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aus dem Paracelsus Magazin: Ausgabe 1/2020

Editorial

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Liebe Leserin
Lieber Leser

Die Heilpraktiker-Gegner blasen wieder einmal zur Treibjagd, mit unverhohlen einseitiger Diskreditierung der Naturheilkunde und des gesamten Berufsstandes. Dazu bemühen Sie den Fall Brüggen-Bracht, mit dem sie nun schon seit vier Jahren die Mär von der Patientengefährdung künstlich beatmen, garniert mit der Behauptung angeblich fehlender rechtlicher Grenzen, Regulierung und Überwachung der Therapieausübung in den Heilpraktiker-Praxen. Sie kolportieren gegen besseres Wissen völlig unzureichende Zulassungsanforderungen. Heilpraktiker zu werden, so durften wir jüngst erfahren, erfordere weniger Ausbildung und Fachwissensnachweis als der Betrieb eines Würstchenstandes.

Gerne laden wir den Münsteraner Kreis und die ihnen so blind auf den Leim gehenden Medien zu den umfangreichen Vorlesungen zur Rechts-, Gesetzes- und Berufskunde in der HeilpraktikerAusbildung oder zum Bestehen der amtsärztlichen Zulassungsprüfung für Heilpraktiker ein.

Für uns sind Hetze und Verleumdungen nichts wirklich Neues, sie stopfen seit Jahren die redaktionellen Sommerlöcher von Panorama, Focus, Stern und Co. Dennoch wundert es uns, wie bereitwillig die Medien ungeprüft Hetze und Lüge übernehmen, und sich nicht an ihre Verpflichtungen aus dem Pressekodex des Deutschen Presserates* erinnern mögen.

Und diesmal tritt gar ein hyperaktiver Bundesgesundheitsminister in die bereitgestellte Falle und bestellt ein Rechtsgutachten zu den Möglichkeiten, den Heilpraktiker-Beruf strenger zu regulieren. Jens Spahn, lassen Sie sich nicht für dumm verkaufen! Sie hätten durchaus die Möglichkeit, sich einmal die zahlreichen Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Verbote anzusehen, die die Arbeit des Heilpraktikers eingrenzen und regeln. Auch zum Thema Patientengefährdung durch Heilpraktiker wären Sie gut beraten, sich verlässliche Informationen zu holen, etwa bei den für die Zulassung von und die Berufsaufsicht über die Heilpraktiker zuständigen Landesbehörden. Wie dies z.B. Rainer Hinderer (SPD) unlängst in Baden-Württemberg tat.

Auf seine Anfrage an die Landesregierung, „ob Patientinnen und Patienten durch fehlerhafte oder unterlassene Heilpraktiker-Behandlung in Baden-Württemberg zu Schaden gekommen sind“, erhielt er folgende Antwort: „Fälle, in denen Patientinnen und Patienten in BadenWürttemberg durch fehlerhafte oder unterlassene Behandlung eines Heilpraktikers zu Schaden gekommen sind, sind dem Ministerium für Soziales und Integration auch unter Berücksichtigung der eingeholten Stellungnahmen nicht bekannt.“

Wir ersparen uns fairerweise Spekulationen darüber, welche Antwort Herr Hinderer erhalten hätte, hätte er seine Anfrage auf Schadensfälle durch fehlerhafte und unterlassene Behandlung in Arzt-Praxen und Kliniken bezogen.

Mit freundlichen Grüßen


Eckhardt W. Martin, Herausgeber & Heilpraktiker

*Anmerkungen: Pressekodex vom Deutschen Presserat
Ziffer 2: Recherche ist ein unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen.
Ziffer 13: Die Berichterstattung über Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und sonstige förmliche Verfahren muss frei von Vorurteilen erfolgen. Der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt auch für die Presse.
Dagegen verstoßen die Heilpraktiker-Gegner in den Redaktionen immer wieder, auch in der Panorama-Sendung vom 31. Oktober 2019.

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