aus dem Paracelsus Magazin: Ausgabe 02/2024
Asiatische Weisheit sticht Schmerz
Drei Arten von Krankheitsverläufen gibt es: den akuten, den chronisch rezidivierenden und den chronisch degenerativen. Bei akuten Fällen ist uns Heilpraktikern die Schulmedizin, so behaupte ich, überlegen. Sie macht die Symptome weg, und gut ist. Im Fall einer Fraktur, Vereiterung oder eines Pneumothorax soll es ja auch so sein. Eine Ausnahme allerdings gibt es: In der Akuttherapie von Schmerzen leisten die Methoden der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) und der Hypnose nach meiner eigenen jahrelangen Erfahrung Erstaunliches.
Zu den chronisch rezidivierenden Prozessen gehört z.B. die Migräne. Auch andere in Schüben verlaufende und mit Schmerzen einhergehende entzündliche Erkrankungen wie Colitis ulcerosa, Morbus Crohn, Multiple Sklerose oder Systemischer Lupus erythematodes fallen darunter. Die genannten Leiden sind keine Erfindungen der Neuzeit; sie werden und wurden überall auf der Welt behandelt, auch in China und schon lange vor unserer Zeitrechnung. Nur kann man die Fälle heute besser zählen. Wirklich neu ist lediglich ihre organisierte Beschreibung: Jeder an der westlichen Medizin orientierte Therapeut hat eine einheitliche Definition nach ICD zur Hand.
Die heute zu beobachtende Zunahme degenerativer Prozesse ist das mehr oder weniger unvermeidliche Ergebnis einer zunehmend hohen Lebenserwartung. Sie liegt mittlerweile bei durchschnittlich 72 Jahren (Stand: 2022). Weltweit! Spitzenreiter sind Monaco, Macau und Singapur – aber auch dort leiden die Menschen wie der Rest der Welt z.B. unter Herzinsuffizienz und schmerzhaften Hüftgelenksarthrosen, die ihnen das Leben vergällen können. Dass unsere Lebenszeit seit Jahrzehnten spitz ansteigt, ist ja fein, aber unsere Biologie zahlt den Preis dafür, und der ist teilweise wuchtig.
Hier kommen wir ins Spiel. Die komplementärmedizinischen Therapien sind in der Behandlung chronischer Erkrankungen der Akutmedizin um einiges überlegen. Und was haben wir nicht alles für Möglichkeiten! Auch wenn mitunter auf Krankheitsvorstellungen verwiesen wird, die für uns im Westen nicht wirklich nachvollziehbar sind. Beispiel: Chinesische Medizin und Akupunktur. Yin und Yang, so habe ich lange Zeit gedacht, sind gar nicht übersetzbar. Die Schattenseite des Berges (Yin) und dessen Sonnenseite (Yang) klingen zwar schön – aber was soll ich als Therapeut damit anfangen? Menschen mit einem Überschuss von Schatten in die Sonne setzen? Meine eigene Erfahrung mit der Akupunktur hat mich gelehrt, dass wir das alles gar nicht bis ins Detail verstehen müssen, um Erfolge damit zu erzielen. Tatsächlich können wir Symptome sogar dann behandeln, wenn wir ihre Herkunft nicht kennen! Das philosophische Grundgerüst der TCM ist indes nicht so. Die Therapiekonzepte sind beschreibbar und können nachgemacht werden. Und siehe da, es funktioniert. Der Erfolg folgt der Regel: Wer heilt, hat Recht!
Das geht einigen auf die Nerven – gut. Dennoch hat sogar die Charité eine dreijährige Studie mit 200000 Patienten durchgeführt, deren Ergebnis man nachlesen kann: Die Akupunktur funktioniert. In vielerlei Hinsicht besser als die Therapiekonzepte der Evidenzbasierten Medizin (EBM): bei Nach- und Nebenwirkungen, Erfolgsdauer, Symptombeseitigung und nicht zuletzt bei den Kosten. Dazu die Charité selbst: „Wir wenden Akupunktur v.a. bei folgenden Erkrankungen an: Kopfschmerzen, Nackenschmerzen, Rückenschmerzen, Gelenkschmerzen (z.B. Arthrose), Muskelschmerzen (z.B. Fibromyalgie), Allergischen Erkrankungen (z.B. Heuschnupfen), Schlafstörungen, Magen-Darm-Erkrankungen, Regelschmerzen, Zyklusstörungen, Kinderwunschtherapie (begleitend), Raucherentwöhnung (begleitend) und bei weiteren „chronischen Erkrankungen.“ (Hochschulambulanz für Naturheilkunde der Charité – Universitätsmedizin Berlin, 01/24)
Dass die o.g. Studie von den Krankenversicherern finanziert wurde, verwundert nicht. Diese haben das Ergebnis wohl geahnt und wollten in die Lage kommen, die wesentlich günstigere Akupunktur zu bezahlen, was sie bis dahin wegen des SGB V (5. Buch Sozialgesetzbuch) nicht durften. Nun haben sie es schriftlich.
Unsere Kolleginnen und Kollegen aus der Schulmedizin dürfen jetzt ohne Einschränkungen des SGB ebenso abrechnen, was wir Heilpraktiker schon lange praktizieren und was sich schon seit Jahrhunderten bewährt hat. Nebenbei fragt man sich, warum es immer noch einige gibt, die nicht müde werden, zu meckern. Egal, unser Problem soll das nicht sein. Es geht ja schließlich um das Wohl unserer Patienten, die sich mit ihren akuten und chronischen Leiden an uns Therapeuten wenden, damit wir ihnen helfen. Und das können wir.
Wir können uns also entspannt zurücklehnen, müssen uns nicht aufregen – denn Aufregen schadet der Gesundheit.
Thomas Schnura
Psychologe M.A., Heilpraktiker und Dozent
Thschnura@aol.com