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aus dem Paracelsus Magazin: Ausgabe 2/2020

Editorial

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Liebe Leserin · Lieber Leser

In Deutschland sind rund 48000 Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker zugelassen. Sie behandeln überwiegend Patienten, denen die Schulmedizin nicht zu helfen weiß. Rund 77% sind Frauen, ein Großteil aus medizinischen oder pflegenahen Berufen stammend. Sie besuchen vor der Heilpraktikerzulassung überwiegend eine der seriösen und gut organisierten Heilpraktikerschulen und bilden sich laufend weiter.

Die Tätigkeit der Heilpraktiker ist durch zahlreiche Gesetze und Rechtsverordnungen reglementiert, an die sie sich streng halten, riskieren sie doch bei Verstößen stets ihre Existenz, denn sie verfügen nicht über das perfide System, mit dem sich Arztkollegen stets wohlwollender kollegialer Rückendeckung ärztlicher Gutachter sicher sein dürfen. Die amtsärztlichen Heilpraktikerprüfungen wurden erst jüngst vereinheitlicht, sind anspruchsvoller denn je und erfüllen zuverlässig ihren Auftrag, Gefahren von der Volksgesundheit abzuwehren. So erhielt der Baden-Württembergische Landtag nach einer offiziellen parlamentarischen Anfrage kürzlich vom zuständigen Ministerium zur Antwort: „Fälle, in denen Patienten in Baden-Württemberg durch fehlerhafte oder unterlassene Behandlung zu Schaden gekommen sind, sind dem Ministerium auch unter Berücksichtigung der eingeholten Stellungnahmen nicht bekannt“.

Wir sind sicher, die restlichen Bundesländer würden kaum andere Ergebnisse melden, doch scheint daran in der Politik kein Interesse zu bestehen. Auch die Schadens- oder besser die fehlenden Schadensbilanzen sprechen für unseren Berufsstand, wenn man die geringen Berufshaftpflichtbeiträge der Heilpraktiker (< 100 Euro/Jahr) mit den horrenden Summen vergleicht, die unsere Arztkollegen bezahlen, um davon hunderttausende Kunstfehler und Patientenschäden zu regulieren, die sich nicht mit Gefälligkeitsgutachten aus der Welt schaffen lassen. Gewiss, auch beim Heilpraktiker kann es Pannen geben, auch hier können Fehler auftreten. Doch es fällt auf, wie genüsslich sich die gesamte Mediziner- und Medienlandschaft auf solche Einzelfälle stürzt und sie über Jahre zu epischer Breite tritt, um sie, mit den immer gleichen dreisten Lügen garniert, zur Existenzfrage für unseren Berufsstand zu stilisieren.

So hat Gesundheitsminister Spahn ahnungslos und eilfertig den Herzenswunsch des Münsteraner Ärztekreises erfüllt und lässt per Rechtsgutachten prüfen, wie man die Heilpraktiker noch weiter reglementieren oder gar abschaffen kann. Herr Spahn, machen Sie sich bitte sachkundig, bevor Sie Unruhe und Unsicherheit in diesen wichtigen Teil der Gesundheitsversorgung tragen. Die aufopfernde Leistung unseres Berufsstandes kostet den Staat keinen Pfennig, entlastet vielmehr die gesetzlichen Kassen um Milliarden. Die Patienten zahlen die Honorare aus eigener Tasche, der Berufsstand trägt die gesamten Kosten der Aus- und Weiterbildung und ihrer berufsständischen Strukturen selber. Und nein, das Heilpraktikergesetz von 1939 ist keine Nazischöpfung, sondern der nur durch den Untergang dieser Gang vereitelte Versuch, den Heilpraktikerberuf erst gleich- und dann abzuschalten. Da möchten Sie sich nicht einreihen!

Und nein, Heilpraktiker werden nicht ohne Ausbildung auf die Bevölkerung losgelassen, haben vielmehr durchweg eine gute und solide Ausbildung und oft jahrzehntelange Erfahrung vorzuweisen. Sie werden akribisch geprüft und streng – von der Amtsärzteschaft – überwacht.

Herr Spahn, Sie möchten beweisen, dass Sie sich um die Gesundheit der Bevölkerung sorgen? Setzen Sie den Hebel dort an, wo es sinnvoll und nötig ist, z.B. an wirksamen Schutzmaßnahmen vor den resistenten Krankenhauskeimen, denen in Deutschland rund 35000 Menschen jährlich zum Opfer fallen.

Mit freundlichen Grüßen


Eckhardt W. Martin, Herausgeber & Heilpraktiker

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