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aus dem Paracelsus Magazin: Ausgabe 1/1998

Frage & Antwort

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Mitglieder-Fragen an den FVDH und die Antworten von Experten 

r9802_fa1Welche Therapiearten und welche Zusätze dürfen auf meinem Praxisschild stehen? Kann ich bei einem von der Straße nicht einsehbaren Eingang noch ein zweites Schild anbringen?
Auf dem Schild sollten drei Therapiearten sowie Name und Sprechzeiten angegeben werden. Bei den neuen Schildern besteh die Möglichkeit, die Sprechzeiten separat anzugeben, so daß bei einer eventueller Änderung nicht das ganze Schild ausgewechselt werden muß.
Bei einem schlecht einzusehenden Eingang darf ein zweites Schild mit Hinweis auf der Eingang angebracht werden.

Bin ich zu einer Beitragszahlung gegenüber der BWG verpflichtet, obgleich ich dort keine freiwillige Versicherung abgeschlossen habe?
Nein. Die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft ist in Ihrem Falle freiwillig. Sollten Sie aber in Ihrer Praxis Angestellte beschäftigen, ist die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft “Pflicht”.

Ich möchte eine Praxis eröffnen und lediglich stundenweise betreiben. Ist dies rechtlich möglich und was muß ich dabei beachten?
Sie sollten keine festen Sprechzeiten angeben, sondern die Termine nach Vereinbarung wahrnehmen. So können Sie die Sprechzeiten nach Ihren Wünschen variieren. Rechtlich ist dagegen nichts einzuwenden.

Eine Patientin von mir verweigert die Zahlung – sie hat eine offene Rechnung in Höhe von immerhin DM 1000,-. Was kann ich tun?
Sie haben die Möglichkeit, die Patientin drei Mal schriftlich anzumahnen. Im dritten Mahnschreiben sollte ein Zahlungsziel gestellt werden. Wenn der Betrag bis dahin nicht eingegangen ist, können Sie die Angelegenheit einem Rechtsanwalt übergeben und diesen mit der Beitreibung des Betrages zu Lasten der Patientin beauftragen.

Muß ich als Vertreter einer speziellen Fachrichtung bei eventuellen Kontrollen durch die Gesundheitsbehörden kontinuierliche Fachfortbildung nachweisen?
Kontrollen dieser Art finden eher selten statt. Sollte Ihnen aber einmal ein Behandlungsfehler unterlaufen, der juristische Folgen hat, ist es von Vorteil, wenn Sie Ihre Fachkompetenz per Fachfortbildungszertifikat nachweisen können.

Ich habe einen jungen Kollegen als Assistenten eingestellt. Darf mich dieser während meiner Urlaubszeit vertreten?
Hat der Assistent die behördliche Zulassung als Heilpraktiker, darf er kurzzeitig die Vertretung des Praxisinhabers übernehmen. Es ist aber anzuraten, dies dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen.

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