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aus dem Paracelsus Magazin: Ausgabe 4/2023

Zertifizierung im Bereich Prävention

Cover

Angebot für Verbandsmitglieder

Barbara von den Driesch
Präsidentin des Fachverbandes Wellness,
Beauty und Gesundheit e.V.

www.wellness-fachverband.de

Dr. paed. Werner Weishaupt
Präsident des Verbandes Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und
Psychologischer Berater e.V.
www.vfp.de

Qualifikation wird immer wichtiger, um in Deutschland und EU-weit arbeiten zu können. Die Deutschen und die Europäischen Qualitätsrichtlinien (DQR/EQR) wie auch der Präventionsleitfaden der gesetzlichen Krankenkassen formulieren dies eindeutig und umfassend.

Setzen Sie mit Ihrer Verbandsmitgliedschaft und einer Zertifizierung bei uns Qualitätsstandards, denn ein reines Teilnahmezertifikat reicht heute nicht mehr aus. In Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden WBG, VFP und VUH optimieren die Paracelsus Schulen ihre Aus- und Fortbildungen fortlaufend inhaltlich in den sog. Handlungsfeldern und Präventionsprinzipien Stressmanagement, Ernährungs- und Bewegungsgewohnheiten.

Methoden als Präventionsprinzip/Handlungsfeld

Der Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e.V. (VFP) betreut ebenso wie der Fachverband Wellness, Beauty und Gesundheit e.V. (WBG) Mitglieder, welche Autogenes Training (AT), Progressive Muskelrelaxation (PMR), Rückentraining, Ernährungsberatung, Yoga, Qigong und andere Methoden in ihrer Praxis anbieten. Meist mit dem Unterschied, dass die WBG-Mitglieder primär- und sekundarpräventiv arbeiten, wohingegen die VFP-Mitglieder auch tertiärpräventiv tätig sind, also kranke Menschen begleiten.

Bei den genannten Arbeitsweisen ist von Bedeutung, dass sie in den Methodenkatalog des Präventionsleitfadens der gesetzlichen Krankenkassen als Präventionsprinzip oder Handlungsfeld aufgenommen worden sind.

Leitfaden und Zertifizierungskriterien

Zugegeben: Selbst wir, Dr. Werner Weishaupt als studierter Pädagoge sowie Heilpraktiker für Psychotherapie und ich als Juristin mit beiden Staatsexamen und ausgebildete Wellness- und Bewegungstrainerin, haben manchmal unsere liebe Not mit diesem Leitfaden und den Kriterien zur Zertifizierung, denn die Inhalte lesen sich wie eine höchst komplizierte Doktorarbeit. Unserer Meinung nach lässt der Leitfaden grundlegend außer Acht, dass Menschen durch ihre Lebens- und Berufserfahrung oftmals Kompetenzen erwerben, die keine staatliche Ausbildung ersetzen kann. Ebenso fallen die höchst wichtigen Heilpraktiker, Heilpraktiker für Psychotherapie, gut ausgebildete Psychologische Berater, Coaches sowie Wellness-, Bewegungs- und Entspannungstrainer, die durch Ausbildung und Ausübung ihres Berufes durchaus mit einem staatlich durch Berufsgesetze geregelten Beruf vergleichbar sind, nicht unter die „formale Qualifizierung“. Dazu ein Auszug aus den aktuellen ZPP-Kriterien (Stand 23.11.2020, S.9):

2.1.2 Erläuterungen zu den ab dem 01.10.2020 geltenden Kriterien

Für die Durchführung der Maßnahmen kommen Kurs-Anbietende mit folgenden Voraussetzungen in Betracht:

-> Staatlich anerkannter handlungsfeldbezogener Berufs- oder Studienabschluss mit Nachweis der Mindeststandards in Bezug auf fachwissenschaftliche, fachpraktische und fach- übergreifende Kompetenzen für das jeweilige Handlungsfeld/Präventionsprinzip

-> ggf. Einweisung in das durchzuführende Programm bzw. die vorgesehenen Inhalte/ Verfahren

Ein staatlich anerkannter Berufs-/Studienabschluss liegt vor, wenn dieser

-> im Bundesanzeiger eingesehen werden kann oder

-> in der Datenbank des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Einstufung formaler Qualifizierungen in den Deutschen Qualifikationsrahmen unter www. dqr.de gelistet ist oder

-> über das Berufsbildungsgesetz (BBiG, §53), die Handwerksordnung (HWO) oder spezifische Landesgesetze (z.B. Rahmenvereinbarungen der Kultusministerkonferenz der Länder) geregelt ist oder

-> die staatliche Anerkennung aus der Abschlussurkunde ersichtlich ist.

Im Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten sowie im Handlungsfeld Stressmanagement, Präventionsprinzip „Förderung von Entspannung“ (in Bezug auf Hatha Yoga, Tai Chi und Qigong), kann unter bestimmten Bedingungen vom Erfordernis eines handlungsfeldbezogenen staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschlusses abgewichen werden. [Zitat Ende]

Listung als Anbieter bei der ZPP

Trotz dieser Komplexität will auch der WBG gemeinsam mit der „Kooperation Freier Therapeutenverbände“ den gesundheitspolitischen und gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung tragen und durch das Zertifizierungsverfahren beim Fachverband WBG die Möglichkeit eröffnen, die Qualifikationen zu erwerben, um eine Listung als Anbieter bei der Zentralen Prüfstelle für Prävention (ZPP) erreichen zu können. Die aktuellen ZPP-Voraussetzungen dafür finden Sie online im „Leitfaden Prävention“ auf www.gkv-spitzenverband.de (Navigation: Krankenversicherung/Prävention, Selbsthilfe, Beratung/Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung).

Diese Listung setzt neben dem Nachweis fachwissenschaftlicher und fachübergreifender Kompetenzen eine bestimmte Stundenzahl fachpraktischer Ausbildung voraus. Diese muss durch ein Zertifikat nachgewiesen werden. Ebenso muss ein Curriculum eingereicht werden. Notwendig ist auch, dass die ausbildende Schule oder Institution oder deren Mitarbeiter Mitglied in einem Fachverband ist. Schlussendlich ist das Ablegen einer Prüfung vor einem Fachverband verpflichtend.

Nichtformale berufliche Qualifizierung

Der WBG zertifiziert neben Entspannungs- und Wellnesstrainern, Massagepraktikern und Ernährungsberatern auch Ausbildungsabsolventen in AT, PMR, Yoga und Qigong sowie Rückentraining und anderen Bewegungsmethoden, welche die geforderten Unterrichtsstunden nachweisen können. Das ist möglich, weil der Präventionsleitfaden Qualifizierungsmaßnahmen auch von Fachverbänden (z.B. dem WBG) vorsieht. Dies nennt sich dann „nichtformale berufliche Qualifizierung“.

Zitat aus den Kriterien zur Zertifizierung mit Bezug zum Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten, worunter auch die Rückenschule fällt (S. 11):

Präventionsprinzip 1 „Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität“

Staatlich anerkannter handlungsfeldbezogener Berufs- oder Studienabschluss: Die nachfolgend genannten Fachkompetenzen sind zu mindestens 60% in staatlich anerkannten Berufsausbildungen und/oder wissenschaftlichen Studiengängen an Universitäten oder Fachhochschulen jeweils mit Abschluss erworben worden. Sie können bis zu 40% durch weitere Qualifizierungsmaßnahmen ergänzt werden. Hierfür anerkennungsfähig sind weitere Qualifizierungsmaßnahmen von Institutionen der Aus-, Fort- und Weiterbildung, die staatlich anerkannte Berufs- oder Studienabschlüsse vergeben bzw. die staatlich anerkannt sind, sowie von Berufs- und Fachverbänden und deren Mitgliedern.

Nichtformale berufliche Qualifizierung mit Abschluss: Eine Ausbildung an privaten Institutionen, die nicht über das Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder spezifische Landesgesetze geregelt ist. Die nachfolgend genannten Fachkompetenzen können auch in einer solchen nichtformalen beruflichen Qualifizierung von mindestens einjähriger Dauer mit Abschluss erworben worden sein. Die Ausbildung muss mit einer Prüfung abgeschlossen und der Ausbildungserfolg mit einem Zeugnis oder einer Urkunde nachgewiesen werden. [Zitat Ende]

Dementsprechend haben die Deutschen Paracelsus Schulen für Naturheilverfahren bereits 2020 die Ausbildungsstunden im Präsenzunterricht für Autogenes Training, Progressive Muskelrelaxation, Rückenschule und -training sowie Yoga und Qigong angepasst. Das bedeutet: Absolventen dieser Ausbildungsseminare können somit für die genannten Bereiche die inhaltlichen fachpraktischen Voraussetzungen nach dem Präventionsleitfaden erfüllen.

Die gute Nachricht ist, dass damit auch fachfremde Personen mittels einer sog. nichtformalen beruflichen Qualifizierung, z.B. als Absolvent einer mindestens einjährigen Ausbildung im Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten im Präventionsprinzip 1, die Möglichkeit erwerben können, Bewegung mittels verschiedener Sportarten und Bewegungsfelder zu unterrichten. Im Bereich Stressmanagement, z.B. bei Yoga und Qigong, kann der staatliche Grundberuf sogar durch 200 Zeitstunden Kursleitererfahrung nach der Ausbildung „ersetzt“ werden.

Die Prüfungs- und Zertifizierungsmöglichkeit beim WBG steht im Übrigen auch Mitgliedern des VFP und der „Kooperation Freier Therapeutenverbände” zur Verfügung!

Verbandsprüfung zur Zertifizierung

Die Verbandsprüfung beim WBG besteht aus einer Multiple-Choice-Prüfung, einer Facharbeit und einer praktischen Prüfung an den Mitgliedsschulen. Mehr Informationen zum genauen Ablauf finden Sie auf www.wellnessfachverband.de im Bereich „Zertifizierung“.

Für weitere Fragen zu diesem wichtigen Thema stehen unsere Verbandsteams und wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Kommen Sie in unsere Gemeinschaft, wir freuen uns auf Sie!

Barbara von den Driesch & Werner Weishaupt

Einen tieferen Einblick in das Thema „Zertifizierung“ gibt Ihnen das Video-Interview mit Barbara von den Driesch und Dr. Werner Weishaupt, welches Sie über diesen QR-Code abrufen können.

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