische Berater, Wellnesstrainer, Coaches, Entspannungstrainer, Ernährungsberater) über Heilmethoden, Therapieverfahren, Gesundheitsangebote, Praxisfälle, neue Entwicklungen und Fortschritte aus Naturheilkunde, Psychologie, Tierheilkunde u.v.m. Für Patienten wie Kollegen gleichermaßen spannend zu lesen.

Wenn Sie Therapeut oder Anbieter auf theralupa.de sind, können Sie über den internen Therapeuten-Bereich weitere Informationen zum neuen Theralupa-Journal erhalten, Texte einreichen und diese mit Ihrem Namen veröffentlichen lassen – ein echtes Win-Win-Angebot! http://theralupa.de/journal.html


Nomophobie:
No-Mobile-Phone-Phobia

Eine übermäßige Smartphone-Nutzung kann negative psychische Folgen haben, z.B. Nomophobie, die Angst, nicht erreichbar zu sein. Eine unter Leitung von Dr. Yvonne Görlich, Professorin für Psychologische Diagnostik und Differentielle Psychologie, an der PFH Privaten Hochschule Göttingen durchgeführte Studie hat nachgewiesen, dass Nomophobie auch in Deutschland weit verbreitet ist.

Die Studie wurde im Dezember 2022 in der internationalen multidisziplinären Online-Fachzeitschrift PLOS One publiziert: https:// doi.org/10.1371/journal.pone.0279379. Diese ergab, dass fast die Hälfte der Teilnehmenden (49,4%) ein mittleres Maß an Nomophobie aufwies, weitere 4,1% eine schwere Nomophobie. Obwohl es Überschneidungen mit der Smartphone- und Internetsucht gibt, stellt Nomophobie ein eigenständiges Konstrukt dar. „Geht das Handy verloren, ist man aufgrund eines Funklochs oder eines leeren Akkus kurzzeitig nicht erreichbar, kommt es zu einem subjektiv verschobenen, übermäßigen Angstempfinden“, erläutert Prof. Görlich. „Smartphone-Abhängigkeit zählt zu den Suchterkrankungen, während Nomophobie eine Angststörung ist. In früheren Studien wurden signifikante Zusammenhänge zwischen Nomophobie und Einsamkeit, Depression, Ablenkung und verminderter Impulskontrolle festgestellt“, so Görlich. Ein weiteres Phänomen, das eng mit der Nomophobie zusammenhängt, ist die Angst, etwas zu verpassen, die Fear of Missing Out (FoMO).

Mit einer weiteren Studie soll jetzt untersucht werden, inwieweit eine kontrollierte Smartphone-Nutzung Nomophobie, aber auch Depressions-, Angst und Stresssymptome reduzieren sowie Wohlbefinden und Kreativität fördern kann. Für die Online-Studie werden Teilnehmende ab 18 Jahren gesucht, die ihr Smartphone mindestens zwei Stunden täglich nutzen und bereits einen Leidensdruck verspüren.

Noch gilt Nomophobie nicht als anerkannte Krankheit. Angesichts der weit verbreiteten Smartphone-Nutzung und internationaler Studienergebnisse liege jedoch die Frage nahe, ob Nomophobie in die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD) oder das Diagnostische und Statistische Handbuch Psychischer Störungen (DSM) aufgenommen werden sollte.


Wie reagiere ich richtig auf eine Abmahnung?

Aufklärungsartikel von Rechtsanwalt Dr. René Sasse in der Freien Psychotherapie 02.23

Es kann jedem von uns passieren, dass wir eine Abmahnung erhalten – heutzutage meist per E-Mail und mit üblicherweise sehr kurzer Fristsetzung, darauf zu reagieren. In der Regel ist gleich eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt sowie eine Rechnung des Abmahners für seine Auslagen in Höhe von einigen hundert Euro. Was da abgemahnt wird, kann eine bestimmte Berufsbezeichnung sein, eine unzulässige Heil- oder Erfolgsaussage oder die unrechtmäßige Nutzung eines Zitates oder Fotos ohne genaue Quellenangabe. Meist bekommt man einen gehörigen Schreck und will vielleicht die Sache so schnell wie möglich aus der Welt schaffen. In einem ausführlichen Artikel erklärt Rechtsanwalt Dr. René Sasse, warum man nichts „auf eigene Faust“ unternehmen, sondern anwaltliche Hilfe einholen sollte. Die fängt bei der Überprüfung an, ob die Abmahnung überhaupt berechtig ist oder nicht, und schließt oft Verhandlungen mit der Gegenseite ein. Dr. Sasse klärt darüber auf, was eine Abmahnung eigentlich ist, wer überhaupt Abmahnungen aussprechen darf, wie „teuer“ eine berechtigte Abmahnung ist, welche Art von Verstößen abgemahnt werden und ob die Abgabe einer Unterlassungserklärung sinnvoll ist oder nicht. Ebenso geht er auf die Schwierigkeiten ein, im Internet bei seinen eigenen Auftritten wie auch in den unterschiedlichsten Portalen eine unzulässige Äußerung zu löschen und so der Strafverfolgung durch Abmahnungsvereine zu entkommen. Sodann beschreibt er, welche Alternativen zur Abgabe einer Unterlassungserklärung bestehen und wie man den finanziellen Schaden selbst bei einer berechtigten Abmahnung begrenzen kann. Schritt für Schritt macht er das weitere sinnvolle Vorgehen transparent. Deshalb lesen und speichern Sie diesen Artikel: www. vfp.de/magazine/freie-psychotherapie/alleausgaben/heft- 02-2023

Dr. paed. Werner Weishaupt
Heilpraktiker für Psychotherapie, Dozent für Kinesiologie und Psychotherapie, Präsident des VFP e.V., Autor
dr.weishaupt@vfp.de

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