Beschreibung
Gesundheitsämter können die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz erteilen. Rechtskunde wiederum ist Pflichtwissen in der Heilpraktiker-Ausbildung. Arzneimittelgesetz, Gebührenordnung oder Haftungsfragen gehören später außerdem zum notwendigen Praxis-Wissen. Dieses eigentlich `trockene` Thema wird Ihnen in diesem Seminar ausführlich, übersichtlich und praxisnah dargestellt, Hintergründe werden erklärt. Seminarinhalte: - Abgrenzung Beratung – Heilkunde - Existenzgründung - Standesrecht, Standesethik - Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, Praxisführung - Befugnisse, Kompetenzen, Wettbewerb Der Kurs bietet Grundlagenwissen sowohl für die Heilpraktiker-Prüfung als auch für die berufliche Praxis. Dieser Kurs ist Bestandteil der laufenden Heilpraktiker-Ausbildung, bietet Ihnen eine Einführung ins Thema und kann von Interessenten separat gebucht werden.
Terminübersicht
Dieses Seminar findet an 4 Terminen statt.
Standort
Veranstaltungsort
Dozent

Jg. 1973, Abitur. Herr Felber ist seit 2008 Heilpraktiker. Er absolvierte Ausbildungen in Phytotherapie, Homöopathie und Irisdiagnostik, sowie zertifizierte Fortbildungen in Neuraltherapie, Osteopathie und orthomolekularer Medizin. Nach der Mitarbeit in verschiedenen Naturheilpraxen ist er seit 2009 in eigener Praxis in der Region Augsburg tätig. Schwerpunkt seiner therapeutischen Arbeit ist die Behandlung chronischer Erkrankungen mittels Iris- u. Labordiagnose, Phytotherapie, Mikronährstoff- und Infusionstherapie.
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