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Naturheilkunde
Lesezeit: 6 Minuten

Aktuelles aus dem VUH Wir sagen DANKE

und wünschen unserem Rechtsexperten Dr. Frank Stebner alles Gute für den Ruhestand

Text: HP Sonja Kohn

VUH-Abrechnungsforum: Eine Ära geht zu Ende

Wir hätten ihn gerne als Experten für unser internes Mitgliederforum zum Thema Abrechnung von Leistungen der Heilpraktiker (HP) und Heilpraktiker für Psychotherapie (HPP) behalten. Da Ihre Fragen jedoch individuell beantwortet werden, wird für die Betreuung unseres Forums eine Zulassung als Rechtsanwalt benötigt, die Rechts- und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Frank Stebner mit Eintritt in seinen Ruhestand zurückgegeben hat. Deswegen möchten wir ihn heute mit einem lachenden und einem weinenden Auge verabschieden und mit ihm gemeinsam auf 10 Jahre gute Zusammenarbeit zurückblicken.

Sonja Kohn: Lieber Herr Dr. Stebner, Sie können auf eine erfolgreiche und spannende Zeit als Rechtsexperte für VUH und VFP zurückblicken. Wie waren die Anfänge?

Dr. Frank Stebner: Ich gehe in die Zeit zurück, als mich ein Professor an der Universität Bielefeld für das Dissertationsthema „Wissenschaftlichkeitsklausel in der PKV“ gewonnen hatte. Familiär war ich bereits den Naturheilverfahren gegenüber aufgeschlossen und begegnete im Rahmen der Doktorarbeit intensiv der Homöopathie und dem Heilpraktikerberuf. Das war der Anfang. Es folgte die Spezialisierung als niedergelassener Rechtsanwalt auf besondere Therapierichtungen in den Berufsgruppen Heilpraktiker, Ärzte und Zahnärzte sowie auf Pharmaunternehmen in diesem Bereich. Dr. Werner Weishaupt, Präsident des VFP, praktizierte in Salzgitter, wo auch mein Anwaltsbüro ansässig war. Aus der persönlichen Bekanntschaft entwickelte sich eine Zusammenarbeit mit den Verbänden.

Wie hat sich die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und den Verbänden VUH und VFP im Laufe der Zeit entwickelt?

Wichtig ist, dass ohne die fortlaufende Beratung und Vertretung von Heilpraktikern und Angehörigen anderer Berufe im Gesundheitswesen eine qualifizierte fachanwaltliche Betreuung von VUH und VFP nur eingeschränkt und manchmal nur theoretisch möglich gewesen wäre. Die Verbände hatte ich vereinsrechtlich, gesundheitspolitisch und v.a. in Themen beraten, die alle Mitglieder angehen, z.B. über freiwillige Satzungsleistungen der Krankenkassen und Ansprüche der Versicherten auf Kostenerstattung von Behandlungskosten bei HP und HPP. Aus manchen Rechtsgutachten sind später auch Artikel für die Gesundheits-Magazine „Paracelsus“ und „Freie Psychotherapie“ entstanden.

Gab es große Herausforderungen für Sie?

Es wundert Sie vielleicht, dass das größere Problem die juristisch unqualifizierten, manchmal dummen Rechtsangriffe gegen einzelne HP oder HPP und gegen den ganzen Berufsstand waren. Je rechtlich fundierter die Klagen, Bescheide oder Schriftsätze waren, desto eher konnte ich ihnen begegnen. Bei der Mitwirkung an einer Strafverteidigung war ich besonders zufrieden, wenn eine Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft ermittelte, die auf Fachpersonal zurückgreifen konnte und Staatsanwälte hatte, die etwas vom Gesundheitssystem und den Gesundheitsberufen verstanden. Es war aber nicht immer einfach, diese Sachlage meinen Mandanten begreiflich zu machen, gingen manche doch irrtümlich davon aus, dass es umso besser für sie sei, je weniger Ahnung ein Staatsanwalt habe. Manchmal musste ich aber auch Heilpraktikern oder Verbänden klar sagen, dass keine Chance bestand, sodass nur Schadensbegrenzung blieb oder die Sache fallenzulassen.

Was waren Ihre spannendsten Aufträge und Arbeiten?

Langweilig war es nie. Mir begegneten immer wieder neue rechtliche Herausforderungen

und gelegentlich mehr oder weniger schwierige Mandanten, auf die ich mich einstellen musste. Besonders freute es mich, erfolgreich für Gerechtigkeit im Einzelfall oder für eine akzeptable Regelung und Befriedung gesorgt zu haben. Wie es eine Heilpraktikerin einmal ausdrückte: „Sie haben mich herausgehauen, danke.“ Und wenn es um den Berufsstand als Ganzes ging, z.B. auf politischer Ebene, war es für mich erfüllend, einen Beitrag leisten zu können bei der Abwehr ungerechtfertigter Angriffe oder hin zu einer akzeptablen Regelung.

Gab es auch kuriose oder lustige Momente?

Im Laufe der Jahrzehnte meiner Anwaltstätigkeit kamen schon ein paar Anekdoten zusammen. Einmal hatte ich wegen eines homöopathischen Arzneimittels einen Verhandlungstermin im Regierungspräsidium Karlsruhe. Früh mit dem Auto aufgebrochen, fuhr ich gut 2 Stunden zuvor kurz vor Karlsruhe auf den Rasthof Durlach, um bei einem Kaffee zu entspannen. Ich hatte ja so viel Zeit. Dann bemerkte ich erschrocken einen beginnenden Stau auf der Autobahn. Ich lief zum Auto und fuhr soweit ich kommen konnte. Aber es herrschte schnell Stillstand, wie sich später herausstellte wegen einer Vollsperrung nach einem schweren Verkehrsunfall. Auch als der gesamte Verkehr nur 800 Meter weiter auf die Landstraße umgeleitet worden war, ging es nur im Schneckentempo voran. Allein bis zur Ausfahrt hatte ich schon 1 Stunde gebraucht. Ich verzweifelte langsam, denn einigermaßen pünktlich zu kommen erschien aussichtslos. Was tun? Als ich das Hinweisschild „Bahnhof“ sah, fuhr ich kurz entschlossen dorthin und hatte Glück: Eine Regionalbahn sollte gleich abfahren. Zuvor telefonierte ich noch mit dem Regierungsdirektor, der Apotheker war, und schilderte die Situation. Er hatte Verständnis, setzte mir aber ein zeitliches Limit. Ich musste direkt anschließend in den Sekunden später abfahrenden Zug springen. Heute kann ich sagen, weil längst verjährt: Um die Fahrkarte zu besorgen, war überhaupt keine Zeit da. Am Hauptbahnhof rannte ich zum ersten Taxi, das wegen des dichten Verkehrs auch nicht richtig vorankam. Der Fahrer riet mir schließlich, die letzten paar hundert Meter zu Fuß zu gehen. So kam ich gerade noch rechtzeitig zum Gespräch. Und die Verhandlung? Der Beamte amüsierte sich anerkennend über meine Odyssee. In meiner Argumentation erwähnte ich beispielhaft Meditonsin als homöopathisches Arzneimittel. Da fuhr der Apotheker auf: „Das ist doch nicht homöopathisch!“, schlug die Rote Liste auf und überzeugte sich. Jetzt war das Eis endgültig gebrochen und ebnete den Weg für eine Regelung zum Vorteil meiner Mandantin.

Welche Pläne haben Sie für Ihre Zukunft?

Endlich reisen, ohne permanent E-Mail-Eingänge kontrollieren und einige vom Urlaubsort beantworten zu müssen. Ich werde mich meinen historischen Studien und der Gartenarbeit widmen. Und auch meinen juristischen Interessengebieten, z.B. Erbrecht und Kriminologie, wofür früher keine Zeit war. Schließlich werde ich selbstredend mein Spezialgebiet mit dem Heilpraktikerrecht weiter beobachten. Alles Weitere werde ich sehen und es wird sich entwickeln.

Möchten Sie uns und unseren Mitgliedern noch etwas sagen?

Gerne. Zwei mir wichtige Weisheiten möchte ich weitergeben:

„Geben Sie nie, nie, nie auf!“ (Winston Churchill)

aber:

„Wenn du entdeckst, dass du ein totes Pferd reitest, steig ab.“ (sagen die Dakota)

Prof. Dr. Birgit Schröder

Fachanwältin für Medizinrecht
www.dr-schroeder.com

Wir begrüßen RA Prof. Dr. Birgit Schröder, Fachanwältin für Medizinrecht

Seit April 2024 haben wir ein neues Gesicht in unserem Abrechnungsforum: Frau RA Prof. Dr. Birgit Schröder beantwortet ab sofort Ihre Fragen zur Abrechnung von Leistungen der Heilpraktiker und Heilpraktiker für Psychotherapie.

Dr. Schröder: „Ich bin selbstständige Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht in Hamburg. Wir beraten und vertreten Mandanten in medizinrechtlichen Fragen rund um ihre Tätigkeit. Medizinrecht als Querschnittsmaterie ist dabei ebenso vielfältig wie spannend. Mit 20 Jahren Berufserfahrung habe ich einen guten Überblick jener Themen, die aktuell am Markt wichtig sind. Dieses Wissen gebe ich regelmäßig auch in Veröffentlichungen und als Dozentin für Fortbildungsveranstaltungen weiter.“

Wir freuen uns, dass wir RA Birgit Schröder als neue Expertin für unser Forum gewinnen konnten.

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