Am 28. April 2015
hat das schweizerische Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) die Höhere Fachprüfung für
Naturheilpraktiker/innen genehmigt, wodurch für Praktizierende der schweizweit anerkannte und geschützte Titel
„Naturheilpraktiker/ in mit eidg. Diplom“ erlangt werden kann. Die Einführung folgt Verfassungsartikel 118a
Komplementärmedizin, in dem die Schaffung von nationalen Diplomen für die nichtärztlichen Berufe der
Komplementärmedizin verankert ist.
Das Berufsbild des Naturheilpraktikers hat in der Schweiz eine lange Tradition. Mit ca. 2500 praktizierenden Naturheilpraktiker/innen in allen Kantonen stellt es einen wichtigen Teil in der Gesundheitsversorgung dar.
Mit dieser Neuerung konnte die Organisation der Arbeitswelt Alternativmedizin Schweiz (OdA AM) eines ihrer Hauptziele erreichen, denn einen eidgenössisch anerkannten Berufsabschluss für nichtärztliche Alternativmedizin forderte sie bereits seit ihrer Gründung 2008. Die OdA AM ist ein Zusammenschluss von Berufs- und Schulverbänden, anderen Organisationen der Alternativmedizin sowie Dachverband von elf Bundesverbänden. Sie erarbeitete das neue eidgenössische Berufsbild und die Höhere Fachprüfung. Unter Aufsicht des SBFI konnte sie den Auftrag des Schweizer Volkes aus der Volksabstimmung von 2009 zur Komplementärmedizin erfolgreich umsetzen. Vier verschiedene Fachrichtungen – Ayurveda- Medizin, Homöopathie, Traditionelle Chinesische Medizin sowie Traditionelle Europäische Naturheilkunde – können durch die Einführung des Diploms von nun an verbindlich und methodenübergreifend zusammenarbeiten und ihre Interessen bei der Gestaltung und Umsetzung der Berufsbildung auf nationaler Ebene vertreten.
Das neue eidgenössische Diplom garantiert ein einheitliches Niveau und eine hohe Behandlungsqualität. Ab 2015 werden in diesen vier Fachrichtungen Ausbildungen angeboten, welche in der schweizerischen Bildungslandschaft mit der Höheren Fachprüfung abgeschlossen werden können. Auch bereits Praktizierende können diese Prüfung ablegen, hierfür wurde eine siebenjährige Übergangsfrist eingerichtet, innerhalb derer die Fachprüfung erfolgen muss. Zukünftig ist damit gewährleistet, dass alle Krankenversicherer Leistungen über Zusatzversicherungen rückvergüten.
Die Fakten der Berufsreglementierung auf einen Blick
- Gewährleistung der Therapiefreiheit
- Erweiterung des Gesundheitswesens
- Garantie des Erhalts traditioneller Heilschätze
- Sicherung von Berufs- und Fachkompetenz der Therapeuten auf hohem Niveau
- Seriöser Gesundheitsschutz durch eidgenössische Diplome
Mit der Einführung des nationalen Diploms und des geschützten Titels für die nichtärztlichen Berufe der Komplementärmedizin konnte für eine erste Berufsgruppe gemäß Verfassungsartikel 118a Komplementärmedizin ein Meilenstein erreicht werden. Diese Reglementierung ist nicht nur für das schweizerische Gesundheitssystem bedeutsam, vielmehr hat dieser Berufsabschluss Vorbildfunktion und wird europaweit eine Verankerung der Alternativmedizin im Gesundheitssystem bewirken.
Die Bildungsanbieter in der Schweiz können sich voraussichtlich ab November 2015 für das
Akkreditierungsverfahren anmelden, das alle Schulen durchlaufen müssen, um offiziell für die Eidgenössische Höhere
Fachprüfung ausbilden zu können. Derzeit wird das Verfahren im Rahmen eines Pilotprojektes erarbeitet, und sobald es
definiert sein wird, werden die Paracelsus Schulen Schweiz, das Verfahren durchlaufen. Unsere Ausbildungen erfüllen
bereits seit Langem die geforderten Standards.
Alexandra Maria Beslic
Studienleiterin der Paracelsus Schule Zürich