Beschreibung
Gesundheitsämter können die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz erteilen. Rechtskunde wiederum ist Pflichtwissen in der Heilpraktiker-Ausbildung. Arzneimittelgesetz, Gebührenordnung oder Haftungsfragen gehören später außerdem zum notwendigen Praxis-Wissen. Dieses eigentlich `trockene` Thema wird Ihnen in diesem Seminar ausführlich, übersichtlich und praxisnah dargestellt, Hintergründe werden erklärt. Seminarinhalte: - Abgrenzung Beratung – Heilkunde - Existenzgründung - Standesrecht, Standesethik - Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, Praxisführung - Befugnisse, Kompetenzen, Wettbewerb Der Kurs bietet Grundlagenwissen sowohl für die Heilpraktiker-Prüfung als auch für die berufliche Praxis. Dieser Kurs ist Bestandteil der laufenden Heilpraktiker-Ausbildung, bietet Ihnen eine Einführung ins Thema und kann von Interessenten separat gebucht werden.
Terminübersicht
Dieses Seminar findet an 4 Terminen statt.
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Veranstaltungsort
Dozentin

Jg. 1982, verheiratet, Mutter von 2 erwachsenen Kindern. Nach dem Abitur erfolgte eine Ausbildung zur Fotografin. Im Zuge der Familiengründung gab es erstmals Berührungspunkte mit der Naturheilkunde, die schon bald einen festen Bestandteil im Umgang mit Erkrankungen bildete. Beruflich sammelte sie vielfältige Erfahrungen im kreativen und pädagogischen sowie zuletzt auch in beratenden und organisatorischen Bereichen. Sie absolvierte eine 2- jährige Vollzeitausbildung zur Heilpraktikerin an der Paracelsusschule Frankfurt. Sie ist ausgebildete Phytho- und Orthomolekulartherapeutin.
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