1. Für den Heilpraktiker gilt:
2. Ausscheider im Sinne des IfSG ist:
3. Eine übertragbare Krankheit ist nach § 2 IfSG definiert:
4. Ausüben der Heilkunde im Umherziehen ist:
5. Die Behandlung von Geschlechtskrankheiten ist dem Heilpraktiker:
6. Welche der folgenden Erkrankungen dürfen Sie als Heilpraktiker behandeln?
)
7. Dürfen Heilpraktiker Arzneimittel herstellen und an Patienten verkaufen?
8. Ein Schulkind hat Mumps. Darf der Heilpraktiker behandeln?
9. Nach dem IfSG ist namentlich zu melden der Krankheitsverdacht von:
10. Heilpraktiker dürfen:
11. Bei welchen Geschlechtskrankheiten besteht Behandlungsverbot für den HP?
12. Wann muß nach dem IfSG die Meldung einer Infektionskrankheit erfolgen?

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